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Die schweizerische Sozialpolitik in den Augen prominenter Sozialexperten

Braucht es für Zuwanderer höhere Hürden beim Eintritt ins schweizerische Sozialsystem? Schwellenproblematik – was war zuerst, das Huhn oder das Ei? Was sind die Kostentreiber der schweizerischen Gesundheitspolitik? Kommt die Arbeitsintegration mit Handy, Jaguar und TV besser voran? Wohin mit den Senioren und ihren Lasten? Diese und andere, zuweilen etwas zugespitzte Fragen waren in den letzten eineinhalb Jahren Gegenstand von zahlreichen faktuell.ch-Gesprächen mit Sozialpolitik-Experten unterschiedlicher Provenienz. Lesen Sie hier einen Mix ihrer Aussagen. Die einzelnen vollständigen Gespräche finden Sie in der Rubrik «sozial & sicher».

 

sozial & sicher

 

Thomas Michel, Leiter der Abteilung Soziales der Stadt Biel, über Grenzwerte öffentlicher Betroffenheit: Wenn 15 Prozent der Bevölkerung von einer Entwicklung oder Situation betroffen sind, beginnt die Bevölkerung, sich unruhig und unwohl zu fühlen. Das ist so etwas wie ein Grenzwert. Mit einer Sozialhilfequote von 11,5% liegen wir in Biel bei einer öffentlichen Betroffenheit von über 10 Prozent. Wir sind also schon recht nahe am Grenzwert. Zürich, Basel, Luzern mit ihren 4,5 Prozent können sich noch "entspannt zurücklehnen". Ich will mir gar nicht ausdenken, was es auslösen wird, wenn die Flüchtlingswellen dieses Verhältnis in der Schweiz wesentlich verschärfen. Ich bin aber überzeugt, dass unser Sozialversicherungssystem umgebaut wird, wenn wir in diese Grenzwerte hineinkommen. Vorher kaum. Nicht, solange die Mehrzahl der Kantone und Städte die Situation im Griff hat.  

 

Jürg Brechbühl, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen, über den Zugang ins Sozialsystem:

In der Schweiz werden Asylbewerber in der AHV – auch als Beitragszahler – erst erfasst, wenn sie den Flüchtlingsstatus erhalten oder als vorläufig Aufgenommene gelten. Jetzt stellt sich die Frage, ob es besser ist, wenn sie Beiträge zahlen und eine AHV-Rente erhalten oder wenn sie aus der AHV ausgeschlossen werden und Sozialhilfe erhalten. Ich gehe immer davon aus, dass wir in der Schweiz am Samstagabend in der Innerstadt nicht sehen wollen, dass Leute in Kartons vor den Hauseingängen liegen, wie das in Grossstädten in den USA der Fall ist. Solange wir das nicht wollen, muss irgendjemand dafür bezahlen. Dann finde ich den Ansatz besser, über eine Altersversicherung zu bezahlen als über die Sozialhilfe.

 

Peter Gross, emeritierter Ordinarius für Soziologie Universität St. Gallen, Autor und Publizist, über den volkswirtschaftlichen Beitrag der Senioren:

Etwa die Hälfte der AHV fliesst schnurstracks wieder in die Volkwirtschaft zurück und kommt den Jungen und der Ausbildung zugut. Aber wenn ich sage, dass auch die 100-Jährigen noch Steuern zahlen, schauen mich die jungen Leute mit grossen Augen an. Sie haben natürlich ein ganz anderes Bild vom alternden, lang lebenden Menschen in unserer Gesellschaft. Sie sollten sich aber klarwerden, dass ein grosser Teil von dem, was ihre Kindergärten, Schulen und Studienplätze kosten, mitfinanziert wird von jenen, die sie angeblich als ‚Schmarotzer‘ unterstützen müssen.

 

Franz Jaeger, emeritierter Professor für Wirtschaftspolitik Universität St. Gallen, über die Schwellenproblematik:

Ich muss meiner eigenen Disziplin den Vorwurf machen, dass sie dem Schwelleneffektproblem – nicht nur im Versicherungsbereich, nicht nur bei der Altersvorsorge, nicht nur beim ganzen Sozialbereich – zu wenig Rechnung trägt. Gewisse Leistungen erbringt der Einzelne nicht mehr selbst, sondern er hofft, dass er über die Schwelle noch gerade in die staatliche Versorgung rutscht. Die Anreize zum Mangel an Selbstverantwortung und Eigenbeitrag müssen weg. Natürlich gibt es Härtefälle und jemand kann durch die Maschen fallen. Aber nur deshalb das System zurückentwickeln zu wollen - das kann ich als Ökonom nicht befürworten. Wir müssen die Schwellenproblematik überwinden. Eigeninitiative für ein Erwerbseinkommen darf nicht bestraft werden.

 

Christof Meier, Leiter Integrationsförderung in der Stadt Zürich, über den Umgang mit Migration:
Abschottungstendenzen mit skeptischen, teilweise fremdenfeindlichen oder gar rassistischen Zügen gibt es überall. Weshalb also nicht bei der alteingesessenen ausländischen Bevölkerung, zum Beispiel der älteren Generation der Gastarbeiter? Alle haben Mühe mit Veränderungen. Da macht man gerne die neu zugezogene Bevölkerung für aktuelle gesellschaftliche Probleme verantwortlich. Vor 30 Jahren hiess es, wir hätten ohne Ausländer kein Drogenproblem, dann hätte man meinen können, ohne Ausländer wäre unsere Polizei arbeitslos, und heute sind viele überzeugt, ohne Ausländer wären sie im Zug alleine und sie könnten zwischen einem Dutzend billiger und gut gelegener Wohnungen auswählen. Es scheint zu stören, dass unsere Wirtschaft gut entlohnte Arbeitsplätze schafft, die sie nicht mit lokalen Einheimischen besetzen kann.

 

Toni Locher, Honorarkonsul Eritreas in der Schweiz, von Beruf Gynäkologe, über das Land unserer grössten Flüchtlingsgruppe:

Die alte Diaspora-Generation kehrt im Alter – wie viele Italiener – wieder in die Heimat zurück. Etwas ausserhalb von Asmara hat es ganze Quartiere mit Neubauten, die von Diaspora-Rückkehrern bewohnt werden. Ich kann mir vorstellen, dass Eritrea auch für Schweizer zu einer beliebten Reise- und Altersdestination werden könnte: Das Klima ist sehr angenehm, alles ist sauber, absolut keine Kriminalität. Eritrea hat weltweit die niedrigste Einbruchsrate. Das hat mit der Kultur, mit den Werten des Landes zu tun. Und wir sollten endlich aufhören mit der Diffamierung dieses kleinen Landes. Dahinter steckt der Konflikt Äthiopien-Eritrea. Die Schweiz, die Millionen an Äthiopien gibt, könnte auch etwas Druck ausüben und ihre guten Dienste anbieten, damit der Konflikt gelöst wird, die Sanktionen aufgehoben werden und das Land wieder atmen kann. Dann werden auch weniger Eritreer in die Schweiz kommen.

 

Jürg Eberhart, Rechtsanwalt in Bern, 2013 erster Präsident der Geschäftsleitung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Bern, über die Aufgaben der neuen Organisation:
Die Stärkung der Eigenverantwortung spielt in der Revision eine zentrale Rolle! Die staatlichen Massnahmen sind nur unterstützend, das heisst: Der Staat greift erst dann ein, wenn sich keine private Unterstützung mehr organisieren lässt. Wenn eine Familie mit einem Kind nicht zurechtkommt, wird zuerst abgeklärt, ob sie mit psychologischer Begleitung oder andern Massnahmen soweit gestärkt werden kann, dass eine staatliche Intervention gar nicht notwendig ist. Die Fremdplatzierung ist immer ultima ratio, das letzte Mittel.

Anton Pfleger, seit 15 Jahren Leiter des Sozialamtes des Kantons Obwalden, über Ansprüche in der Sozialhilfe:
Was in der Sozialhilfe Standard ist, entscheidet der Zeitgeist. Heute ist zum Beispiel ein Handy Standard, weil die meisten gar keinen Festanschluss mehr haben. Wenn sich jemand um eine Stelle bewirbt, dann muss er erreichbar sein. Wenn jemand das Auto für die Arbeit braucht, dann liegt es auf der Hand, dass er das Auto behalten kann. Die Frage ist der Jahrgang, der Kaufwert und die Marke. Ein Jaguar ist natürlich stossend, selbst wenn er als Occasion nicht mehr kosten würde als ein günstiger Mittelklassewagen. Bei uns würde ein solcher Fall wie in Zürich sofort die Runde machen. Geht gar nicht.

 

Prof. Monika Bütler, Direktorin des Schweizerischen Instituts für empirische Wirtschaftsforschung Universität St.Gallen, über Anreize in der Sozialhilfe:
Die Sozialhilfebezüger sollten den gesamten Betrag erhalten, der ihnen zusteht. Dann können sie selber entscheiden, ob sie mehr für eine Wohnung bezahlen oder ihre Zähne flicken lassen wollen. Das Aufschlüsseln der Leistungen führt eher zu Überkonsum. Gibt man den Leuten das Geld in die Hand, kann jeder damit das Beste für sich machen. Nehmen wir zum Beispiel die Ergänzungsleistungen: Weshalb soll ein alter Mann, der bescheiden in einem ganz kleinen Zimmer wohnt, und dafür jeden Tag sein „Zweierli“ trinken geht, weniger erhalten, als jemand, der Wohn- und Gesundheitskosten ausreizt? Ich finde das nicht besonders liberal. Die Anreize gehen in die falsche Richtung.

 

Prof. Urban Laffer, Doyen der Schweizer Chirurgen, bis 2015 Chefarzt der chirurgischen Klinik am Spitalzentrum Biel, über Kostentreiber im Gesundheitswesen:
All diese Kampagnen im Namen der Volksgesundheit bewirken, dass die Bevölkerung noch älter wird, die Behandlungen noch teurer werden, und dass wir immer mehr Posthospitalisations-Institutionen brauchen, mehr Pflegeheime – das ist der Effekt. (…) Wir haben in der Schweiz 140 Akutspitäler. 40 würden ausreichen. In den USA, wo ich zwei Jahre gearbeitet habe, nehmen die Patienten Anfahrtswege von einem halben oder einem ganzen Tag auf sich. In der Schweiz hiess es immer, wenn man vom Dach eines Spitals aus nicht das nächste sieht, dann braucht es noch eines. Mit Schliessungen könnte man aber effektiv Kosten sparen. (…) Die Übernahme von EU-Normen nach dem Rinderwahnsinn hat das Spital Biel 3,5 Millionen gekostet. Früher hatte man ein Instrumentarium, das nach Gebrauch gewaschen, dann sterilisiert und dann wieder gebraucht wurde. Seit dem Rinderwahn ist das nicht mehr ausreichend. Dabei gibt es eine Statistik, die zeigt, dass in England mehr Lastwagenchauffeure beim Abtransport von getöteten Rindern starben, als Patienten an Rinderwahnsinn.

Daniela Merz und Dr. Lynn Blattmann, CEO und COO der Sozialfirma Dock Gruppe AG, über die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Arbeitnehmer-Klienten:

Nehmen wir den Fall des schweren Alkoholikers, endlich mal halbtrocken und stabil, hat lange auf dem Bau gearbeitet, ist Ende 50, und arbeitet bei uns sehr zuverlässig. Der kann nie mehr auf den Bau. Dafür ist sein Pegel zu hoch, das ist zu gefährlich. Oder er müsste nochmals einen vollen Entzug machen, das ist in seinem Fall unrealistisch. Er braucht einen Job, der ihn fordert, aber nicht überfordert, das hat er bei uns. So jemanden pushen wir nicht, er weiss, dass er keine Stelle mehr suchen muss, er fühlt sich sicher und es geht ihm bestens. Wenn der Mann aber 35 wäre und endlich seine Drogensucht überwunden hätte, also ganz stabil, dann müssten wir früher oder später sagen: „Junge, jetzt flieg!“ Kündigung wegen Arbeitsmarktfähigkeit.

 

Annemarie Lanker, Berner Sozialhilfe-Expertin, über den Wandel in der Sozialhilfe:

Die Sozialhilfe sollte wieder zurückbuchstabieren und nicht Rundum-Versorgung bieten, sondern nur Unterstützung für Leute, die wirklich darauf angewiesen sind und nicht arbeiten können. Vor dreissig Jahren wäre in der Sozialhilfe niemand auf die Idee gekommen, man müsse einen Klienten zur Arbeitssuche ‘anreizen’. Schon das ist eine schräge Geschichte. Sozialhilfe war ursprünglich eine reine Überbrückungshilfe. Was muss man da ‘anreizen’? Aber wir gehen heute schon gar nicht mehr davon aus, dass es eine vorübergehende Nothilfe ist und sonst eigentlich jeder für sich selber sorgen muss. Es fehlt hüben und drüben an Augenmass. Früher haben sich die Menschen zu Unrecht oft geschämt, wenn sie Sozialhilfe beziehen mussten. Heute erklären sie selbstbewusst, was ihnen zusteht und verweisen auf die entsprechenden Gerichtsurteile. Diese Verrechtlichung – auch der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) – sorgt dafür, dass die Sozialdienste kaum mehr individuelle Lösungen treffen können.

 

Dr. Ludwig Hasler, Philosoph und Publizist, über die Rolle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG):
Der Mensch oszilliert permanent zwischen dem Geistigen und Animalischen. Die sind nicht befreundet. Beide wollen ihren Part und versuchen, den andern zu verdrängen. Das ist es, was das BAG nicht kapiert. Die wollen den Menschen eindeutig, gut und proper. Ein properer Mensch ist ein Schwachsinn. Das sieht man im Nationalen Gesundheitsbericht 2015: Es wird weniger getrunken und geraucht. Konsequenz: Viel mehr Depressionen. Früher sagte man: “Wer Sorgen hat, hat auch Likör.“ Jetzt kommt das BAG und sagt, Herr Hasler, sie sollten zweimal pro Woche gar keinen Wein trinken. Ja und wenn ich erst ab dem dritten Glas der Gesellschaft zumutbar bin? Will man mich unzumutbar oder als anregenden, geselligen Geist?  Wir machen aus dem Menschen einen biochemischen Apparat. Das ist so lächerlich! Wenn wir das tun, gibt es auch keine Resilienz, keine seelische Widerstandskraft, mehr. Deshalb klappen wir beim geringsten Versagen, bei der kleinsten Entsagung zusammen. Und dann fordern wir den Staat. Und der Staat sagt nie nein. 

 

Dr. med. Gabriela Bieri-Brüning, Ärztliche Direktorin der Pflegezentren der Stadt Zürich, Chefärztin Geriatrischer Dienst Zürich und Stadtärztin, über den Umgang mit alten Menschen:

Das Altersheim, in dem man wohnt, aber nicht pflegebedürftig ist, ist aus meiner Sicht ein Auslaufmodell. Man sollte möglichst lange zuhause wohnen können. Da muss man investieren. Es zeigt sich, dass Leute länger leben, aber auch länger gesund bleiben. Man spricht bei diesem Phänomen von der Kompression der Morbidität. Sicher die Hälfte aller Menschen in der Schweiz ist im Verlauf des Lebens pflegebedürftig, ein Teil davon mehrere Jahre. Im Alter besteht die Gefahr der Unterbehandlung, aber auch der Überbehandlung. Ab 80 kann es fast gefährlich sein, eine Privatversicherung zu haben. Da wird man von Spezialist zu Spezialist weitergereicht und niemand sagt, dass eine zusätzliche Untersuchung oder Operation nicht sinnvoll ist, auch wenn die Krankenkasse zahlt. Bei einem 80-jährigen kann man ohne weiteres sechs und mehr Spezialisten beiziehen. Die haben alle zu tun.

 

Roger Schober, Präsident der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, über zweierlei Mass in der Schuldenfalle:
Sicher sollten Menschen die Möglichkeit haben, den Weg aus der Schuldenfalle zu finden, aber es gilt auch die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen. Sie haben eine Leistung in Erwartung einer Gegenleistung erbracht und bleiben nun auf den Verlusten sitzen. Die Restschuldbefreiung läuft folglich auf eine Benachteiligung der Gläubiger hinaus. Damit dies nicht der Fall ist, müssen klare Rahmenbedingungen definiert werden. Meine Patentlösung – mit der ich sicher nicht eine Mehrheit der Schweizer Beamten vertrete – wäre die Quellensteuer. Der Staat bezieht das Geld an der Quelle und rechnet später ab. Die öffentliche Hand ist die grösste Gläubigerin bei den Betreibungs-und Konkursämtern. Mit der Quellensteuer gäbe es keine Steuerausfälle, die Steueransätze würden massiv tiefer und es würde uns allen bessergehen.

 

Alt Nationalrat Toni Bortoluzzi, SVP, 20 Jahre lang Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, über die Schwelle zum Sozialleistungsbezug:

Gegen 50 Prozent der Bezüger von Arbeitslosengeldern sind Ausländer. Wenn man 14 Tage eine Arbeitsstelle hat und dann entlassen wird, kann man bereits stempeln gehen. Das ist nicht versicherungskonform. Es mag sozialpolitisch begründet sein, aber das Versicherungsprinzip müsste in dieser Phase stärker gewichtet werden. Wenn man schon relativ offen sein will gegenüber der Zuwanderung, muss man wenigstens die Schwelle für den Sozialleistungsbezug etwas höher setzen. Man sollte zum Beispiel mindestens ein Jahr Beiträge zahlen müssen, um überhaupt einen Anspruch zu haben. Und mit einem Jahr an Beiträgen sollte der Anspruch geringer sein als mit mehreren Jahren.

 

Carlo Malaguerra, "Vater“ moderner statistischer Erhebungen in der Schweiz und langjährigen Direktor des Bundesamtes für Statistik (BFS), über die Kraft der statistischen Aussage:

Ich glaube, dass beispielsweise die erste nationale Vollerhebung nach einheitlicher Erhebungsmethode der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Politik einen Schock verursachen wird: „Um Gottes Willen, so viel geben wir aus, so viele Milliarden Franken kostet das!“ Bisher hatte man nur partielle Informationen, z.B. von einer Stadt wie Lausanne oder Zürich oder von einem Kanton. Das ging noch an. Aber wenn man die Globalzahlen für die Schweiz zur Verfügung hat, dann ist die Politik gefordert und wird aktiv.


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