Alle in der Schweiz bestehenden Sozialversicherungen (AHV, ALV, BV, EO, IV, FZ, KV, UV) knüpfen bei der Beanspruchung der Leistungen an die Ursache an: Alter, Familie, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit („Kausalprinzip“).
Die bedarfsabhängigen Leistungen wie jene der Sozialhilfe, die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV und die Verbilligung der Krankenkassenprämien richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt der wirtschaftlichen (Not)lage ("Finalprinzip"), und zwar unabhängig von deren Ursache.
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