Absolutes Existenzminimum: Mit dem Ziel, die globale Armut zu messen, hat die Weltbank ein absolutes Existenzminimum ausgearbeitet. Es bestimmt die monetäre Grenze für die Sicherung des physischen Überlebens. So gelten alle Menschen als arm, die von weniger als 1,90 Dollar am Tag leben müssen. Das sind im Jahr 2013 rund 1,3 Milliarden Menschen. Dieser Durchschnittswert ist nicht für alle Länder gleichermassen ausschlaggebend, denn der finanzielle Bedarf ist vom Preisniveau des jeweiligen Landes abhängig. In der Schweiz wird das absolute Existenzminimum aus den Wohnkosten, der medizinischen Grundversorgung und dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt berechnet.
Soziales Existenzminimum: Dies beinhaltet neben der materiellen Grundsicherung die Möglichkeit zur minimalen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist deshalb von Bedeutung, weil es die Wichtigkeit sozialer Integration zur Verhinderung von gesellschaftlichem Ausschluss erkennt und berücksichtigt. Es ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben, stärkt die Perspektiven und Verwirklichungschancen und bildet die Basis für einen Weg aus der Armut.
Betreibungsrechtliches Existenzminimum (Grundbetrag): Das Betreibungsrecht setzt einen Grundbetrag fest, der den Schuldnern im Falle einer Betreibung erhalten bleibt, um Schuldner davor zu bewahren, im Falle einer Pfändung Not zu erleiden. Es handelt sich um ein unpfändbares, garantiertes Existenzminimum gemäss Art. 93 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes und ist für ein Betreibungsamt beim Eintreiben von Schulden bindend. Die Bemessung der Höhe des Notbedarfs liegt in kantonaler Kompetenz, jedoch wenden die meisten Kantone Richtlinien von der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten an. Diese setzen den pauschalen monatlichen Grundbetrag für die allgemeinen Lebenshaltungskosten wie folgt an: 1200 Franken für allein stehende und allein lebende Schuldner und Schuldnerinnen, 1350 für Alleinerziehende mit Unterstützungspflichten, 1700 Franken für Ehepaare oder zwei andere Erwachsene, die eine dauernde Hausgemeinschaft bilden, 300 Franken für jedes Kind im Alter bis zehn Jahre und 600 Franken für jedes Kind ab zehn Jahren. Wohnkosten, Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge sind nicht eingerechnet und werden dazu addiert.
Quelle: Caritas Schweiz