Immer dringlicher ruft die schweizerische Sozialkonferenz (Skos) zu Massnahmen auf, die im Ergebnis Flüchtlinge in Arbeit und Lohn bringen. Denn die drohende Zunahme der Sozialhilfe-Kosten infolge Langzeitarbeitslosigkeit schwebt wie das Schwert des Damokles über den kommunalen Kassen. Was da mit den grossen Flüchtlingszahlen der Jahre 2014 (24'000 Gesuche), 2015 (40'000 Gesuche) und 2016 (27'000 Gesuche) auf sie zusätzlich hinzukommt, lässt die Antwort der jurassischen Regierung auf einen parlamentarischen Vorstoss erahnen – die inzwischen ganz normale Langzeitarbeitslosigkeit betreffend.
Der gemessen am Vermögen seiner Bürger ärmste Kanton der Schweiz, der proportional zu seiner Bevölkerung auch am meisten Unterstützung aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA) erhält, hat 2017 in seinen sieben Auffangzentren und seinen 160 Wohnungen 1012 Asylpersonen beherbergt – das sind noch mehr als 1999, der bisherigen Rekordmarke anlässlich des Balkan-Konflikts.
Es ist die Association jurassienne d’accueil des migrants (AJAM), die die Flüchtlinge im Auftrag des Kantons und auf Pauschalrechnung des Bundes betreut. Sie sind durch die nachstehende Zusammenstellung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit (langzeitarbeitslos = mehr als 12 Monate ohne Arbeit) nicht erfasst. Würden sie erfasst, kämen 2017 noch 50 bis 60 Dossiers für die «Kategorie» Arbeitslosigkeit von drei bis vier Jahre Dauer hinzu – womit in etwa gleich viele Ausländer wie Schweizer betroffen wären.
Die nachstehend aufgeführten Bruttobeträge fallen um ein Viertel zu hoch aus, weil sie die Rückerstattungen der Sozialversicherungen nicht berücksichtigen. Zusammengezählt wurde, so gut das möglich war, die Unterstützung durch die kantonale Sozialhilfe während der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit am Stück oder mit Unterbrüchen. Aus Datenschutzgründen wurde die ausländische Nationalität der Bezüger nur angegeben, wenn mehr als 3 Haushaltungen betroffen waren, um die Anonymität die Betroffenen zu wahren.
Von 1357 Sozialhilfe-Dossiers betrafen im Jura – dem Kanton mit der schweizweit grössten Langzeitarbeitslosigkeit (23,3 Prozent) – 663 Dossiers die Fälle von Langzeitarbeitslosen, nämlich:
- 264 Dossiers (456 betroffene Personen) haben während einer Zeitspanne von drei bis vier Jahren Sozialhilfe bezogen. 176 Dossiers betrafen Schweizer, 88 Dossiers verteilen sich auf Staatsangehörige von Italien (15), Portugal (9), Frankreich und Kosovo (je 8), Eritrea (7), Spanien, Marokko und Türkei (je 4).
- 290 Dossiers (499 Betroffene) sind seit 5 bis 9 Jahren offen, davon 184 Dossiers Schweizer betreffend; die ausländischen Staatsangehörigen: Frankreich (15), Kosovo (9), Italien (7), Angola, Kamerun, Eritrea und Portugal (je 5), Albanien und Marokko (je 4).
- 81 Dossiers, die 137 Personen erfassen, sind seit 10 bis 15 Jahren aktiv, davon 60 von Schweizern; unter den 21 anderen Dossiers: Frankreich (4), keine andere Nationalität betrifft mehr als 3 Haushaltungen, weshalb sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekanntgegeben werden.
- 28 Dossiers (43 Personen) werden seit mehr als 15 Jahre gefüht, davon 20 Schweizer betreffend. Die Nationalität der betroffenen Ausländer fällt unter die Datenschutz-Diskretion.
Bei 530 der 663 Dossiers handelt es sich um Bruttosummen von weniger als 200'000 Franken für die Dauer der Langzeitsarbeitslosigkeit. Dabei ist einzuschränken, dass die Regierung erst seit 2001 den Überblick hat – mithin erst seit der Kantonalisierung der Sozialhilfe vor 16 Jahren.
Bei 106 Dossiers geht es um Sozialhilfe-Unterstützung über die Jahre in Höhe von 200'000 bis 299'000 Franken. 69 Dossiers betreffen Schweizer, es folgen: Frankreich (5) Portugal, Serbien-Montenegro und Türkei (je 3); im Fall von 23 Dossiers wird keine Nationalität bekanntgegeben. Dabei ist festzuhalten, dass diese Bruttobeträge sich auf mehrere Personen eines Haushalts verteilen können.
Bei immerhin 23 Dossiers geht es um Bruttobeträge zwischen 300'000 und 499'000 Franken. Davon betreffen 10 Schweizer Sozialhilfebezüger. Keine andere Nationalität betrifft mehr als 3 Haushaltungen. Schliesslich fällt noch eine einzelne, eine Schweizer Haushaltung betreffende Sozialhilfe-Unterstützung in der Höhe von 500'000 bis 699'000 Franken ins Gewicht.
Auf die «Kategorie» über 700'000 Franken entfällt kein Dossier.
Zur Erinnerung: Das letzte Auffangnetz im schweizerischen Sozialsystem ist die öffentliche Sozialhilfe. Sie wird mit kantonalen und kommunalen Steuermitteln finanziert. Die Sozialhilfe unterstützt zeitlich begrenzt in- und ausländische Einzelpersonen und Familien in der Schweiz mit dem Ziel, ihnen eine menschenwürdige Existenz zu sichern, bis sie im Leben wieder Tritt gefasst oder das AHV-Alter erreicht haben. Sie garantiert das Recht auf Existenzsicherung und kommt erst dann zum Tragen, wenn die übrigen Massnahmen der Sozialen Sicherheit wie die Grundversorgung, die Sozialversicherungen und die der Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen nicht greifen. An «Berentung» durch Sozialhilfe, wie dies heute unumgänglich scheint, hat bei dieser Definition niemand gedacht.