Die Invalidenversicherung (IV) ist noch nicht über den Berg. Soll sie ihre hoch gesteckten Sanierungsziele erreichen (inkl. AHV-Schuldabbau von 10 Milliarden Franken bis 2030), kommt sie nicht darum herum, bei allzu grosszügig erscheinenden Leistungen und vor allem den Anreizen zum Gebrauch der «Resterwerbsfähigkeit» der Versicherten anzusetzen.
2017 sind mit 2200 Versicherten weniger als ein Prozent aller 250'000 im In- und Ausland lebenden Versicherten vollständig aus dem IV-System ausgeschieden. Ein gutes Dutzend der 2200 Austritte betrifft aufgelöste Vollrenten. Diese tatsächlichen Austritte sind zu unterscheiden von 13'800 Austritten zur AHV bzw. 3500 Rentenauflösungen infolge Todesfall.
Fast 75 Prozent der rund 250 000 im In- und Ausland ausbezahlten IV-Renten (ohne Kinderrenten) sind ganze Renten. Rund jeder dritte Versicherte mit dem höchsten IV-Grad (ab 70 Prozent) ist daneben auch erwerbstätig.
Sie sind Teil jener 60 Prozent der IV-Beziehenden, die eine – wie immer auch - «Resterwerbsfähigkeit», mithin einen Invaliditätsgrad von weniger als 100 Prozent aufweisen. Mit der Wahrnehmung der «Resterwerbsfähigkeit» ist es aber so eine Sache. Das IV-System bestraft jene, die sich um berufliche Eingliederung bemühen, mit Einkommenseinbussen.
Dass dies so ist, hat zum einen mit den guten IV-Leistungen in Kombination mit andern Sozialversicherungen zu tun. Lohnerwerb zur IV-Rente bedeutet nur innerhalb der eigenen IV-Stufe mehr Geld, sonst nimmt man je nach Beschäftigungsgrad in Kauf, dass die bisherige Rente und damit verbundene andere Sozialversicherungsleistungen gekürzt werden. Wer eine IV-Rente bezieht, muss bei einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit immer damit rechnen, ein oder mehrere Viertel der Rente zu verlieren.
Da auch die IV-Kinderrenten (40 Prozent der Hauptrente), Pensionskassen-Renten (inkl. Kinderrenten, 20 Prozent der Hauptrente) und EL-Mindesteinkommen vom IV-Grad abhängen, kann ein geringerer IV-Grad im Einzelfall «markante Auswirkungen» (SECO-Studie) haben. 2016 zahlte die IV fast eine halbe Milliarde Franken an Kinderrenten aus (ohne BV-Kinderrenten). Durchschnittlich belief sich eine monatliche IV-Kinderrente auf 540 Franken.
Wer vollständig aus dem IV-System aussteigen will, muss ein vergleichbares Einkommen wie vor Invalidität erzielen, damit sich der Ausstieg aus finanzieller Sicht lohnt. Dies dürfte in den meisten Fällen nach ein paar Jahren Invalidität schlicht unmöglich sein. Zudem birgt die Wiedereingliederung ein beträchtliches pekuniäres Risiko: Der IV-Prozess beginnt allenfalls von vorne und ohne Gewissheit auf einen Rentenzuspruch, ohne – wie zuvor – der Sicherheit einer im internationalen Vergleich grosszügigen Rente. Dafür droht allenfalls neu Sozialhilfe, die ein tieferes Existenzminimum als die IV kennt und mit einer eventuellen Rückzahlungspflicht verbunden ist.
Was da konkret an Risiko aufs Spiel gesetzt werden müsste, zeigt ein Fallbeispiel aus der erwähnten SECO-Studie, mit der die Universität Luzern beauftragt worden ist: Angenommen wird ein IV-Eintritt in der Stadt Luzern im Alter von 40 Jahren sowie ein Anfangslohn zu Beginn der Karriere von rund 44'000 Franken, der jedes Jahr um zwei Prozent stieg. Ohne Erwerbseinkommen stehen dieser alleinstehenden Person nur mit IV- und BV-Rente rund 52'000 Franken zur Verfügung.
Daraus leitet die Studie ab, dass bei Vorliegen einer guten BV-Rente der Bezug einer IV-Rente nicht nur für tiefe Einkommensklassen (hier aufgrund der zusätzlichen Ergänzungsleistungen), sondern ebenso sehr für besserverdienende Personen «eine nicht unerhebliche Attraktivität» besteht, von einer beruflichen Wiedereingliederung abzusehen.
Bleibt zum Schluss die Erkenntnis verschiedener Studien: Es ist einfacher, die Rentenansprüche für Neurenten zu verschärfen, als zugesprochene Renten wieder aufzuheben oder zu reduzieren.