· 

AHV- und IV-Bezüger vermehrt auf Ergänzungsleistungen angewiesen

Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) von AHV und IV sind 2014 gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent auf 4,7 Mrd. Franken gestiegen – das sind 1,8 Mrd. Franken mehr als vor zehn Jahren. 1,7 Prozent aller Sozialleistungen sind EL zur AHV und 1,3 Prozent EL zur IV. 

 

EL, zuweilen auch als „Vierte Säule“ bezeichnet, werden seit 1966 ausgerichtet. Damals, im ersten Jahr, entfielen von den gesamten EL-Leistungen 82,8 Prozent auf AHV- und 17,2 Prozent auf IV-Beziehende. Bis 1989 pendelte der IV-Anteil an den EL-Gesamtauszahlungen mehrheitlich unter 20 Prozent; in den 1990er-Jahren stieg er dann mehr oder weniger kontinuierlich auf 35,7 Prozent (1999) und überschritt in den 2000er-Jahren die 40-Prozent-Marke (2003: 41,1 Prozent), erreichte 2006 mit 43,8 Prozent den bisher grössten Anteil an den gesamten EL-Leistungen. 2014 betrug das Verhältnis 58 zu 42 Prozent, wobei der IV-Anteil zum zweiten Mal in Folge etwas rückläufig war. 

 

2014 haben 190‘000 AHV-Rentner Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht, 7000 oder 3,8 Prozent mehr als 2013 – 46‘000 mehr als vor zehn Jahren. Ausbezahlt wurden letztes Jahr EL zur AHV im Total von 2,7 Mrd. Franken, was gegenüber 2013 einer Zunahme um 100‘000 Franken entspricht. Von den 2,3 Millionen AHV-Rentnern sind 12,3 Prozent auf EL angewiesen.

 

2014 haben etwas mehr als 110‘000 IV-Rentner EL beansprucht, 1500 oder 1,3 Prozent mehr als 2013 – 28‘000 mehr als vor zehn Jahren. Ausbezahlt wurden letztes Jahr EL zur IV im Total von 2 Mrd. Franken, was gegenüber 2013 einer Zunahme um weniger als 50‘000 Franken entspricht. 44,1 Prozent der 226'000 Personen mit IV-Rente beanspruchen EL.

 

Von den 20- bis 35-Jährigen IV-Bezügern benötigen zwischen 60 und 75 Prozent eine EL zur IV. Diese Quote sinkt kontinuierlich auf rund 40 Prozent bei den über 50-Jährigen.

 

Die EL zur IV macht 44,2 Prozent der IV-Rentensumme aus; vor zehn Jahren waren es 23 Prozent. Die EL zur AHV entspricht 7,9 Prozent der AHV-Rentensumme – mit den ersten Babyboomer knapp 2 Prozent mehr als im langjährigen Mittel.

 

2014 wurde über 310‘000 erwachsenen EL-Berechtigten die Krankenversicherungsprämie vergütet. 13 Prozent aller Personen, die Prämienverbilligungen haben, waren EL-Beziehende.

 

Das gesamte vergütete Prämienvolumen an EL-Berechtigte AHV und IV betrug knapp 1,5 Mrd. Franken. Damit kam über ein Drittel der gesamten Aufwendungen für Prämienverbilligungen von 4,2 Mrd. Franken EL-Beziehenden zu. Der vergleichsweise hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass Personen mit EL in der Regel die gesamte Krankenkassen-Prämie vergütet wird, bei den andern meist nur ein Teilbetrag.

 

Eine grosse Rolle spielen EL bei der Finanzierung des Aufenthalts in Alters- und Pflegeheimen. Rund 50 Prozent aller Heimbewohner sind dabei auf EL-Leistungen angewiesen, wobei zu beachten ist: Die EL zur Finanzierung des Heimaufenthalts ist mit rund 3‘200 Franken rund dreimal grösser als der EL-Betrag für eine Person zuhause.

 

2014 wohnten 23 Prozent aller Personen, die eine EL beziehen, in einem Heim. (siehe faktuell.ch-Gespräch mit Dr. med. Gabriela Bieri-Brüning, Ärztliche Direktorin der Pflegezentren der Stadt Zürich: „Man sollte möglichst lange zuhause wohnen können. Da muss man investieren.“)

 

Seit 2008 wird bei den EL-Ausgaben zwischen Ausgaben zur Existenzsicherung und „heimbedingten“ Kosten unterschieden. Zuhause gilt die EL als Existenzsicherung, im Heim kommt eine Ausscheidungsrechnung zum Zug: An die Existenzsicherung zahlt der Bund fünf Achtel, die über die Existenzsicherung im Heim hinausgehenden Kosten – also die heimbedingten Mehrkosten – müssen die Kantone vollumfänglich selber finanzieren.

 

(aufgeschaltet November 2015)

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0