Mit verschärften Richtlinien soll die Sozialhilfe in der Schweiz wieder in ruhigere Bahnen gelenkt werden. Die neuen Empfehlungen, die auch härtere Sanktionsmöglichkeiten vorsehen, treten auf 1. Januar 2016 in Kraft.
Es geht um die erste Etappe der Revision der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die neu von der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) verantwortet werden.
Gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden und Städte sowie der SKOS hat die SODK folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Grundbedarf wird bei Haushalten ab 6 Personen um 76 Franken pro weitere Person/Monat reduziert, von 276 auf 200 Franken.
- Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt werden von heute 986 Franken um 20 Prozent auf 789 Franken gekürzt.
- Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt kann neu in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen bis zu 30 Prozent gekürzt werden (bisher 15 Prozent).
- Die Minimale Integrationszulage (MIZ) wird abgeschafft. Sie war bisher als Anreiz für nicht erwerbstätige Sozialhilfebeziehende bestimmt, die zum Beispiel mangels Angeboten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine besondere Eigenleistung zu erbringen, sich aber trotzdem bemühen, ihre Situation zu verbessern (100 Franken pro Monat).
In einer zweiten Etappe geht es jetzt darum, bis Mitte 2016 diverse weitere, deutlich komplexere Veränderungen zu erarbeiten, u.a. eine Revision der Situationsbedingten Leistungen (SIL), Empfehlungen zur Verminderung von Schwelleneffekten und die Definition zwischen der Sozialhilfe und der Nothilfe. Die Inkraftsetzung der zweiten Etappe ist für Januar 2017 vorgesehen.
(aufgeschaltet im September 2015)
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