6,2 Prozent aller Sozialleistungen sind Ausgaben der bei der AHV hoch verschuldeten obligatorischen Invalidenversicherung (IV), die zu sanieren das erklärte Ziel der beiden letzten Revisionen (2008, 2012) war: Neuausrichtung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung. Inzwischen scheint klar: Ziel verfehlt.
Die Freude war Ende 2011 gross: Die IV schreibt eine „rote Null“. Allein, ein genauer Blick verriet anderes: Tatsächlich belief sich der IV-Verlust 2011 auf 1,13 Mrd. Franken. Fast ausgeglichen war die Rechnung nur, weil seit Anfang 2011 und befristet bis Ende 2017 Mehrwertsteuer-Einnahmen (0,4 Prozent) für deutlich bessere Ergebnisse sorgen. So kommt es, dass die IV Ende 2014 einen positiven Rechnungsabschluss in Höhe von 920 Mio. Franken vermelden konnte, der tatsächlich ein 420-Millionen-Verlust war.
Die befristete Mehrwertsteuer-Einnahmen haben die IV-Finanzen bis Ende 2014 um total 3,1 Mrd. Franken entlastet – Geld, mit dem die Schuld bei der AHV reduziert werden konnten. Sie sank von knapp 15 Mrd. im Jahre 2011 auf 12,8 Mrd. Franken bis Ende 2014. Zum Vergleich: Würden bei der AHV keine Korrekturen vorgenommen, käme sie nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen in 20 Jahren, im Jahr 2035, auf ein ähnlich grosses Defizit!
Fällt die Zusatzfinanzierung der IV in drei Jahren weg, bewegt sich die Schuld bei der AHV nach Lage der Dinge immer noch in der Nähe von 10 Milliarden Franken. Gleichzeitig wird die IV wieder neue Schulden machen müssen und das Ziel ihrer Sanierung rückt ebenso in weite Ferne wie die Rückzahlung der AHV-Schuld (und damit deren Sicherung!). Entlastung heisst für die IV vor allem Verlagerung. Von den 21‘000 IV-Bezügern, die 2014 „ausgetreten“ sind, entfallen 14‘700 auf Wechsel in die AHV.
Bis Ende 2010, bevor die Zusatzfinanzierung einsetzte, hat die IV zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus vielen Töpfen Hilfe erhalten: 20 Mrd. von der AHV (davon 15 Mrd. rückzahlbar, 5 Mrd. nicht rückzahlbares Startgeld für eigenständigen IV-Fonds), 3,7 Mrd. bei der EO (nicht rückzahlbar) und last but not least übernahmen die Kantone 2008 mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) Kosten, die bis dahin bei der IV anfielen – zuletzt über 4 Mrd. Franken. Das macht insgesamt 27,3 Mrd. Franken, mit denen die IV seit 1998 (der ersten Hilfe aus der EO-Kasse) vor dem Kollaps bewahrt werden konnte.
2014 hat die IV für 8,3 Mrd. Franken Sozialleistungen entrichtet, davon 5,5 Mrd. für rund 226’000 Renten und 1,6 Mrd. für etwas mehr als 210‘00 individuelle Eingliederungsmassnahmen. Fast die Hälfte aller IV-Rentenbezüger bezieht zusätzlich eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge (BV).
Sorgen bereitet vor allem die Anzahl der psychisch begründeten Renten. Sie machen mit über 102‘000 fast die Hälfte aller IV-Renten aus. Und eine weitere Last kommt hinzu: Die Fälle jugendlicher Rentenbezüger aus psychischen Gründen. Rund 50 Prozent der 16‘000 Neurenten des Jahres 2014 wurden mit psychischen Krankheiten begründet, bei den Jugendlichen waren es 70 bis 80 Prozent. Rund 30 Prozent aller Neurenten betreffen Ausländer. Dabei zeigt die Auswertung der Behörden, dass Renten für Personen aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien auffällig häufig aufgrund psychischer Krankheiten ausgesprochen wurden.
Dass inzwischen fast die Hälfte der IV-Renten eine psychische Krankheit als Hintergrund haben, mag auch mit der verbreiterten Diagnostik-Palette zusammenhängen: Um 1960 kannte die Psychiatrie 100 Krankheiten, heute sind es 400.
Ob die verschärften Anforderungen für IV-Renten mit der 4. IV-Revision und 5. IV-Revision zielführend sind, muss sich erst noch weisen – trotz leichtem Rückgang der ordentlichen IV-Renten um 2,8 Prozent. Gewichtige Stimmen aus den Reihen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) beanstanden, dass die Reduktion der IV-Renten oft zulasten der Sozialhilfe geht. Zwei Studien (2008 und 2010) belegen, dass Personen, die einen negativen IV-Entscheid erhielten, zwei Jahre später in die Sozialhilfe kamen, das letzte Auffangnetz. Im Gespräch mit faktuell.ch widerspricht Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), dieser Behauptung: "Wir haben ein Monitoring, das Verschiebungen zwischen Arbeitslosenversicherung, IV und Sozialhilfe analysiert. Nach unseren Modellen gibt es solche Verschiebungen nicht." Auf Nachhaken räumte Brechbühl ein: "Es ist nicht ganz einfach, die Verschiebungen genau zu erfassen. Aber das Monitoring zeigt, dass mehr Leute von der Sozialhilfe zur IV kommen als umgekehrt."
Bis Ende 2018 sollen rund 17'000 Menschen mit Voll- oder Teil-Renten der IV wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführt und damit 12'500 Voll-Renten eingespart werden. Aber offenbar bringt die gestrenge Kontrolle der Renten-Dossiers nicht das erhoffte Ergebnis – im Gegenteil: Unter der mit Rechtfertigungsstress verbundenen Unsicherheit verschlechtert sich der Gesundheitszustand mancher Betroffenen und bei der medizinischen Neubeurteilung werden neue Diagnosen gestellt oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands geltend gemacht. Die grosse Mehrheit der IV-Stellen im Land stellt zu den entsprechenden BSV-Erwartungen jetzt fest, dass "die sehr aufwendige Umsetzung in keinem Verhältnis zur Anzahl der erfolgreich im ersten Arbeitsmarkt platzierten Personen steht".
Kommentar schreiben