Erwerbsquote Asyl Arbeitsmarktintegration Flüchtlinge
Um die 40‘000 Personen werden in der Schweiz auch in diesem Jahr um Asyl ersuchen. Wer bleiben kann, soll die chancengleiche Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft erhalten. Kernstück erfolgversprechender Integration ist die Erwerbstätigkeit. Nur: Glaubt man einer erstmals durchgeführten Verlaufsstudie, die das Bundesamt für Migration (BFM) in Auftrag gegeben hat, wird 2025, also in zehn Jahren, ein Viertel der Menschen, die ganz oder vorläufig in der Schweiz bleiben, während dieser ganzen Periode keinen einzigen Tag erwerbstätig gewesen sein. Woran liegt’s?
Regelmässig wird die als ungenügend kritisierte Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen (FL) und vorläufig Aufgenommenen (VA) in der Schweiz mit immer denselben Zahlen dargestellt: Zwei Jahre nach ihrer Einreise haben nur 20 Prozent eine – zusätzlich meistens für den Lebensunterhalt nicht ausreichende – Erwerbstätigkeit. Nach fünf Jahren steigt der Prozentsatz bei den FL auf 25 und bei den VA überraschenderweise etwas stärker auf 30 Prozent.
Bei diesen Prozentzahlen handelt es sich um quartalsweise erhobene Bestandesmessungen. Diese Methode erlaubt zwar die Bezifferung desjenigen Anteils der FL resp. VA, der unabhängig von individuellen Merkmalen und unterschiedlichen Anwesenheitsdauer der einzelnen Personen in der Schweiz zum jeweiligen Messzeitpunkt erwerbstätig ist; sie ermöglicht hingegen – da losgelöst von der Anwesenheitsdauer – keine Aussagen über das Erwerbsverhalten, die Entwicklung der Erwerbsbeteiligung oder die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration der Zielgruppen. Und der Beobachtungszeitraum beschränkt sich auf die Zeitspanne der Bundeszuständigkeit.
Und danach? Wie steht es um ihre Erwerbstätigkeit, wenn die Kostenpflicht nach fünf resp. sieben Jahren vom Bund auf die Kantone übergeht?
Von den Medien weitgehend unbemerkt, zeigen die vor Jahresfrist publizierten Studien von KEK/CDC Consultants und B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung erstmals, wie sich die Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im Laufe von zehn Jahren auf dem Schweizer Arbeitsmarkt entwickelt. Untersucht wurde die durchschnittliche Erwerbstätigkeit von drei Status-Modellen zwischen 1997 und 2012, nämlich:
- Anerkannte Flüchtlinge (FL) erhalten einen Ausländerausweis B (Aufenthaltsbewilligung, jährliche Verlängerung). FL haben grundsätzlich freien Zugang zum Arbeitsmarkt, allerdings nur innerhalb des Wohnkantons und jeder Stellenwechsel muss von der kantonalen Migrationsbehörde bewilligt werden. Nach fünf Jahren können FL einen Ausweis C beantragen (unbefristete Aufenthaltsbewilligung), womit keine spezielle Bewilligung mehr notwendig ist. Ein Anspruch auf Kantonswechsel besteht jedoch nur, wenn die betreffende Person auch im neuen Kanton eine Arbeitsstelle vorweisen kann und ihr Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sichergestellt ist. Zugang Sozialleistungen: FL haben in Bezug auf die Sozialhilfe Anrecht auf Gleichbehandlung mit der einheimischen Bevölkerung.
- Vorläufig Aufgenommene (VA) erhalten einen Ausweis F und alle 12 Monate wird überprüft, ob eine Wegweisung weiterhin unzulässig (Verstoss gegen das Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung an Leib und Leben) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) ist. Auch für VA ist der Zugang zum Arbeitsmarkt im Allgemeinen innerhalb des Wohnkantons frei. Seit April 2006 ist der Inländervorrang gegenüber VA aufgehoben. VA zahlen während den ersten drei Jahren nach Erteilung der vorläufigen Aufnahme bis sieben Jahre nach der Einreise eine Sonderabgabe von 10 Prozent des AHV-pflichtigen Bruttolohns. Zugang Sozialleistungen: Die Sozialleistungen von VA liegen in den Kantonen oft unter jenen der FL. Da wird beispielsweise für den Grundbedarf nur die Hälfte bezahlt. Nach sieben Jahren wird die Subvention der Sozialhilfe durch den Bund (netto 1094 Franken je Person) eingestellt.
- Personen mit Härtefall-Regelung erhalten den Ausweis B. Die „Härtefall-Regelung“ gilt unabhängig vom Verfahrensstand, d.h. auch für Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde. Bei VA muss von Amtes wegen nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz vertieft geprüft werden, ob nicht ein persönlicher Härtefall vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass Personen, die sich erfolgreich integrieren, in der Praxis eine viel grössere Chance haben, in die Gruppe mit Härtefall-Regelung wechseln zu können. Zugang Sozialleistungen: Nach kantonalem Recht geregelt.
Aufgeschlüsselt in drei Phasen entwickelt sich die Erwerbstätigkeit dieser drei Gruppen wie folgt:
Im 1. bis 3. Jahr nach der Einreise steigt die durchschnittliche Erwerbstätigkeit bei jeder von diesen drei Gruppen relativ rasch auf 20 Prozent an. Zum Vergleich: Durchschnittlich gelingt es 80 Prozent der beim RAV gemeldeten Arbeitslosen innerhalb von zwei Jahren wieder eine Stelle zu finden. Die Autoren der Studie erklären sich die tiefe Erwerbsquote im Asylbereich damit, dass die Ausgangslage hinsichtlich Sprache, Netzwerk, Anerkennung der Ausbildung und Barrieren auf dem Arbeitsmarkt (wie z.B. das Verbot, in einem anderen Kanton als dem Wohnkanton zu arbeiten) eine ganz andere ist. Zwar erlaubt der Ausweis N (erhalten zunächst alle, die ein Asylgesuch stellen), nach drei Monaten eine Arbeit aufzunehmen; doch sehen viele Arbeitgeber von einer Anstellung ab, weil ungewiss ist, wie lange jemand beschäftigt werden kann.
In der zweiten Phase vom 3. bis 7. Jahr entwickeln sich die Erwerbsbeteiligungen der drei Gruppen sehr unterschiedlich mit dem Ergebnis, dass nach sieben Jahren FL und Personen mit Härtefall-Regelung eine mehr als doppelt so hohe Erwerbstätigkeit wie VA aufweisen – um die 40 Prozent, wobei die FL leicht besser dastehen. Im Gegensatz dazu fallen die VA nach sieben Jahren sogar noch unter die 20-Prozent-Marke. Je länger ihr VA-Status in der Schwebe bleibt, desto negativer wirkt sich dies auf ihre Erwerbsbeteiligung aus.
Erst in der dritten Phase vom 7. bis 10. Jahr ist wieder bei allen drei Gruppen eine positive Entwicklung zu beobachten, wobei die Härtefall-Gruppe mit Abstand am besten abschneidet. Die durchschnittliche Erwerbstätigenquote beträgt für Personen mit Härtefall-Regelung zehn Jahre nach Einreise 60,8 Prozent, für FL 47,2 Prozent und für VA 25,4 Prozent.
Über die ganze Dauer der zehn Beobachtungsjahre weisen 26 Prozent aller Personen keinen einzigen Arbeitseinsatz auf, haben mithin nie gearbeitet und ausschliesslich von der Sozialhilfe gelebt. Der deutliche Unterschied zwischen FL und VA überrascht insofern, als im Urteil der konsultierten Experten die Erwerbsbeteiligung der anerkannten Flüchtlinge weitaus häufiger als jene der vorläufig Aufgenommenen durch psycho-physische Beeinträchtigungen tangiert wird.
Wichtige „Treiber“ der Erwerbsbeteiligung sind:
- Kenntnisse der Landessprache auf dem für den Job nötigen Niveau und die
- Bereitschaft, eine statusärmere Arbeit bzw. einem vom Herkunftsland abweichende Arbeit anzunehmen.
Die Untersuchung des Einflusses der Sprache auf die Arbeitsmarktintegration von FL und VA hat ergeben, dass die Erwerbstätigenquote von Personen aus einem französischsprachigen Herkunftsland in der Romandie deutlich höher ist als in der Deutschschweiz. Die Autoren empfehlen deshalb, französischsprachige Asylsuchende einem französischsprachigen Kanton zuzuteilen.
Die wichtigste Schlussfolgerung der Autoren mit ihrer Empfehlung:
- Status als Weichenstellung: Der Statuseffekt der vorläufigen Aufnahme ist ein ausgesprochen negativer. Die Erwerbstätigenquote der VA ist immer die vergleichsweise tiefste, gefolgt von derjenigen der FL und der Härtefälle. Auch konjunkturelle Einflüsse ändern daran nichts. Empfehlung: FL mit B-Ausweis, VA und Personen mit einer Härtefall-Regelung sind bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt mit C-Ausweis gleichzustellen. Aus einer sich ausschliesslich an einer optimalen Integration auf dem Arbeitsmarkt orientierenden Optik müsste die – politisch chancenlose – Abschaffung des VA-Status gefordert werden.
Fazit: Die Gründe für die als unbefriedigend beurteilte Arbeitsmarktintegration der FL und VA sind in mehrfacher Hinsicht komplex. Neben vielfältigen personenspezifischen Einflussgrössen (z.B. Herkunft, Alter, Geschlecht, Gesundheit, Bildungs- und Migrationsbiographie etc.) sowie den unterschiedlichen Merkmalen der kantonalen Arbeitsmärkte (z.B. Struktur, Absorptionsfähigkeit und –bereitschaft) haben weitere – und in den 26 Kantonen unterschiedlich ausgeprägte – Realitäten auf politischer und institutioneller Ebene Einfluss auf die Arbeitsmarktintegration der Zielgruppen. Die Rede ist von einem ausgeprägten Vollzugsföderalismus und einer grossen – und je nach Kanton unterschiedlichen – Anzahl von Akteuren mit je eigenen Zuständigkeiten, Kompetenzen, Sichtweisen und Interessen.
(Link zur Studie:
https://www.bfm.admin.ch/dam/data/bfm/integration/berichte/va-flue/studie-erwerbsbet-va-flue-d.pdf)
(aufgeschaltet im November 2015)
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