Seit 2011 führte die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf ein zentrales Familienzulagenregister, um Mehrfachzahlungen zu verhindern. Das Aufdecken von Mehrfachzahlungen bringt den Kantonen Einsparungen in der Höhe von geschätzten 50 bis 60 Millionen Franken. Teils sehr grosszügige Mehrfachzahlungen je Kind gibt es trotzdem – aus den Kassen diverser Sozialwerke.
Der Aufbau des Registers kostete seinerzeit 3,8 Millionen und für dessen Unterhalt werden jährlich rund 2 Millionen aufgewendet. Mit dem neuen zentralen Familienzulagenregister konnten bereits in den beiden ersten Jahren 2011 und 2012 rund 46’000 Fälle mit Mehrfachbezug aufgedeckt werden. Ausserdem sollen dank dem Register geschätzte rund 24'000 Familienzulagen präventiv verhindert worden sein.
2016 (jüngste Angaben) haben 1,3 Millionen Beziehende 1,8 Millionen Kinder-, Ausbildungs- Geburts- und Adoptionszulagen im Gesamtbetrag von 5,7 Milliarden Franken erhalten, inkl. der separat geführten Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft. Dies ergibt einen Durchschnitt von 365 Franken pro monatlichen Bezug. Die Kinderzulagen machen über 4 Milliarden aus, die Ausbildungszulagen über 1,6 Milliarden. Für 90 Prozent der Kosten kommen die Arbeitgeber auf. Insgesamt weist die Betriebsrechnung Ausgaben von über 6 Milliarden Franken aus, wovon 155 Millionen Verwaltungs- und Durchführungskosten sind.
Eine Verfassungsgrundlage für Familienzulagen gibt es seit 1945, zuerst trat dann auf dieser Grundlage 1953 das Gesetz für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft in Kraft und erst 2009 für Arbeitnehmer ausserhalb der Landwirtschaft.
Bis 2009 waren die Kantone grundsätzlich frei in der Ausgestaltung der Familienzulagen. Seither sorgt bundesweit das Familienzulagengesetz (FamZG) für etwas Harmonisierung, ohne allerdings den föderalistischen Handlungsspielraum der Kantone sehr einzuschränken, wie der Überblick zeigt:
Rund die Hälfte der Kantone zahlte 2017 Familienzulagen im Rahmen der gesetzlichen Mindestansätze, d.h. jeweils 200 Franken Kinderzulagen sowie 250 Franken Ausbildungszulage pro Kind und Monat. Die höchsten Kinderzulagen kennen die Kantone Zug und Genf mit je 300 Franken. Ab dem dritten Kind zahlt Genf gar 400 Franken, Waadt und Wallis 370 bzw. 375 Franken. Bei den Ausbildungszulagen zeigen sich die Kantone Wallis und Genf am grosszügigsten: 425 bzw. 400 Franken werden bei den ersten beiden Kindern ausbezahlt, ab dem dritten Kind sind es 525 bzw. 500 Franken.
Das Familienzulagenregister erfasst nur den Bereich des FamZG. Tatsächlich erbringen Kantone und Gemeinden aber heute eine Vielzahl von Leistungen ausserhalb des FamZG zugunsten von Familien (z.B. subventionierte Institutionen der Kinderbetreuung, Prämienverbilligungen, allgemeine Steuerabzüge, subventionierte Wohnungen etc.). Hinzu kommen Kinderrenten und Familienzulagen ausserhalb des FamZG, den andere Sozialwerke erbringen (AHV, IV, Pensionskassen/BV, Unfallversicherung UV).
In der SECO-Studie «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit» wird generell festgestellt, dass die Familienzulagen schlecht mit den anderen Sozialversicherungsträgern koordiniert sind. Im Vergleich mit Familien, die im Erwerbsleben stehen, werden Rentenbeziehende der erwähnten Sozialwerke für Kinderlasten höher entschädigt. Dies gilt sowohl für den Rentenbeziehenden, wie auch für den Partner, wenn zumindest ein Elternteil erwerbstätig ist.