Knapp weniger als ein Drittel der versicherten Personen bezogen 2014 eine Prämienverbilligung ihrer Krankenversicherung (KV) – einer seit 1996 obligatorischen Versicherung, die im Abstimmungskampf mit dem Versprechen reüssierte, das Obligatorium werde günstigere Prämien bringen. In Wahrheit steigen die Krankenkassenprämien seit 20 Jahren jährlich im Schnitt um 4,6 %. Und auch ein weiteres Versprechen ist nicht eingehalten worden: Laut Botschaft des Bundesrates (1991) zur Revision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (KVUG), was zum heutigen Krankenversicherungs-Obligatorium führte, sollte die Prämienbelastung eines Haushalts nicht mehr als 8 % des steuerbaren Einkommens betragen – es sind inzwischen, je nach Haushaltstyp, bis 15 %.
Obligatorium Krankenversicherung: Viel versprochen und jetzt?
2014 bezogen knapp 27 Prozent oder 2,2 Millionen Versicherte eine Prämienverbilligung, wobei 19 % eine individuelle Prämienverbilligung bezogen, knapp 5 % gleichzeitig Ergänzungsleistungen in Anspruch nahmen und 3 % Sozialhilfe erhielten. Für Ergänzungsleistungs- und für Sozialhilfebeziehende werden die Prämien gänzlich übernommen.
An den gesamten Verbilligungskosten beteiligen sich die Kantone mit rund 2 Mrd. Franken, während der Bundesbeitrag von Gesetzes wegen auf 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgesetzt ist, was 2014 ebenfalls rund 2 Milliarden Franken ausmachte. Der durchschnittliche Prämienverbilligungsbetrag je Bezüger betrug 1'828 Franken.
Die Kantone sind grundsätzlich verpflichtet, den Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, Prämienverbilligungen zu gewähren. Seit dem 1. Januar 2014 wird der subventionierte Teil der Prämienverbilligung direkt an die Krankenkassen ausgerichtet, wobei die Verbilligung in der Regel direkt von der Prämienrechnung der Grundversicherung abgezogen wird.
Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes 1996 nahmen die Ausgaben für Prämienverbilligung gesamtschweizerisch stärker zu als die Prämien, was Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lange Zeit entlastete. Nach 2010 hat sich das Bild geändert, wie eine Studie zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit festhält: Zwischen 2010 und 2014 stiegen die Prämien um 12 %, während die Verbilligung pro Bezüger im gleichen Zeitraum nur um 6 % zunahm, womit sich die Belastung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhöhte.
Und ausserdem:
Die obligatorische Krankenversicherung war 2013 die einzige Sozialversicherung, die das Jahr mit einem Fehlbetrag abschloss, 2014 hat sie wieder schwarze Zahlen geschrieben. Im Umlageverfahren finanziert wie die AHV, verfügt die KV mit etwas mehr als 13 Milliarden Franken (2014) über ein vergleichsweise kleines Kapitalpolster.
Gemessen an den Leistungen ist die Krankenversicherung die drittgrösste Sozialversicherung (nach AHV und 2. Säule).
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