BV 2. Säule
33,9 Prozent aller Sozialversicherungsleistungen sind Ausgaben der Beruflichen Vorsorge (BV), die 4 Millionen aktive Versicherte und rund eine Millionen Rentenbezüger (Altersrenten, Witwen- und Witwerrenten, Kinderrenten, Invalidenrenten) zählt. Zur Diskussion steht eine über vier Jahre abgestufte Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf 6 Prozent. Dieweil drängen die Versicherten auf Reduktion der Verwaltungskosten der BV-Kassen, insbesondere jener der Vermögensverwaltung. Einsparpotenzial: 1,8 Milliarden Franken.
Steter Stein des Anstosses waren in den letzten Jahren der Umwandlungssatz von gegenwärtig 6,8 Prozent und in diesem Zusammenhang die im internationalen Vergleich massiv überrissenen Verwaltungskosten und hier besonders die Vermögensverwaltungskosten.
Anfang März 2010 hat das Stimmvolk die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit einer Mehrheit von über 70 Prozent abgelehnt. Im Nachgang zu dieser Abstimmung hat das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Studie zur Ermittlung der tatsächlichen BV-Verwaltungskosten in Auftrag gegeben.
Untersucht wurde auf der Basis der 2009er -Zahlen. Herausgekommen ist dies: Die bisher angenommenen Gesamtkosten von 1,65 Mrd. Franken waren viel zu tief ausgewiesen (administrative Verwaltungskosten 792 Mio., Marketing und Werbung 63 Mio. und Vermögensverwaltungskosten 795 Mio.). Tatsächlich belaufen sich die gesamten Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule – je nach Rechnungsmodell – auf 3,9 bzw. gar auf 5,7 Mrd. Franken. Letzterer Betrag setzt sich zusammen aus Vermögensverwaltungskosten von 2,9 Mrd. Franken und nicht in der Vermögensverwaltung enthaltenen Betriebskosten von 2,8 Mrd. Franken. Urteil der Experten: Es besteht ein Einsparpotential von 1,8 Mrd. Franken!
Mit dem Umwandlungssatz wird die jährliche Altersrente in der beruflichen Vorsorge berechnet. Für den obligatorischen Teil beträgt er gegenwärtig einheitlich 6,8 Prozent für Männer und Frauen (bei 65/64 Jahren). Verfügt z.B. jemand bei der Pensionierung über ein Altersguthaben von 500 000 Franken, so ergibt sich eine jährliche Rente von 34 000 Franken (500 000 x 6,8: 100). Der Umwandlungssatz sollte so festgelegt werden, dass die angesparten Altersguthaben - samt den Vermögenserträgen darauf - ausreichen, um die Renten während ihrer ganzen Laufzeit zu bezahlen.
Der angemessene Umwandlungssatz muss mithin auf der durchschnittlichen Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner von heute 85 (Frauen) und 81 (Männer) und den zu erwarteneden Erträgen auf dem Kapitalmarkt beruhen. In den letzten zehn Jahren haben die Vorsorgeeinrichtungen die für den heutigen Umwandlungssatz notwendige Rendite von rund 5 Prozent 4mal verfehlt und 6mal übertroffen.
75,7 Prozent der BV-Einnahmen sind Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber.
(aufgeschaltet November 2015)
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