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Schluss mit Rätselraten: Asyl- und Flüchtlingskosten kommen auf den Tisch

Drei, vier oder gar fünf Milliarden Franken? Ende 2017 kommt die Stunde der Wahrheit mit der ersten nationalen Vollerhebung der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich nach einheitlicher Erhebungsmethode. Damit endet ein Schwarz-Weiss-Spiel zwischen zwei politischen Richtungen, das sich nüchterner Betrachtung nie erschloss: Warum muss möglichst unklar sein, was ein Flüchtling/Migrant kostet?

 

Was bis jetzt zu den Kosten des Flüchtlings- oder besser: nicht-EU-Migrationsbereichs an Zahlen herumgereicht wird, hat mehr mit dem berühmten nassen Finger, den in den Wind gehalten wird, als mit der Realität zu tun. Die Deutschen, die nach ihrer Willkommenskultur-Ekstase wieder auf schweizerische «Chömed-guet-hei»- gewechselt zu haben scheinen, sind in einer ungemütlichen Lage. Ausgerechnet sie, die den letzten Cent der Lohnnebenkosten-Berechnung herunterbeten können, wissen ganz einfach nicht, was die vielen Menschen tatsächlich kosten, die bei ihnen neu Gastrecht beanspruchen.

 

 

Unlängst hat der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller in TV-Talk «Maybritt Illner» erklärt, Bund, Länder und Kommunen in Deutschland würden für eine Million Flüchtlinge in diesem Jahr 30 Milliarden Euro ausgeben, rund 33 Milliarden Franken (1 Euro = SFR 1.10), macht umgerechnet 33'000 Franken pro Asylperson. Dies erlaubt einen – zugegeben –  etwas forschen Vergleich.

 

Ende 2016 hielten sich in der Schweiz im Flüchtlingsbereich offiziell 111'276 Personen auf: 45'804 anerkannte Flüchtlinge, 36'877 vorläufig Aufgenommene, 500 Personen mit ausgesetztem Vollzug. Zudem waren 27'711 Gesuche erstinstanzlich (beim Staatssekretariat für Migration) pendent und 3089 erstinstanzlich entschiedene Gesuche war noch nicht rechtskräftig (inkl. hängige Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht nach einem Asylverfahren). Ferner weist die Statistik 133 Spezialfälle im Asylprozess aus, die – ein wenig wie bei unseren deutschen Nachbarn – keiner Kategorie eindeutig zugeordnet werden können. Ferner waren Ende 2016 genau 4170 Gesuche nach einem Asylentscheid oder aus dem Ausländergesetz-Bereich hängig.

 

 

Angenommen, eine sich Ende 2016 in der Schweiz aufhaltende Asylperson kostet die Bundeskasse im Schnitt 33'000 Franken pro Jahr, ergäbe die Summe rund 3,7 Milliarden Franken, obschon in Deutschland die Lebenshaltungskosten deutlich kleiner sind als in der Schweiz. Das ist so etwas wie die Messlatte, auf die sich die Politik womöglich jetzt einstellen sollte und von der der frühere Direktor des Bundesamtes für Statistik (BfS), Carlo Malaguerra, im faktuell.ch-Gespräch gesagt hatte: «Ich glaube, dass die erste nationale Vollerhebung nach einheitlicher Erhebungsmethode der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Politik einen Schock verursachen wird: ‘Um Gottes Willen, so viel geben wir aus, so viele Milliarden Franken kostet das!’»

 

Zurzeit wird die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in drei Statistiken erfasst, was Vergleiche erschwert:

 

Asylbereich (eAsyl): erfasst Asylsuchende mit laufendem Verfahren und vorläufig aufgenommene Personen mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz.

 

 

Flüchtlingsbereich (FlüStqat): erfasst Flüchtlinge mit Asyl mit weniger als 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz.

 

 

 

Ergebnis – laut einer Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation der Lega-Nationalrätin Roberta Pantani Anfang Juni: «Der Bund verfügt zurzeit nur über eine rein stichprobenbasierte Statistik, um die Sozialhilfekosten im Asylbereich auf kantonaler und kommunaler Ebene zu ermitteln. Auf dieser Grundlage ist es nicht möglich, die jährlichen Kosten genau zu veranschlagen. Mit einer neuen Statistik (SH-AsylStat) lassen sich diese Kosten gesamthaft und nach dem Verfahren, das für die Statistik über die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Schweiz angewendet wird, ermitteln.»

 

Diese Statistik wird erstmals Ende 2017 für das Erhebungsjahr 2016 verfügbar sein.

 


 


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