Aus der Bundeskasse sind 2016 den Kantonen im Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Abgeltung der Sozialhilfe gemäss Staatsrechnung total 1,3 Milliarden Franken zugegangen, 312'550 Franken mehr als 2015.
Der Betrag setzt sich aus einer Reihe von Pauschalen zusammen, nämlich:
- Pauschalbeiträge Verwaltungskosten: 30 (2015: 44) Mio. Franken: Die Verwaltungspauschale wird gestützt auf die Anzahl Asylgesuche und dem massgebenden Schlüssel, nach welchem die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden, ausgerichtet. Im Rechnungsjahr 2015 betrug sie durchschnittlich 1'099 (1'114) Franken.
- Globalpauschale Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene: 791 (552) Mio. Franken: Der Bund gilt den Kantonen für die materielle Grundsicherung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung in Form dieser Globalpauschale ab pro Person ohne Erwerbstätigkeit ab. Die Globalpauschale betrugt 2016 im Durchschnitt 1’487.40 (2015: 1’490.10) Franken. Sie setzt sich zusammen aus einem Anteil für Miete, einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten und einem Anteil für die Krankenkassenprämien, Selbstbehalte und Franchisen. In den 791 Mio. ist ein «Sockelbeitrag» oder besser «Infrastrukturbeitrag» für die Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur inbegriffen, welche 2016 mit 82'443 (2015: 83'604) Franken pro Quartal und Kanton gerechnet wurde.
- Globalpauschale Flüchtlinge (nach Genfer Flüchtlingskonvention): 379 (308) Mio. Franken: Im Prinzip wie oben.
- Nothilfepauschale: 71 (57) Mio. Franken: Es handelt sich um eine pauschale Abgeltung der Kosten, die den Kantonen durch die Gewährung von Nothilfe für Personen entstehen, die keine Sozialhilfe mehr erhalten. Die Nothilfepauschale wurde 2016 mit 5'994 (2015: 6'079) Franken pro Person mit neu rechtskräftigem negativem Asylentscheid oder Nichteintretensentscheid berechnet.
- Sicherheitspauschale Standortskantone Unterbringungszentren Asyl (Bund): 4,7 (3,3) Mio. Franken: Die Sicherheitspauschale dient der Deckung des Mehraufwandes, der bei den Standortkantonen der Unterbringungszentren des Bundes im Bereich Sicherheit anfallen. Es werden jährlich um die 110'000 Franken pro 100 Betten in einem normalen Unterbringungszentrum und pro 50 Betten in einem Zentrum für renitente Personen aus dem Asylbereich ausgerichtet.
- Beschäftigungsprogramme Asyl (Bund): 4,9 (3,9) Mio. Franken: Dieser Betrag ist für die Finanzierung von Beschäftigungsprogrammen von Personen bestimmt, die sich in den Unterbringungsstrukturen des Bundes aufhalten. Für die Durchführung der Programme sind die Standortkantone, die Gemeinde oder beauftragte Dritte besorgt.
Der Voranschlag 2016 wurde mit 24'000 Asylgesuchen und einem durchschnittlichen Bestand von rund 53'300 Personen in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes gerechnet. Tatsächlich wurden 2016 insgesamt 27'207 Asylgesuche gestellt und der Bestand in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes belief sich 2016 durchschnittlich auf 70'200 Personen. Um den Mehrbedarf zu decken, wurden zwei Nachtragskredite von zusammen 366 Mio. Franken gestellt und bewilligt. Dieser Betrag wurde nicht voll ausgeschöpft. Es blieb ein Kreditrest von 25 Mio. Franken übrig.
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