Vor Tisch war ausgemacht, dass sich
der Bund im Verhältnis 1:1 an den in den Kantonen anfallenden Kosten der spezifischen Integrationsförderung beteiligt. Doch 2015 ist der Bund den Kantonen rund 23 Millionen Franken schuldig
geblieben. Die Konferenz der Kantone erwartet Nachbesserung. Gleichzeitig stellt sie mit einer Studie die Höhe der heutigen Integrationspauschale von einmalig 6000 Franken grundsätzlich in
Frage.
Integrationspauschale verdreifachen
2015 beliefen sich die Gesamtkosten der Angebote der spezifischen Integrationsförderung auf fast 150 Millionen Franken. Der Grossteil der Gelder wurde für Erstinformation und Beratung (10 Mio.), für die Sprachförderung (55 Mio.) und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (48 Mio.) von vorläufig Aufgenommenen (VA) und Flüchtlingen (FL) ausgegeben. Ausschliesslich für FL/VA hat der Bund allein 63 Mio. bezahlt.
Vordergründiger Stein des Anstosses ist die Aufteilung der Kosten im Bereich Integration aller Ausländer von rund 85 Mio. Hier haben die Kantone 54 Mio. und der Bund lediglich 31 Mio. beigetragen – kurz der Bund ist wortbrüchig: statt des vereinbarten Finanzschlüssels hat er rund 23 Mio. weniger eingeschossen als die Kantone. Das Missverhältnis entstand offenbar, weil zahlreiche Kantone vermehrt Gelder aus dem «Honigtopf» für alle Ausländer für die Integration von FL/VA einsetzen.
Von der Detailkritik an der ungleichen Aufteilung der Mittel für die spezifischen Integrationsförderung im Jahre 2015 führt der Unmut der Kantone ins Grundsätzliche: zur einmalig an FL/VA ausgerichteten Intergrationspauschale, die heute die Kosten der Kantone bei weitem nicht mehr deckt.
Eine im Auftrag der Kantone durchgeführte Studie des Büro B,S,S zeigt, dass die Kantone in den Bereichen Bildung, Arbeit und Soziales über die Regelstrukturen (Schule, Berufsbildungsinstitutionen, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure wie die Sozialpartner) erhebliche Mittel zur Integration von FL/VA investieren - Kosten, die weder durch die heutige Integrationspauschale von 6000 Franken pro Person noch durch Bundesbeiträge im Ausländerbereich gedeckt werden.
Um eine Schätzung der tatsächlichen Kosten für die spezifische Integrationsförderung von FL/VA vornehmen zu können, wurden im Sommer 2016 alle Kantone schriftlich befragt, 23 haben Zahlen zur Verfügung gestellt. Ergebnis: Für eine optimale und systematische Integrationsförderung sämtlicher FL/VA sind aus Sicht der Kantone zusammenfassend mindestens 18'000 Franken pro Kopf nötig.
Zur Vergleichbarkeit mit der heutigen Integrationspauschale wurden die erhobenen Kosten jeweils im Sinne von Durchschnittskosten pro FL/VA pauschaliert.
Und so verteilen sich diese Kosten, die dreimal höher ausfallen als die heutige Integrationspauschale des Bundes von einmalig knapp 6000 Franken pro Person unabhängig vom Alter für jeden einzelnen FL/VA:
- Information und Beratung: Informationsveranstaltungen180 Franken, Individuelle Informations- und Beratungsangebote 1200 Franken. Integrationskosten-Durchschnitt je FL/VA 911 Franken.
- Sprachförderung: Einstiegskurse für Analphabeten, Zweitschriftlernende (Araber und Asiaten) und Bildungsungewohnte 14'400 Franken pro Kopf (Kurse für 6-8 Personen, 900 Lektionen à 16 Franken), Kurse für bildungsgewohnte und beruflich bereits qualifizierte Personen 10'400 Franken pro Kopf (Kurse für 12-14 Personen, 650 Lektionen) . Integrationskosten-Durchschnitt je FL/VA: 8008 Franken.
- Arbeitsmarktintegration: Abklärung, Praxis-Assessment 1500 Franken, Vermittlung, Begleitung (Jobcoaching) 3500 Franken, Vorbereitung auf die Brückenangebote 18'000 Franken, Qualifizierungsprogramme (z.B. Pflege- und Reinigungskurse) 3500 Franken, Arbeitseinsätze im 1. Arbeitsmarkt (Praktika, Teillohnmodelle etc.) 3000 Franken, Arbeitsmarktmassnahmen mit Bildungsanteilen 8000 Franken. Integrationskosten-Durchschnitt je FL/VA: 8655 Franken. Die hohen Kosten in diesem Bereich führt die Studie insbesondere darauf zurück, dass derzeit rund 24 % aller FL/VA in der Altersgruppe zwischen 16 und 25 Jahren sind. Hier seien im Übergang von der obligatorischen Schule zur Berufsbildung kostenintensive Massnahmen erforderlich, und zwar sowohl im Bildungsbereich als auch in der spezifischen Integrationsförderung.
- Frühe Kindheit: Kinderbetreuung während Sprachkursen der Eltern 4000 Franken. Integrationskosten-Durchschnitt 400 Franken.
- Soziale Integration: Alltags- und Integrationskurse 640 Franken, Massnahmen und Projekte wie z.B. Mentoring 1000 Franken. Integrationskosten-Durchschnitt 260 Franken.
Werden die Kosten für die Massnahmen in den Integrationsbrücken-Angeboten (ca. 25'000 Franken pro Kopf) sowie die Integrationsförderung im Vorschulalter (6000 Franken pro Kopf) auch über die spezifische Integrationsförderung finanziert, erhöhen sich die Gesamtkosten auf 24'834 Franken.
In den Jahren 2014 und 2015, die für diese Bedarfsrechnungen als Referenzjahre dienen, wurden insgesamt 29'730 Personen als FL oder VA anerkannt. Rund 58 % davon sind jünger als 25 Jahre alt.
Separat erhoben wurden die Kosten der stark gestiegenen Zahl der unbegleiteten minderjährigen Kinder und Jugendlichen im Asylbereich (MNA) bei den Kantonen und Gemeinden für Unterbringung und Betreuung. Derzeit entstehen den Kantonen daraus ungedeckte Kosten von rund 60 bis 73 Millionen Franken im Jahr, die eigentlich durch die Globalpauschale des Bundes ganz oder teilweise gedeckt werden sollten. Würden die Kantone die MNA optimal unterbringen, so wie es die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren empfiehlt, wären die ungedeckten Kosten noch höher, nämlich bis zu 117 Millionen Franken (inklusive Sonderunterbringung).
Daraus wird rasch klar, dass die Kantone die eingangs erwähnten 22,5 Millionen Franken, die der Bund 2015 schuldig blieb, nur zum Anlass nehmen, ihre finanzielle Mehrbelastung grundsätzlich aufs Tapet zu bringen.
Vier Forderungen stehen dabei im Vordergrund:
- Die substanzielle Erhöhung der Integrationspauschale von heute 6’000 auf rund 18'000 Franken. Begründung: Die bisherigen Mittel haben sich als völlig ungenügend erwiesen, um die FL/VA erfolgreich in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren, wie auch ihre tiefe Erwerbsquote nach mehrjährigem Aufenthalt zeigt und die damit verbundenen hohen sozialen Folgekosten.
- Die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel im Bildungsbereich für den Ausbau von Brückenangeboten. Begründung: Das von Bund und Kantonen vereinbarte Ziel, dass 95 % der 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, soll deshalb auch für jugendliche FL/VA angestrebt werden.
- Die substanzielle Erhöhung der Globalpauschale von heute rund 50 Franken pro Tag. Begründung: Aufgrund der markanten Zunahme der Asylgesuche von MNA in den letzten Jahren entstehen den Kantonen – wie erwähnt – ungedeckte Kosten von 60 bis 73 Millionen Franken. Der Bund hat per Gesetz vollständig für die Kosten der Unterbringung aufzukommen. Erwartet wird zudem, dass er einen Beitrag an die Betreuung leistet
- Sofortmassnahmen aufgrund des grossen Bedarfs vor Ort. Begründung: Die Kantone stehen unter grossem finanziellem Druck. Eine adäquate Integration der FL/VA ist unter diesen Umständen kaum umzusetzen. Gefragt sind zunächst Massnahmen, die möglichst rasch greifen, und zwar noch im laufenden Jahr. Einzelne Kantone verlangen, dass die finanziellen Abgeltungen des Bundes rückwirkend erhöht werden müssen.
Die finanziellen Forderungen der Konferenz der Kantonsregierungen werden von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren mitgetragen. Bis im Sommer wollen Bund und Kantone das weitere Vorgehen klären.
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