Die Verwaltungs- und Durchführungskosten der obligatorischen Unfallversicherung (UV), die zu fast zwei Dritteln von der parastaatlichen Schweizerischen
Unfallversicherungsanstalt (Suva) getragen wird, haben sich zwischen 1990 und 2015 mehr als vervierfacht - von 228 Mio. auf 952 Mio. Franken. Allein von 2003 bis 2015 sind sie um fast
75 Prozent gestiegen - um ein Vielfaches mehr als bei jeder anderen Sozialversicherung.
Während die Verwaltungs- und Durchführungskosten wie bei keiner anderen Sozialversicherung zunahmen, verhält es sich bei der Wirkung der Kampagnen zur Senkung der Unfallzahl ähnlich wie bei den Antiraucher-Kampagnen des Bundesamtes für Gesundheit: Kosten hoch, Wirkung bescheiden.
Seit Beginn der 2000er-Jahre bewegt sich die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten stets zwischen 260'000 und 270'000, jene der Nichtberufsunfälle seit Jahren im 500'000er-Bereich. 2016 wurden rund 814'000 Unfallversicherungsfälle registriert, wovon 65 % vom Nichtberufsunfall-Schutz und 33 % vom Berufsunfall-Schutz gedeckt wurden. Die Unfallversicherer anerkannten knapp 96 % der Fälle. 2014 wurden 268'000 Berufsunfälle und Berufskrankheiten und 513'000 Nichtberufsunfälle gemeldet.
Mit Ausnahme der Beruflichen Vorsorge (BV) verfügt keine andere Sozialversicherung über ein so grosses Kapitalpolster wie die UV. Die seit 1984 obligatorische Versicherung hat noch nie rote Zahlen geschrieben und verfügt heute über ein rekordhohes Kapitalpolster von 52 Mrd. Franken (Stand 2015).
2015 standen Einnahmen von 8,3 Mrd. Franken Ausgaben von 6,7 Mrd. Franken gegenüber. Die Ausgaben wurden zu 29 % für Heilungskosten, zu 27,6 Prozent für Taggelder und zu 29 % für Renten und Kapitalleistungen verwendet.
Auf den 1. Januar 2016 erhöhte der Bundesrat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen UV von 126‘000 auf 148‘200 Franken. Damit will er gewährleisten, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst unfallversichert ist (die neue Obergrenze ist auch für AHV und IV massgebend).
Finanziert wird die UV durch Prämien der Arbeitgeber (Berufsunfälle) und der Arbeitnehmer (Nichtberufsunfälle). Im Gegensatz zur Krankenversicherung ist mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) mit Sitz in Luzern ein parastaatlicher Versicherungsträger geschaffen worden. Die Suva versichert etwa zwei Drittel der Arbeitnehmer, daneben gibt es seit 1984 private Versicherer wie auch Krankenkassen. Die Drohung der Suva ins Krankenkassengeschäft vorzudringen, verlief im Sande, nachdem die Krankenkassen ihrerseits damit drohten, ins Kerngeschäft der Suva einzudringen.
4,4 Prozent aller Sozialleistungen sind Ausgaben der Unfallversicherung (UV), der sechstgrössen Schweizer Sozialversicherung. Die Einnahmen der UV lagen, mit Ausnahme von 2008 (Kapitalwertverluste infolge der Börsenkrise), stets über den Ausgaben. Die positiven Ergebnisse ermöglichten die Kapitalbildung in Form von Rückstellungen und Reserven. Die UV-Renten werden nach dem Umlageverfahren (bis 31.12.2016) finanziert.
Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zur heutigen UV:
- 1877: Annahme des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Es enthält unter anderem Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Grundsatz der kausalen Haftpflicht der Fabrikanten für Berufsunfälle und Berufskrankheiten.
- 1890: Annahme des Verfassungsartikels 34bis. Darin wird der Bund beauftragt, auf dem Weg der Gesetzgebung eine Kranken- und Unfallversicherung einzurichten.
- 1900: Verwerfung der «Lex Forrer» in einer Referendumsabstimmung. Mit dem Gesetz sollte eine obligatorische Kranken- und Unfallversicherung eingeführt werden.
- 1912: Annahme des KUVG (Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) in der Volksabstimmung. Das Gesetz sieht die Subventionierung der Krankenkassen sowie die Einführung der obligatorischen Unfallversicherung für einen wesentlichen Teil der Arbeitnehmenden vor. Die Suva wird mit der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung und mit der Aufsicht über die Arbeitssicherheit in den Betrieben beauftragt.
- 1918: Die Suva nimmt den Betrieb auf.
- 1929: Sportliche Wettrennen und Wettkämpfe verschwinden aus der Liste der aussergewöhnlichen Gefahren. Bei einem Unfall entfallen die Versicherungsleistungen nicht mehr.
- 1954: Die Aktiven der Suva übersteigen erstmals die Milliardengrenze. Die Kapitalanlagen dienen der langfristigen Rentensicherung.
- 1968: Motorradfahren und das Benützen von Flugzeugen gelten nicht mehr als Wagnis.
- 1984: Das neue Unfallversicherungsgesetz (UVG) tritt in Kraft. Das Gesetz wurde 1981 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Die obligatorische Unfallversicherung wird auf sämtliche Arbeitnehmende ausgedehnt. Die Suva erhält mit diesem Gesetz eine neue Rechtsgrundlage. Für die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung werden neben der Suva neu auch andere Versicherer zugelassen.
Letzte Reform: Revision UVG (in Kraft seit 2017): Die wichtigsten Änderungen betreffen Bestimmungen zum Versicherungsumfang, Leistungen bei Invalidität im AHV-Alter, die Unfallverhütung und die Organisation der Suva.
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