· 

Ende der Spezialfinanzierung: IV bleibt AHV 10 Milliarden schuldig

Die Jahresabschlüsse der Invalidenversicherung (IV) sind zwischen 2011 und 2017 ohne die Erträge aus der Kapitalanlage um 9,2 Milliarden Franken «geschönt» worden. Die Betriebsergebnisse standen in Wahrheit in diesen sieben Jahren der befristeten Spezialfinanzierung mit 0,4 Mehrwertsteuer-Prozenten im Durchschnitt jährlich um 1,314 Milliarden besser da als sie glauben liessen (gerechnet Mehrwertsteuer plus Zins, den die Bundeskasse für die IV übernahm). Bleibt nach dem Wegfall der Spezialfinanzierung genügend Geld für die Rückzahlung der IV-Schulden oder werden sie auf den St. Nimmerleins-Tag verschoben?

 

Statt wie prognostiziert um 6,2 sind die AHV-Schulden der IV in dieser Zeit nur um 4,7 Milliarden Franken abgebaut worden. Damit bleiben auf der Basis der Eröffnungsbilanz im Jahre 2011 von 14,9 noch 10,3 geschuldete Milliarden offen. Nach den Prognosen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) müssten es 8,6 Milliarden sein, 1,7 Milliarden weniger. Was nun? Zwar wird die IV-Rechnung auch 2018 noch leicht durch Mehrwertsteuer-Reste aus dem Jahr 2017 geschönt (ca. um 250 Millionen), aber an der Tatsache, dass sie ab diesem Jahr wieder rote Zahlen schreiben wird, ändert sich nichts. Umgekehrt bedeutet dies, dass von einem weiteren Abbau der AHV-Schulden vorerst und für lange Zeit, wenn überhaupt, keine Rede mehr sein kann.

 

Das BSV und mit ihm der Bundesrat wähnen die Sanierung der IV «auf Kurs», wie sie noch vor Ablauf der Spezialfinanzierung auf eine Interpellation wissen liessen. Der grünliberale Sozialpolitiker Thomas Weibel hatte sich nach der «Gesamtstrategie für die ‘Weiterentwicklung der IV’» erkundigt, wie sie Mitte Februar 2017 angestossen wurde. Antwort des Bundesrates: «Das Ziel der Reform ist die Ausschöpfung des Eingliederungspotenzials und die Stärkung der Vermittlungsfähigkeit der Versicherten.»

 

Es gehe mit diesem weiteren Schritt nicht um Einspar- oder Sanierungsmöglichkeiten. Denn aktuellen Prognosen zufolge werde die IV nach Auslaufen der befristeten Spezialfinanzierung eine ausgeglichene Rechnung aufweisen. Wörtlich: «Bis 2030 wird die IV ihre Schulden beim AHV-Fonds vollständig zurückbezahlt haben. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es keine zusätzlichen Einsparungen braucht.»

 

Gemäss einer Aufstellung im Anhang zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 wird die IV die letzten 978 Millionen ihrer AHV-Schulden von heute 10,3 Milliarden Franken bis im Jahr 2030 zurückzahlen. Damit müssten von 2018 bis 2030 im Durchschnitt jährlich 860 Millionen Franken zur Abzahlung zur Verfügung stehen.

 

Zurück zu den Zahlen, wie sie bereits schwarz auf weiss vorliegen. Zwischen 2011 und 2017 haben die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber um 448 Millionen zugenommen, gleichzeitig haben die Geldleistungen, wohl zumindest teilweise als Folge der «Eingliederung-statt-Rente»-Politik um 388 Millionen abgenommen. Dies ergibt unter dem Strich eine Verbesserung des Umlageergebnisses von bemerkenswerten 836 Millionen. Angesichts der durchschnittlichen Aufbesserung des IV-Ergebnisses durch die Spezialfinanzierung von 1,341 Milliarden pro Jahr fehlen für eine ausgeglichene Rechnung ab diesem Jahr 478 Millionen. Da auch die Schuldzinsen neu durch die IV übernommen werden müssen, kommen noch rund 200 Millionen hinzu, macht rund 680 Millionen Franken.

 

Mit den beiden Massnahmenpaketen der 6. IV-Revision hätte die IV finanzielle Verbesserungen von 650 Millionen erzielen sollen, hälftig aufgeteilt. Es hätte 2018 mithin knapp zu einer ausgeglichenen Rechnung gereicht. Doch es kam anders: Das zweite Massnahmenpaket ist nach zweijähriger Beratung von den eidgenössischen Räten «versenkt» bzw. abgeschrieben worden, weil die Einigungskonferenz keinen Weg aus der Sackgasse fand.

 

Es hätte allerdings ohnehin nicht viel zu einer ausgeglichenen Rechnung beitragen können. Denn das zweite Massnahmenpaket war bis zum Zeitpunkt der Abschreibung im Clinch der Interessen soweit ausgedünnt worden, dass allenfalls noch eine bescheidene Verbesserung von 25 statt 325 Millionen übriggeblieben wäre. So viel hätte allein der vorgeschlagene, an sich unbestrittene Wechsel vom vierstufigen zu einem stufenlosen Rentensystem ohne negative Schwelleneffekte gebracht.

 

Fazit: Die Sanierung der IV und ihre Rückzahlung der AHV-Schuld mutieren zur Glaubensfrage. Sollte das BSV das Eingliederungspotenzial überschätzt haben, wie Praktiker in den IV-Stellen monieren, tendiert die Rückzahlungsfähigkeit eher gegen Null.

 

Oder wie am 19. Juni 2013 die freisinnige Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist wörtlich sagte: «Wir haben heute Morgen mit diesem Entscheid der AHV 10 Milliarden Franken entnommen, das heisst, sie werden nicht zurückbezahlt.» Im Nationalrat erklärte die christdemokratische Ruth Humbel sinngemäss das Gleiche: «Mit der Ablehnung dieser Vorlage fällt die gesetzliche Grundlage weg, auf der die IV nach Auslaufen der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung dem AHV-Fonds Geld zurückbezahlen kann.» Und der sozialdemokratische Ständerat Paul Rechsteiner sah sich bestätigt: «Wir haben es immer gesagt: Es ist ein Problem, dass man die IV-Schuld der AHV angehängt hat.» Ebenfalls um Bestätigung bemüht, kramte Nationalrat Toni Bortoluzzi von der SVP in seinem Gedächtnis: «Man hat vor sechs Jahren die Mehrwertsteuer befristet erhöht, und ich habe vermutet, dass sich diese Massnahme als falsch erweisen würde. Denn eine Strukturkorrektur im Wissen darum vorzunehmen, dass Geld vorhanden ist, dürfte kaum gelingen. Siehe da, es ist so geschehen.»

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0