Asylkosten: Verteilt das Staatssekretariat für Migration den Kantonen zu viel Geld?

Seit 2011 erhalten alle Kantone vom Bund jährlich rund 335'000 Franken, damit sie im Asyl- und Flüchtlingsbereich eine «minimale Betreuungsstruktur» beibehalten – zusammen rund 8,7 Millionen Franken pro Jahr. An diesem zusätzlich zu den Globalpauschalen ausgerichteten «Sockelbeitrag» stört sich die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Sie hält ihn für nicht mehr berechtigt. Trotzdem will das Staatssekretariat für Migration (SEM) zumindest vorerst daran festhalten.

 

Asylkosten

Böse Überraschung für die Kantone. Erst noch hatten sie mit einer Studie dokumentiert, dass ihnen der Bund für die spezifische Integrationsförderung allein im Jahr 2015 aufgrund des vereinbarten Finanzschlüssels 22,5 Millionen Franken schuldig geblieben ist. Entsprechend gross dürfte der kantonale Ärger über das Ergebnis der EFK-Prüfung ausfallen, die die Subventionspraxis des SEM bei der Umsetzung des neuen Finanzausgleichskonzepts im Asylbereich 2015 zum Gegenstand ihrer Untersuchung gemacht hat.

 

 

«In Zeiten, in denen die Aufnahmekapazitäten in den Kantonen restlos ausgeschöpft sind», schreiben die EFK-Kontrolleure in ihrem Bericht, «braucht es keine ‘Infrastrukturpauschale’ für die Fixkosten, da diese durch die Anzahl der Asylsuchenden mehr als gedeckt sein sollten.» Ausgerichtet wird dieser «Sockelbeitrag» im Giesskannenprinzip seit 2011 – soweit dies anhand der Begründungen der Verwaltungseinheiten zurückverfolgt werden kann. Ebenso geht daraus hervor, dass das SEM 2016 die angeblich nicht nachvollziehbare Pauschalsubvention weiter an die Kantone ausgerichtet hat – und auch 2017 ausrichtet.

 

 

Per April 2013 hat das SEM die Berechnung der Subventionen in Form von Pauschalbeiträgen an die Kantone mit einem neuen Finanzierungssystem angepasst und per April 2015 das Aufsichtskonzept aktualisiert. Im Vordergrund stehen vier Wirkungsziele:

 

  •  wirtschaftliches Handeln in den Kantonen
  • Steuerung der Erwerbstätigkeit der Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich
  • weniger Administrativaufwand für Bund und Kantone
  • mehr Transparenz

Erlaubt die EFK-Prüfung eine Einschätzung über den Stand dieser Bemühungen? Ausser der konkreten Kritik an der «Infrastrukturpauschale» bietet ihr Bericht wenig konkrete Ergebnisse, vieles scheint beim SEM im Fluss.

 

 

2017 beispielsweise sollen pro Kanton die tatsächlichen Kosten der Sozialhilfe den erhaltenen Globalpauschalen gegenübergestellt werden. Die letzte solche Deckungsgradanalyse von 2009 hat sich laut EFK-Bericht als «ziemlich schwierig» erwiesen, weil es kaum möglich war, exakte und vergleichbare Daten von den Kantonen zu erhalten. Alle Hoffnungen liegen jetzt auf der 2016 neu ausgerichteten Sozialhilfestatistik im Asyl- und Flüchtlingsbereich, die vergleichbare Ergebnisse für alle Sozialhilfebezüger bringen soll.

 

Allerdings zeigt das SEM offenbar wenig Neigung, die Globalpauschale aufgrund der Analyse eins zu eins anzupassen. Das jetzige Modell sei lange mit den Kantonen ausgehandelt worden. Es müsse langfristig über mehrere Jahre betrachtet werden und könne sich nicht ständig an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Demgegenüber hält die EFK fest: «Pauschalen müssen periodisch überprüft werden. Ein Anpassungsbedarf ist zweifellos gegeben, wenn einzelne oder sämtliche Kantone im schweizerischen Durchschnitt Unter- oder Überdeckung erzielen würden, weil die Höhe der Pauschalansätze nicht auf aktuellen oder objektiven Zahlen basiert.»

 

 

So apodiktisch mag sich das SEM nicht festlegen. Mit den Worten «gegebenenfalls» und «bei Bedarf» zeigt es an, wo’s langgehen soll: «Mit der Neuausrichtung der Sozialhilfestatistik im Asyl- und Flüchtlingsbereich wird das SEM über aktuelle Daten verfügen, um die Anteile der Globalpauschale, welche die Sozialhilfekosten im engeren Sinne (ohne Betreuungs- und Verwaltungskosten) betreffen, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Daten des Rechnungsjahres werden Ende 2017 vorliegen. Das SEM wird demnach ab 2018 den Kostendeckungsgrad der Globalpauschalen 1 (Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene) und 2 (Flüchtlinge) periodisch überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.»

 

Und die eingangs erwähnten «Sockelbeiträge» an die Kantone, deren Notwendigkeit für die EFK-Prüfer seit 2015 «nicht nachvollziehbar» sind? Stellungnahme SEM: «Bei einer grundlegenden Anpassung des Finanzierungssystems wird zudem die Notwendigkeit einer Weiterführung des Sockelbeitrags erneut geprüft.»

 


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