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Freundeidgenössische Umverteilung aus drei NFA-Töpfen

Mit knapp 5 Milliarden Franken in drei Töpfen sorgt der Nationale Finanzausgleich (NFA) dafür, dass die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit, in der Steuerbelastung und den strukturellen Lasten zwischen den Kantonen vermindert und allzu grosse Sonderlasten ausgeglichen werden. Dabei geht es auch um Sozialpolitik. 

Zweck der NFA-Töpfe

 Rund 1,6 Milliarden Franken tragen die neun finanzstärksten Kantone (BS, BL, GE, NW, SH, SZ, VD, ZG und ZH) 2015 zum freundeidgenössisch Finanzausgleich zwischen den Kantonen bei; als grösste Steuerzahler sind sie via direkte Bundessteuer auch an über der Hälfte des Bundesanteils von 2,3 Milliarden Franken beteiligt.

 

Der Finanzausgleich erfolgt über drei Töpfe:

 

·         Ressourcenausgleich (3,9 Mrd.): Mit dem Ressourcenausgleich erhalten Kantone, welche über unterdurchschnittliche Ressourcen verfügen finanzielle Mittel aus der Bundeskasse (= vertikaler Ressourcenausgleich) und von den ressourcenstarken Kantonen (=horizontaler Ressourcenausgleich). Ziel ist es, dass der schwächste Kanton nach den Ausgleichszahlungen auf 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts kommt. 

 

·         Lastenausgleich (730 Mio., aus der Bundeskasse finanziert): Der Lastenausgleich ist für Sonderlasten der Kantone bestimmt, die sich aufgrund der geografisch-topografischen und der soziodemografischen Lage ergeben. Massgebend für die Ermittlung der geografisch-topografischen Sonderlasten sind die vier Teilindikatoren „Siedlungshöhe“, „Steilheit des Geländes“, „Siedlungsstruktur“ und „Bevölkerungsdichte“; beim soziodemografischen Lastenausgleichs sind es die für zwei Drittel die Teilindikatoren „Armut“, „Alter“ und „Ausländerintegration“ und für das restliche Drittel die Sonderlasten der Kernstädte gemäss den Teilindikatoren „Gemeindegrösse“, „Beschäftigungsquote“ und „Siedlungsdichte“.

 

·         Härteausgleich (240 Mio., aus der Bundeskasse finanziert, befristet bis 2036): Kantonen, die durch die Einführung des neuen Systems mit dem NFA schlechter gestellt sind, wird mit dem Härteausgleich der Übergang zum neuen Finanzausgleich erleichtert. Ab 2016 reduzieren sich die Beiträge jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrages.

 

Der NFA ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.  In der Volksabstimmung vom 28. November 2004 haben 64,4 Prozent der Stimmberechtigten und 23 Kantone dem ersten Paket zahlreicher Verfassungs- und Gesetzesänderungen im Rahmen der NFA zugestimmt. Beispielsweise ging mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die Finanzierung der Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten von der Invalidenversicherung (IV) auf die Kantone über. Zwischen 2008 und 2016 sind die Zahlungen der Geber-Kantone um knapp 25 Prozent gestiegen, was einem jährlichen Zuwachs von knapp drei Prozent entspricht.

 

Ab 2016 wird der Ressourcenausgleich-Topf um 165 Mio. Franken gekürzt. Während der Bundesbeitrag um 98 Mio. Franken sinkt, werden die neun Geber-Kantone um rund 67 Mio. Franken jährlich entlastet. Erfolgreich haben die Nehmer-Kantone  in National- und Ständerat vor Jahresfrist ihre Mehrheit genutzt, um weitergehende Forderungen der Geber-Kantone abzuwehren. 

 

Was die durchschnittlichen Steuerausschöpfungsquoten der Einkommen der natürlichen Personen anbelangt, so sind die Unterschiede zwischen den Geber- und Nehmer-Kantonen 2016 fast verschwunden (Differenz: 1,5 Prozent). Hingegen liegen die durchschnittlichen Steuerausschöpfungsquoten der Gewinne der juristischen Personen bei den Nehmer-Kantonen seit rund vier Jahren deutlich unter denjenigen der Geber-Kantone (15 zu 20 Prozent). Die Berechnungsmethoden der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) und der Konferenz der NFA-Geber-Kantone sind bezüglich der gesamten Steuerausschöpfungsquoten gleich und beziehen sich auf die Jahre 2008-2016. Dabei werden die effektiven Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden gemäss der Finanzstatistik der EFV ins Verhältnis zu deren Ressourcenpotential gemäss nationalem Finanzausgleich gesetzt. 

 

Die Kantone können über die finanziellen Mittel, die sie im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten, frei verfügen. Es ist ihnen mithin freigestellt, wie sie diese Mittel einsetzen. Sie können diese zur Finanzierung von Aufgaben, zur Senkung von Steuern oder zum Abbau von Schulden verwenden.

 

Der Bundesrat lehnt es ab, den Nehmer-Kantonen irgendwelche Mindeststandards bei der Verwendung der NFA-Mittel vorzuschreiben (z.B. für Krankenkassenprämien, Stipendien, Einrichtungen für Kinderbetreuung etc.). Hingegen ist die Regierung bereit, in ihrem Wirksamkeitsbericht 2016-2019 zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen eine andere Idee zu analysieren: Was wäre, wenn das NFA-Dotationskapital neu danach festgelegt würde, dass der ressourcenschwächste Kanton immer exakt eine Mindestausstattung von 85 Prozent erhielte. Damit würde nach Meinung der angehenden FDP-Präsidentin Petra Gössi die Mindestausstattung vom Wachstum des Ressourcenpotenzials entkoppelt. Wenn die Disparität zwischen den kantonalen Ressourcen steigt, steigen die Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone, und wenn die Disparität zwischen den Kantonen sinkt, sinken auch die Beiträge der Geber. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat in der März-Session 2016 überwiesen.

 

Hintergrund des freisinnigen Vorstosses: Der Ressourcenausgleich garantiert, dass jedem Kanton ein Mindestmass an finanziellen Ressourcen zur Verfügung steht. Dieser Wert wurde in den letzten drei Jahren immer überschritten, ohne dass eine Reduktion des NFA-Dotationskapitals im Parlament eine Mehrheit fand. Gegen eine Senkung haben sich vor allem Vertreter der Nehmer-Kantone ausgesprochen mit der Begründung, dass die Zielgrösse von 85 Prozent in den einzelnen Kantonen je nach wirtschaftlicher Entwicklung bereits in den Folgejahren wieder unterschritten sein könnte.

 

 


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