Was geächtete Produkte zum Wohle von AHV und IV beitragen

Fast ein Drittel der Einnahmen, die aus der Bundeskasse 2015 an AHV und IV gingen, waren im Kern vom Bundesamt für Gesundheit geächtete Einnahmen. Es handelt sich im Wesentlichen um die zweckgebundenen Einnahmen aus Alkohol-, Tabak- und Spielcasinokonsum.

Alkohol, Tabak und Spielcasinos finanzieren 75'650 maximale AHV-Paarrenten oder 113'475 maximale AHV-Einzelrenten

Die Beiträge des Bundes an AHV (8,2 Mrd.) und IV (3,5 Mrd.) beliefen sich auf total 11,7 Milliarden Franken. Davon machen die für AHV und IV zweckgebunden erhobenen Einnahmen rund 3,2 Milliarden Franken aus: Tabak 2,2 Mrd., Alkohol 223 Mio., Spielcasinos 309 Mio. sowie 472 Mio. aus dem 17-Prozent-Anteil des Bundes am MWSt-Demografie-Prozent der AHV. Diese zweckgebundenen Einnahmen entsprechen 27,4 Prozent der Beiträge des Bundes an AHV und IV bzw. 24 Prozent, wenn man noch die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen (1,5 Mrd.) und die vom Bund getragenen IV-Zinsen an die AHV-Schuld (160 Mio.) mitrechnet.

 

Bei den zweckgebundenen Einnahmen handelt es sich zur Hauptsache um Finanzquellen, die das Bundesamt für Gesundheit mit staatlichen Präventionskampagnen zu reduzieren trachtet, teilweise aus den Einnahmen der Tabaksteuer finanziert. 2015 sind die Einnahmen aus der Tabaksteuer um 2,6 Prozent oder 57,2 Millionen Franken und aus der Alkoholsteuer um 2,6 Prozent oder 6,9 Millionen Franken gesunken.

 

Mit 3,2 Milliarden Franken reichen zur Finanzierung von 75'650 maximalen AHV-Ehepaarrenten oder 113'475  maximalen AHV-Einzelrenten.

 


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