Das letzte Auffangnetz im schweizerischen Sozialsystem ist die öffentliche Sozialhilfe. Sie wird mit kantonalen und kommunalen Steuermitteln finanziert.
Die Sozialhilfe unterstützt zeitlich begrenzt in- und ausländische Einzelpersonen und Familien in der Schweiz mit dem Ziel, ihnen eine menschenwürdige Existenz zu sichern, bis sie im Leben wieder Tritt gefasst oder das AHV-Alter erreicht haben. Sie garantiert mithin das Recht auf Existenzsicherung und kommt erst dann zum Tragen, wenn die übrigen Massnahmen der Sozialen Sicherheit wie die Grundversorgung, die Sozialversicherungen und die der Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen nicht greifen.
Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, welche auf Bundesebene geregelt sind, liegt die gesetzliche Regelung des sozialen Existenzminimums in der Zuständigkeit der Kantone. Sie werden bei der Definition des sozialen Existenzminiums vom Fachverband Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unterstützt, der im Sinne einer Empfehlung Richtlinien erarbeitet.
2013 haben in der Schweiz rund 260'000 Menschen Sozialhilfe im Umfang von 2,5 Milliarden Franken beansprucht.
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