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Sozialhilfe für Asylpersonen: Da und dort drohen höhere Gemeindesteuern

Für die überwiegende Mehrheit der 69'276 anerkannten Flüchtlingen (FL) und vorläufig Aufgenommenen (VA), die von 2010 bis 2016 ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten haben, müssen Kantone und Gemeinden ab sofort bis mittelfristig Sozialhilfeleistungen erbringen, die bis dahin der Bund ausgerichtet hatte. Besonders einschneidend werden absehbar die zusätzlichen Sozialhilfekosten der Flüchtlingsaufnahme in den Jahren 2014 bis 2016 mit rund 45'000 FL und VA, die ab den Jahren 2019 bis  2021 in den Kantonen/Gemeinden anfallen.

Asyl-Personen: 80 bis 90 % unterstützt

Vor diesem Hintergrund ist die Losung «Arbeit statt Sozialhilfe» zu verstehen, wie sie die Sozialhilfekonferenz SKOS zu Beginn dieses Jahres zum zweiten Mal nach 2015 aufgegriffen hat. Da und dort drohen bereits jetzt höhere Gemeindesteuern.

 

Durch eine Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BFM) ist belegt: Zehn Jahre nach der Einreise in die Schweiz beträgt die durchschnittliche Erwerbstätigkeitsquote der FL weniger als 50 %, jene der VA gar nur knapp 25 Prozent. Nach einer Luzern Fachhochschul-Untersuchung verdienen die erwerbstätigen VA 10 Jahre nach ihrer Zuwanderung im Durchschnitt 1500 Franken im Monat, FL etwa 3000 Franken, beide müssen mithin in der Regel weiterhin mit Sozialleistungen unterstützt werden.

 

Für 25 %, die in den ersten zehn Jahren (und die meisten absehbar auch in all den Jahren danach) gar keine Erwerbstätigkeit hatten, fallen die gesamten Sozialhilfeleistungen an – Grundbedarf, Integrationszulage, Situationsbedingte Leistungen etc. und dies in der Regel aufgrund der Richtlinien der Sozialhilfekonferenz SKOS. Alles in allem dürften, bevor neue Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration greifen, weiterhin 80 bis 90 Prozent der Asylpersonen mit Bleiberecht auf Sozialhilfe angewiesen sein.

 

Besonders hart trifft diese Botschaft die Gemeinden. Denn nur in drei Kantonen (GL, AI, GE) werden die Sozialhilfekosten zu 100 Prozent vom Kanton getragen, in drei weiteren Kantonen (VS, JU, TI) übernehmen die Kantone die Mehrheit der Kosten (zwischen 60 und 80 Prozent), aber in 12 Kantonen (AR, BL, BS, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, UR, ZG) haben die Gemeinden die Kosten zu 100 Prozent zu stemmen, in fünf Kantonen (AG, GR, NE, SH, ZH) zahlen die Gemeinden mehr als die Kantone (60 bis 80 Prozent) und nur in drei Kantonen werden die Kosten zwischen Kanton und Gemeinden geteilt (BE, FR und VD).


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