Die eine Seite: 2015 sind 37'702 Personen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgesteuert worden, viele von ihnen werden, wie die Erfahrung zeigt, mit einem gewissen Verzögerungseffekt in die Sozialhilfe kommen, zulasten von Städten, Gemeinden und Kantonen. Die Zahl der Ausgesteuerten liegt rund 26 Prozent über dem Mittelwert seit 1994.
Die andere Seite: Trotz deutlich steigenden Ausgaben von 6,9 Mrd. Franken (+ 5,4 Prozent) und
deutlich weniger steigenden Einnahmen von 7,5 Mrd. Franken (+ 3,1 Prozent) erzielte die ALV einen positiven Rechnungssaldo von 610 Mio. Franken, der für den weiteren Schuldenabbau eingesetzt wird.
Der Fehlbetrag in der ALV-Kasse, der noch 2010 über 6 Mrd. Franken ausgemacht hatte, beträgt Ende 2015 noch 1,5 Mrd. Franken.
Im Laufe des Jahres 2015 bezogen insgesamt 316'896 Personen Taggelder, rund 14'000 mehr als im Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt waren 142'810 der total rund 4,6 Millionen unselbstständigen Erwerbstätigen in der Schweiz arbeitslos. Daraus resultiert gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) im Jahresmittel eine um 0,2 Prozent gestiegene Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent.
Allein die Ausgaben für Arbeitslosenentschädigungen nahmen um 5,7 Prozent auf 4,9 Mrd. Franken zu. Stark ins Gewicht fallen auf der Aufwandseite sodann
arbeitsmarktliche Massnahmen im Umfang von 611 Mio. Franken (+ 3,3 Prozent), die Kurzarbeitsentschädigungen (Hintergrund: Frankenstärke = Abschwächung der Wirtschaft) von 96,3 Mio. Franken
(+101,9 Prozent) und Schlechtwetterentschädigungen von 49,6 Mio. Franken (+100,8 Prozent).
(1984 ist die Zweckbestimmung der ALV erweitert worden: Sie erbringt auch Leistungen bei Kurzarbeit, bei weiterungsbedingtem Arbeitsausfall
(Schlechtwetterentschädigung) und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenzentschädigungen).)
Die durchschnittliche Bezugsdauer stieg im Durchschnitt von 92 auf 93,5 Tage. Es wurden 29,6 (Vorjahr: 28) Millionen Bezugstage registriert. Die Auszahlungen je Bezüger
beliefen sich im Durchschnitt auf knapp 13'927 Franken, was je Bezugstag durchschnittlich 149 Franken ausmachte.
Die Verwaltungs- und Durchführungskosten der ALV haben sich zwischen 1990 und 2000 fast verzehnfacht, von 48 auf 460 Mio. Franken, und Ende 2015 beliefen sie sich auf 699 Mio. Franken. Allein von 2011 bis 2015 sind die Administrationskosten der ALV um 52 Prozent gestiegen!
Zur Erinnerung: Nachdem die ALV-Schulden von Jahr zu Jahr gestiegen waren, trat im April 2011 die 4. Revision des Arbeitslosengesetzes (AVIG) mit massiven Sparmassnahmen in Kraft. Seither konnten die Schulden bis auf einen Rest von 1,5 Mio. Franken abgebaut werden. Gleichzeitig ist die Zahl der Ausgesteuerten auf Rekordhöhe gestiegen.
Die Ausgaben der ALV schwanken, je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes, sehr stark. Für die ALV waren die 1990er-Jahre besonders schwierig, was sich auch in den rekordhohen Fehlbeträgen von 7,1 und 7,4 Mrd. Franken in den Jahren 1997 und 1998 als Spitze niederschlägt. Ab 1995 wurden deshalb die Lohnprozente vorübergehend von 2,2 auf 3 erhöht.
Die bisherige Obergrenze des 2011 eingeführten Solidaritätsbeitrags für Besserverdienende wurde 2014 "deplafoniert"; neu wird auch auf Lohnanteilen von Jahreslöhnen über 315'000 Franken ein Beitrag im Umfang von einem Prozent erhoben. 2016 ist der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes von 126'000 auf 148'200 Franken angehoben worden.
4,3 Prozent aller Sozialleistungen sind Ausgaben der Arbeitslosenversicherung (ALV).
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