Beiträge zu Facts & Figures

2025: Der Lackmus-Test der 2. Säule

In einem Jahr, genau am 1. Januar 2025, wird das obligatorische Zwangssparen in der 2. Säule 40. Es ist ein besonderer Geburtstag. Denn das auf 40 Jahre ausgelegte Anspar-Modell der beruflichen Vorsorge wird den ersten vollständigen Durchlauf in der Praxis absolviert haben. Es ist der Lackmus-Test für die Versprechen, die 1972 im Vorfeld des Volksentscheides zugunsten des 3-Säulen-Modells und 1985 mit der Einführung der obligatorischen 2. Säule abgegeben worden sind.

2025 gehen die «1960er» in Rente – dicht bedrängt von den wirklich «fetten» Geburten-Jahrgängen des Babybooms. Es handelt sich um die 100’000er-Jahrgänge 1961 bis 1970. Besonders zahlreich ist der Jahrgang 1964, der nach Lage der Angstszenarien am wenigsten «Bares für Rares» erwarten kann: Die «1964er» sind mit 112'890 Lebendgeburten und einem Geburtenüberschuss von 59'281 gleichsam Doppelrekordhalter. Zusammengezählt werden es eine runde Million Versicherte sein, die Schlag auf Schlag an die «Honigtöpfe» der 2. Säule drängen.

Danach werden es - gemessen an den Lebendgeburten der 1960er-Spitzenjahre - lange Zeit pro Jahrgang bis zu 30'000 Versicherte weniger sein, die in Rente gehen.


Die AHV im Spiegel ihrer fast 100jährigen Geschichte

Auf- und Ausbau der AHV: Die Meilensteine seit 1925.

  • 1925: Verfassungsgrundlage für AHV und IV: Am 6. Dezember stimmen Volk und Stände einer Ergänzung der Bundesverfassung zu, die den Bund beauftragt, auf dem Wege der Gesetzgebung die AHV und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Invalidenversicherung einzuführen.
  • 1926: Vorfinanzierung der AHV: Ab dem 1. Januar 1926 leistet der Bund einen Beitrag in der Höhe der gesamten Einnahmen der fiskalischen Belastung des Tabaks an die AHV - über 20 Jahre vor den ersten Rentenzahlungen. Auch der Anteil des Bundes an den  allfälligen Reineinnahmen aus einer künftigen fiskalischen Belastung gebrannter Wasser soll für die AHV verwendet werden.
  • 1931: Sechs Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels scheitert das von den Eidgenössischen Räten genehmigte Ausführungsgesetz (mit AHV-Alter 66 für beide Geschlechter) an den Urnen, nachdem Gegner einer nationalen Lösung das Referendum ergriffen hatten. Das Gesetz wird haushoch verworfen. Fortan diktiert die Weltwirtschaftskrise andere Prioritäten und die AHV wird auf die Warteliste gesetzt.
  • 1934: Zwischen 1926 und 1934 steigt der AHV-Fonds von rund 19 auf 231 Millionen Franken. Im ersten Finanzprogramm der Krisenzeit beschliessen die Eidgenössischen Räte ab dem 1. Januar 1934 die Monopolabgaben auf Tabak, die für den AHV-Fonds bestimmt waren, neu für die allgemeinen Bedürfnisse des Bundes zu verwenden, um damit die Krisenbekämpfung zu finanzieren. In einem zweiten Finanzprogramm beschliessen Bundesrat und die Eidgenössischen Räte zudem,  die Verzinsung des AHV-Fonds einzustellen.
  • 1938: Am 16. Dezember 1938 segnet das Stimmvolk die seit 1934 verfassungswidrige Zweckentfremdung der AHV-Gelder nachträglich ab.
  • 1940: Einführung der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige (EO). Mit ihr taucht die Idee auf, Finanzierungsart und Organisation dieses ersten Solidaritätswerkes könnten nach Kriegsende allenfalls auf die neu zu schaffende AHV übertragen werden.
  • 1944: Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, dem der frühere Solothurner Industrievertreter Walther Stampfli vorsteht, die Frage einer eidgenössischen AHV erneut zu prüfen.
  • 1945: Der AHV-Fonds ist seit 1934 nur um 13 Millionen Franken auf 244 Millionen Franken gestiegen. Wären die Einnahmen aus der Tabak- und Alkoholsteuer, wie ursprünglich vorgesehen, über die ganze Zeit der AHV zugutegekommen, hätten es nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen rund 800 Millionen Franken sein können (entspricht heute 3,5 bis 4 Milliarden Franken).
  • 1946: Der Bundesrat unterbreitet den Eidgenössischen Räten die Vorlage eines Bundesgesetzes zur AHV. Es wird noch im gleichen Jahr verabschiedet.
  • 1947: 22 Jahre nach der Annahme des AHV-Verfassungsartikels stimmen Volk und Stände dem Bundesgesetz zur AHV und damit u.a. auch dem AHV-Alter 65 für Mann und Frau zu.  Bei einer Stimmbeteiligung von 80 Prozenten erhalten die Befürworter 862'036 und die  Verlierer 215'496 Stimmen. Nur der Halbkanton Obwalden lehnt das Gesetz ab. Zur Finanzierung: Haupteinnahmequellen bilden die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber (je 2 Lohnprozente) sowie die öffentliche Hand (Bund zwei Drittel) und Kantone (ein Drittel) des während 20 Jahren geltenden fixen jährlichen Beitrages von 160, später  mit der 6. AHV-Revision von 350 Millionen Franken.
  • 1948: Erste AHV-Rentenzahlung (maximal 125 Franken, minimal 40 Franken); ein Industriearbeiter verdient zu dieser Zeit 745 Franken im Monat (40 Franken entsprechen heute etwa 185 Franken). Tabak- und Alkoholsteuer, Mehrwertsteuer, Spielbankenabgaben und allgemeine Bundesmittel, also sämtliche Steuereinnahmen zusammen, die zur Finanzierung der AHV eingesetzt werden, machen im langjährigen Durchschnitt rund 23 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben aus.
  • 1957: Senkung des Frauenrentenalters auf 63; Erwerbstätige sind neu ab dem 18. Altersjahr (vorher 15) beitragspflichtig. Die damit verbundenen höheren Ausgaben seien sogar "wünschbar, um ein unbegrenztes Wachstum des AHV-Fonds zu verhindern", erklärte der Bundesrat.
  • 1959: Die sogenannte Binswanger-Kommission übernimmt das Szepter in der AHV-Debatte. Der frühere Chefbeamte Peter Binswanger hatte unter der Federführung von Bundesrat Walther Stampfli den Aufbau der AHV als Chefbeamter des Bundesamtes für Sozialversicherungen wesentlich mitgeprägt, ehe er 1956 als Direktor zur "Winterthur" (heute AXA) wechselte. Die Binswanger-Kommission mutiert unter dem Patronat der Lebensversicherungsgesellschaften zur "Studienkommission für die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung". Sie übernimmt den Auftrag, ein Alternativmodell zur staatlichen Altersvorsorge zu entwickeln. Der Argwohn der Versicherungsbranche gilt einer allzu grosszügig dotierten Rente.
  • 1960: AHV/IV-Fonds: Das Gesetz über die Invalidenversicherung (IV) wird in Kraft gesetzt.
  • 1961: Fünfte AHV-Revision: Rentenerhöhung um durchschnittlich 28 Prozent; Auftrag des Bundesrates zur periodischen Überprüfung des Verhältnisses zwischen Renten, Preisen und Erwerbseinkommen
  • 1963: Die Studienkommission mit ihrem Sprecher Binswanger  überzeugt die Mitglieder der AHV-Kommission, in der Botschaft zur 6. AHV-Revision die Definition der "drei Arten" (heute "Säulen" benannt) des "typisch schweizerischen Vorsorgesystems" aufzunehmen. Sinngemässe Begründung: Es gilt die AHV dahin zu entwickeln, dass ihr Nutzen auch in Zukunft eine Grundlage und eine Ermutigung für die beiden anderen Vorsorgesysteme darstellt, mithin die künftige zweite und dritte Säule.
  • 1964: Sechste AHV-Revision: Senkung des Frauenrentenalters auf 62; Erhöhung der Renten um ein Drittel; Erhöhung des Beitrages der öffentlichen Hand von bisher 160 Millionen Franken auf einen Fünftel der jährlichen Ausgaben (1964 = 350 Mio.)
  • 1966: Einführung der bedarfsabhängigen AHV/IV-Ergänzungsleistungen
  •  1969: Siebte AHV-Revision: Rentenerhöhung um mindestens ein Drittel; Erhöhung der Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber von je 2 auf je 2,6 Prozent, der Selbständigerwerbenden auf 4,6 Prozent; Einführung der Möglichkeit des Rentenaufschubs
  • 1972: Die bis heute entscheidende Weichenstellung in der Altersvorsorge: Volk und Stände lehnen mit grosser Mehrheit die Volksinitiative der Partei der Arbeit (PdA) für die Einführung einer "wirklichen Volkspension" ab und stimmen dem Gegenvorschlag der Bundesversammlung mit 1'393'797 Ja gegen 418'018 Nein zu. Damit wird das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip in der Bundesverfassung verankert.
  • 1973: Achte AHV-Revision, erste Stufe: Erhöhung der Renten um durchschnittlich 80 Prozent ; Befugnis der Ehefrau, für sich die halbe Ehepaar-Altersrente zu beanspruchen; Erhöhung der Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber von je 2,6 auf je 3,9 Prozent, der Selbständigerwerbenden auf 6,8 Prozent
  • 1975: Achte AHV-Revision, zweite Stufe: Erhöhung der Renten um durchschnittlich 25 Prozent; Gewährung von Baubeiträgen an die Errichtung, den Ausbau und die Erneuerung von Heimen und anderen Einrichtungen für Betagte; Erhöhung der Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber von je 2,6 auf je 4,2 Prozent, der Selbständigerwerbenden auf 7,3 Prozent
  • 1979: Neunte AHV-Revision: Wiedereinführung der Beitragspflicht für erwerbstätige Rentner; Erhöhung der AHV-Beiträge der Selbständigerwerbenden auf 7,8 Prozent; Erhebung von Verzugszinsen bei säumigen Beitragsschuldnern; gegen die neunte AHV-Revision wurde das Referendum ergriffen, die Revision aber in der Abstimmung von Volk und Ständen deutlich angenommen.
  • 1993: Verfassungsgrundlage für ein zweckgebundenes Mehrwertsteuerprozent für die AHV
  • 1994: Einführung der Erziehungsgutschrift für geschiedene Frauen
  • 1997: Zehnte AHV-Revision: Einführung eines Systemwechsels mit individuellem und geschlechtsneutralem Rentenanspruch. Bei den Ehepaaren wird ein Einkommenssplitting vorgenommen; die Einkommen beider Ehegatten werden geteilt und je die Hälfte dem anderen Ehegatten auf seinem Konto gutgeschrieben. Einführung von Erziehungsgutschriften als Entschädigung für die Kindererziehung; Einführung des flexiblen Rentenalters durch die Möglichkeit des Rentenvorbezugs um höchstens zwei Jahre.
  • 1999: Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um ein Prozent zugunsten der AHV ("Demografieprozent" genannt, wobei der AHV davon nur 83 Prozent zukommen, 17 Prozent fliessen in die allgemeine Bundeskasse); Erhöhung der Renten um 1 Prozent, ab 2010 geht das ganze Demografieprozent in die AHV
  • 2001: Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 63; Möglichkeit des Erwerbs ausländischer Aktien durch den Ausgleichsfonds
  • 2005: Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 64
  • 2007: Die AHV erhält 7,038 Milliarden Franken erhält aus dem Verkauf des Nationalbank-Goldes
  • 2008: Neuer Finanzausgleich: Der Bund leistet fortan den gesamten AHV-Beitrag der öffentlichen Hand, die Kantonalbeiträge entfallen
  • 2009: Im Finanzperspektiven-Bericht räumt das Bundesamt für Sozialversicherungen freimütig ein, dass die Finanzlage der AHV jahrelang zu pessimistisch eingeschätzt worden sei (Quelle: "Aktualisierung der Berechnungsgrundlage zur Erstellung von Perspektivrechnungen in der AHV").
  • 2010: Die jahrelangen IV-Defizite reissen bis Ende Jahr ein Loch von rund 20 Milliarden Franken in den gemeinsamen AHV-IV-Fonds
  • 2011: Trennung in AHV- und IV-Fonds; der neue IV-Fonds erhält aus den AHV-Reserven  à fonds perdus 5 Milliarden Franken, die zur Tilgung der Schuld ebenfalls der AHV entnommenen 14,9 Milliarden Franken werden durch die Bundeskasse verzinst; gleichzeitig erhält die IV eine befristete Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer für die Jahre 2011 bis 2017 (0,4 von 8 Mehrwertsteuerprozenten). Versprochen ist, dass die IV bis spätestens 2030 ihre AHV-Schuld abgetragen haben wird.
  • 2011: Im Rahmen der Neuregelung der Pflegefinanzierung können Altersrentnerinnen und Altersrentner eine Hilflosenentschädigung leichten Grades beanspruchen, sofern sie im eigenen Haushalt leben.
  • 2022: Mit einer knappen Ja-Stimmenmehrheit von 31'195 Stimmen ist die gesetzliche Grundlage der Reform zur Stabilisierung der AHV («AHV 21») angenommen worden. 1'442'591 oder 50,5 Prozent der Stimmberechtigten stimmten mit «Ja», 1'411'396 oder 49,5 Prozent mit «Nein». Die Stimmbeteiligung betrug 52,19 Prozent. Gleichzeitig wurde auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV gutgeheissen, mit der das Niveau der Renten bis ins Jahr 2030 sichergestellt werden soll.

  • 2024: Inkrafttreten der Reform zur Stabilisierung und Zusatzfinanzierung der AHV («AHV 21»): Sie vereinheitlicht das Rentenalter (neu Referenzalter genannt), indem jenes der Frauen ab 2025 sukzessive von heute 64 auf neu 65 Jahre angehoben wird. Weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Flexibilisierung des Altersrücktritts mit Anreizen für eine längere Erwerbstätigkeit. Die Zusatzfinanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze: Normalsatz neu 8,1 statt 7,7 Prozent, Reduzierter Satz neu 2,6 statt 2,5 Prozent und Sondersatz für Beherbergung neu 3,8 statt 3,7 Prozent.

  • 2024: Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierte Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente wird in der Abstimmung vom 3. März 2024 von Volk und Ständen deutlich angenommen: 1'883'465 oder 58.24 Prozent stimmen mit "Ja", 1'350'257 oder 41,76 mit "Nein". Bei einer Stimmbeteiligung von 58,34 Prozent stimmen 14 2/2 gegenüber 6 4/2 Kantone dem Volksbegehren zu.


Die Kriegsverkäufer: Die Medien im Krieg - am Beispiel der USA

 

Im Krieg werden auch in Demokratien Presse- und Meinungsfreiheit zugunsten der

nationalen Sicherheit eingeschränkt. Nach welchem Muster Regierung und Militär in den USA die öffentliche Meinung vom Ersten Weltkrieg bis zum Irakkrieg lenkten und weshalb sich Medien selbst zensieren, analysiert der deutsche Journalist und promovierte Historiker Andreas Elter nach mehrmonatigen Recherchen in US-Archiven in seinem bis heute aktuellen Buch von 2005 (dritte Auflage: 2015). Schon damals prognostizierte Elter, im Zeitalter des Internets werde die Kriegspropaganda eine weitere Entwicklungsstufe nehmen, wie schon oft in ihrer Geschichte.

 

 

Die USA bieten sich dem Autor als Untersuchungsbeispiel an, weil sie eine Weltmacht sind und alle ihre Kriege mit dem Kampf für Freiheit und Demokratie rechtfertigen. Zudem seien die USA in der Medien- und Kommunikationstechnik führend, ohne die Massenpropaganda gar nicht denkbar wäre. Propaganda werde in allen politischen Systemen betrieben, auch in Demokratien.

 

 

 

Das meinungspolitische «Kreislaufmodell»

 

 

 

Der politische Konsens, stellt der Autor fest, hat stets einen Einfluss darauf, wie eine

 

Regierung ihre Propaganda gestaltet (Werbung oder massive Beeinflussung und Zensur). Dieser Konsens wird von den Medien mitgeprägt, die folglich im Krieg nicht mehr ihre angestammte Rolle als Kontrolleure in der demokratischen Gesellschaft einnehmen können.

 

Elter hat für diese Vernetzung folgendes «Kreislaufmodell» aufgestellt:

 

1. Die Medien transportieren in ihrer Berichterstattung mehr oder weniger kritiklos den von der Regierung vorgegebenen politischen Konsens.

 

2. Die Medien geben den Zuschauern eine Meinungsrichtung vor. Die einen sehen sich bestätigt, die andern passen sich der Meinung der Allgemeinheit an, weil es ihnen an alternativen Informationsquellen oder am Mut zu einer abweichenden Meinung fehlt.

 

3. Meinungsumfragen erhärten die Zustimmung zum nationalen Konsens und klammern aus, dass viele der Befragten nur aus gesellschaftlichem Opportunismus zustimmen.

 

4. Die Regierung fühlt sich durch die Umfrageergebnisse bestätigt und richtet ihr Handeln danach aus.

 

5. Das Handeln der Regierung wird wiederum von den Medien wahrgenommen und resultiert in entsprechender Berichterstattung. Der Kreis schliesst sich und alles beginnt wieder von vorn.

 

 

 

 

Propaganda im ersten Weltkrieg: Bilder, Karikaturen und Reden

 

Der amerikanische Präsident Wilson hielt sich 1914 -1916 aus dem Krieg heraus, bis er den Sieg seiner guten Wirtschaftspartner England und Frankreich gefährdet sah. Es galt, zunächst die öffentliche Meinung auf den Kriegseintritt der USA einzustimmen. Doch diesewar selbst am 6. April 1917, als die Amerikaner eingriffen, noch zu wenig emotionalisiert. Um einen «gerechten Zorn» zu schüren, wurde die erste Propaganda-Behörde auf Bundesebene geschaffen, das Committee on Public Information (CPI).

 

 

«Journalisten sind dem Wechsel der politischen Stimmung und dem Zeitgeist unterworfen und damit einem sozialen Zensurdruck.»

 

 

 

Das CPI finanzierte Hunderttausende Redner, Schriftsteller, Journalisten, Karikaturisten, Werbeagenten und Regierungsbeamte – praktisch die gesamte intellektuelle Elite der USA -,um ein eindringliches Feindbild zu konstruieren: die Deutschen als mordende und Jungfrauen schändende Hunnen mit Pickelhaube. Von Weltformatplakaten herab bedrohten sie die Amerikaner, 75'000 Redner stürmten in den Pausen die Kinos und verbreiteten in vier Minuten die Mär vom preussischen Gorilla, hinter dem sich eine Blutspur zieht: «Darum müssen wir kämpfen.»

 

 

 

«Hätte ich die Wahl zwischen einer Regierung ohne Zeitungen und Zeitungen ohne Regierung, so würde ich nicht zögern, die zweite Möglichkeit zu wählen.»

 

Thomas Jefferson, amerikanischer Gründervater

 

 

 

Bis zum Jahresende 1917 hatten 800 Zeitschriften gemäss Erhebung des Autors dem CPI unentgeltlich Werbefläche angeboten. Die Medien hätten damit ihren ursprünglichen Kurs der Neutralität schneller als die Bevölkerung verlassen. Ein Journalist, der negativ über den Krieg berichtete, wurde vom CPI als Vaterlandsverräter entlarvt. Die meisten Medien unterzogen sich einer freiwilligen Zensur. Obwohl die USA zunächst zögernd in den Krieg eingetreten waren, wurde der nationale Konsens durch Regierung, Presse und Militär so nachhaltig geprägt und umgekehrt, dass die Wirkung über das Ziel des CPI sogar weit hinausschoss. Der Autor zitiert dazu den Publizisten Raymond B. Fosdick: «Wir hassten die Deutschen mit einem gemeinsamen, allgemeinen Hass, der unbeschreiblich war.»

 

 

«Nation at war» – der zweite Weltkrieg: Propaganda mit Film und Radio

 

 

 

Mit der flächendeckenden Propaganda im Ersten Weltkrieg hatte die Wilson-Administration die Bedeutung des Begriffs «nationale Sicherheit» erweitert. Deshalb, meint Elter, gab es im Zweiten Weltkrieg weder bei der Bevölkerung noch den Journalisten einen grossen Widerstand gegen die Zensur. Wenn wir im Krieg sind, eine «nation at war», hat dasSicherheitsinteresse Vorrang. Echte Kriegsbegeisterung habe allerdings zuerst wieder die entsprechende Propaganda, diesmal durch das reich dotierte Office of War Information (OWI) auslösen müssen. Die Medien gingen mit der Regierung und dem Militär eine Liaison ein. Die Propagandisten hatten eine neue Vorgehensweise entdeckt: Fotos von gefallenen amerikanischen Soldaten wurden veröffentlicht mit Bildlegenden wie: «Das passiert alle drei Minuten. Soldat bleib bei der Arbeit und erledige sie, damit wir diese Bilder bald nicht mehr sehen müssen.» Die neue Taktik zeigte ein offensives Vorgehen mit den Möglichkeiten der

 

Medien und reflektierte die Überzeugung, dass die Bevölkerung den Krieg befürwortete.

 

 

 

 

«Was wir geschrieben haben, war absoluter Mist. Wir waren der Propagandaarm der Regierung. Zu Beginn gab es sanften Druck von den Zensoren, aber später waren wir unsere eigenen Zensoren Wir waren eine einzige Jubelmenge. Ich befürchte, zu der damaligen Zeit gab es keine Alternative dazu. Alles war Krieg, totaler Krieg in jedem Lebensbereich.»

 

Charles Lynch, kanadischer Kriegsberichterstatter an der Seite der US-Truppen in Europa imZweiten Weltkrieg

 

 

 

Im Zweiten Weltkrieg kamen mit Radio und Film auch die neuen «Wunderwaffen» der Propaganda zum Zug: Dem Massenmedium Radio, der „Stimme des Krieges“, stellte das OWI Sendematerial zur Verfügung, statt Beiträge zu zensieren. Die Radiosender betrachteten das OWI als neuen, partnerschaftlichen Dienstleister im Kreis der Nachrichtenagenturen. Filmpropaganda überliess die Regierung gar ganz den professionellen Regisseuren Hollywoods. Der Oscar-Preisträger John Ford organisierte 15 Kameracrews, die freiwillig ihr Leben riskierten, um Kampfszenen wie den Angriff der Japaner auf die amerikanische Militärbasis auf den Midway Inseln zu filmen und nach den klassischen Regeln der Kinodramaturgie zu schneiden. «The Battle of Midway» brachte Ford den fünften Oscar ein und das Lob eines tief bewegten Präsidenten Roosevelt, der sagte: «Ich will, dass jede Mutter in Amerika diesen Film sieht.»

 

 

 

Der Vietnamkrieg: Propaganda und Realität via Farbfernseher

 

 

 

Auch im Vietnam-Krieg habe die amerikanische Propaganda-Maschinerie ein «Bild des Bösen» gezeichnet, schreibt Elter. Da es sich aber nicht um einen globalen Konflikt, sondern nur um einen regionalen in Indochina gehandelt habe, konnten die Präsidenten Kennedy, Johnson und Nixon der Bevölkerung ihr Eingreifen von 1961 bis 1973 nur plausibel machen, indem sie die allgemeine Kommunistenangst als Propagandamittel nutzten. John F. Kennedy konnte sich 1961 aber nicht erlauben, die Medien zu zensieren, weil er Vietnam nie den Krieg erklärt, sondern nach offizieller Lesart nur Berater ins verbündete Vietnam entsandt hatte. Kennedy appellierte an die Selbstregulierung der Presse. Im Verlaufe des langen Krieges machten sich allerdings investigative Journalisten ans Werk und deckten Lügen und

 

Falschinformationen der Regierung auf. Johnson und insbesondere Nixon, der an einer Geheimhaltungsobsession litt und die Medien als Feinde betrachtete, verloren an Glaubwürdigkeit. Durch die zunehmend kritische Medienberichterstattung dehnte sich die Kontroverse um den Vietnamkrieg in der Bevölkerung aus.

 

Der Autor weist darauf hin, dass insbesondere das Fernsehen in diesem Krieg eine wichtige Rolle spielte. Es wurden Aufnahmen gezeigt, die in einer ersten Phase auf die Zuschauer ästhetisch und wie ein Abenteuerspiel an einem exotischen Schauplatz wirken mussten: Landende Truppen, im Wind kreisende Rotorenblätter von Helikoptern oder Amphibienfahrzeuge, die martialisch durch Maisfelder rollten. Es war dies eine farbige Inszenierung militärischer Überlegenheit. Im späteren Verlauf des Krieges waren am Fernsehen dann allerdings Aufnahmen zu sehen, die ein fast realistisches Bild vom Krieg zeigten – Bilder von Kriegsverbrechen, Zerstörungen, Niederlagen, mordenden Verbündeten oder flüchtenden Kleinkindern, die angeblich der Feind sein sollten.

 

 

 

 

«Nixon: „Ich würde sogar die Atombombe tatsächlich einsetzen.“

 

Kissinger: „Ich glaube, das ginge zu weit.“

 

Nixon: „Die Atombombe? Hast du etwa Angst davor?“

 

Kissinger: Unverständliches Gemurmel.

 

Nixon: „Mensch, Henry, denk doch mal in grossen Dimensionen.“»

 

Tonband-Aufnahmen aus dem Weissen Haus, freigegeben 2001

 

 

 

Weder Presse noch TV trugen, wie der Autor festhält, die Verantwortung dafür, dass der Vietnamkrieg als Niederlage für die Amerikaner in die Geschichte einging, obschon der damalige amerikanische Präsident Ronald Reagan noch in den 1980er Jahren öffentlich von «...unseren mutigen Jungs, die nicht genug Unterstützung aus der Heimat bekommen haben» sprach. Tatsächlich entstanden im Vietnamkrieg erstmals ernsthafte Spannungen im Verhältnis zwischen Medien und Regierung, die laut Elter zu einer neuen, restriktiven Pressepolitik führen sollten, die in Grenada und Panama getestet und in den Golfkriegen mit aller Konsequenz eingesetzt wurde.

 

 

 

Die Grenada-Invasion: Pressezensur durch Zugangsverweigerung

 

Die Reagan-Administration störte sich am engen Kontakt des karibischen Inselstaates Granada zu Kuba, fürchtete das Entstehen einer sozialistischen Keimzelle und nahm deshalb einen internen Machtkampf in der Regierung Grenadas zum Vorwand, am 25. Oktober 1983 anzugreifen. Die amerikanische Invasion verlief militärisch erfolgreich. Nach drei Tagen war die Insel besetzt. Völlig neu war die Pressepolitik: Das US-Militär verweigerte den amerikanischen Journalisten schlicht den Zugang zur Insel, was einer noch nie da gewesenen indirekten Zensur gleichkam. Die amerikanische Öffentlichkeit wurde über die Vorgänge in der Karibik zuerst gar nicht informiert oder nur spärlich mit Aussagen der Regierung bedacht. Diese Art der Presselenkung überspringt in Andreas Elters «meinungspolitischem Kreislaufmodell» die Medien als kritiklose Transporteure des von der Regierung vorgegebenen politischen Konsenses. Bei der Grenada-Invasion werden die Journalisten ausgeschaltet, indem die Insel für sie hermetisch abgeriegelt wird. Die

 

Regierung bringt ihre Sicht direkt an die Öffentlichkeit, damit sie unwidersprochen als

 

Leitmeinung im Fokus der öffentlichen Debatte steht. Dies wiederum – schreibt Elter – hat Auswirkungen auf die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, die eine Invasion befürwortet, weil keine Medien da sind, um über die Hintergründe zu berichten. Da 1983 in den USA ein Wahljahr ist, schliesst sich die Opposition der Stimmung der Bevölkerung an, um sich nicht dem Vorwurf des Anti-Patriotismus auszusetzen. Aus dieser Kombination von Ignoranz und Opportunismus entsteht ein neuer nationaler Konsens über die Parteigrenzen hinaus – Motto: «Wehe dem, der dagegen argumentiert.»

 

 

 

Panama: Zensur via «Pressepool»

 

 

Nach Grenada wurde eine Poolregelung eingeführt: Analog der Akkreditierung im Weissen Haus wurden im «Pressepool» nur von der Administration handverlesene Journalisten aufgenommen, die im Ernstfall für die Kriegsberichterstattung zugelassen wären. Elter bezeichnet es als überraschenden Umstand, dass die Medien die Poolregelung ohne grossen Widersspruch hinnahmen - wohl vorwiegend

 

aus Angst, durch einen kritischen Ansatz oder durch Ausschluss vom Geschehen Leser, Zuschauer, und Werbekunden zu verlieren.Im Panama-Konflikt, bei dem es erneut um die Sicherstellung der demokratischen Ordnung ging, wurden die Pressepools allerdings nicht rechtzeitig aktiviert und die Medien waren am 20. Dezember 1989 beim Angriff der US- Streitkräfte erneut nicht dabei. Ein Pool von zwölf Reportern aus Washington traf erst fünf Stunden nach Beginn der Kampfhandlungen in Panama ein und musste zwei weitere Tage warten, bis er einen Kriegsschauplatz zu Gesicht bekam. Begründung des Militärs: Keine Transportmittel. Wie sich nach dem Konflikt herausstellte, hatte Präsident George Bushs Verteidigungsminister Dick Cheney (später Vizepräsident von George Bush jun.) bei der Planung der Pressepolitik die Zügel in die Hand genommen und beschlossen, die Aktivierung des Pressepools zu verzögern und die Medien damit faktisch zu zensieren. Und wiederum, stellt der Autor fest, wurde die Bevölkerung unzureichend informiert. Wenn auch Grenada und Panama militärisch gesehen nur Zwischenspiele waren, dann seien sie doch Meilensteine für die Geschichte der amerikanischen Propaganda und Pressepolitik gewesen.

 

 

 

Propaganda im Fernsehzeitalter: Die Golfkriege 1991 und 2003

 

 

 

In den USA sind fast alle grossen TV-Sender kommerzielle Betriebe. Da bestehe, so Elter, die Gefahr, dass – vor allem in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen – die journalistische Qualität rein ökonomischen Interessen weichen muss. Die Sender versuchen mit möglichst geringem Aufwand einen optimalen «return on investment» einzufahren. Darin würden sie sich nicht von einem Zahnpasta-Produzenten unterscheiden. Problematisch sei aus demokratietheoretischer Perspektive nur, dass Nachrichten und Berichte über einen Krieg eine andere Ware sind als Zahnpasta.

 

 

 

«Wir denken doch immer weniger in den Kategorien Verantwortlichkeit und Integrität, sondern immer mehr nach den Massstäben Geld und Macht.»

 

Dan Rather, CBC-Moderator

 

 

 

Andreas Elter wirft auch einen Blick auf die Propagandasprache, die in den beiden

 

Golfkriegen vom Militär zwecks Verharmlosung von negativen Fakten und einer Glorifizierung positiver Ereignisse gepflegt und von den Medien unkritisch übernommen wurde. Unter eingängige Slogans waren bereits Grenada («urgent fury») und Panama («just cause») gestellt worden, für die Angriffe in den beiden Golfkriegen wurden die Begriffe «Operation Desert Storm» und «Shock and Awe» geprägt. Wie weit der «Warspeak» - in Anlehnung an die Bezeichnung «Doublespeak» aus George Orwells Roman «1984» - ging, zeigt eine Begriffsliste von 1991, die der Autor der dänischen Zeitung «Politikeen» entnommen hat.

 

 

 

Im Sprachgebrauch der US-Militärs hatten...

 

… die Alliierten: Armee, Marine, Luftwaffe – Grundregeln für Journalisten – Pressekonferenzen.

 

Die alliierten Soldaten waren…

 

… professionell – vorsichtig – voller Tapferkeit – loyal – mutig

 

 

Demgegenüber hatten die Iraker eine Kriegsmaschine – Zensur – Propaganda

 

Die irakischen Soldaten waren…

 

… einer Hirnwäsche unterzogen – feige – Kanonenfutter – blind gehorchend – fanatisch

 

 

 

So «engagierten» sich die Koalitionstruppen 1991 im Golf, statt den Feind «anzugreifen». Statt von «Bomben» war von «schwerem Geschütz» die Rede und wenn die Bomben ihr Ziel verfehlten und Zivilisten trafen, entstand «Kollateralschaden», ruft der Autor in Erinnerung.

 

 

 

Berichterstattung im Satellitenzeitalter

 

 

 

Die Berichterstattung erfolgt seit dem ersten Golfkrieg 1991 nach den Gesetzen des

 

Leitmediums Fernsehen.

 

Die Berichte sind

 

. aktuell («breaking news»)

 

Das laufende Programm wird unterbrochen, um Dringlichkeit zu implizieren und die schnelle Reaktion des Senders zu beweisen. Nachrichtenkanäle wie CNN und Fox-

 

News sind hier im Vorteil, weil sie ihre Sendungen unterbrechen können ohne – wie

 

die traditionellen Sender – Werbeeinnahmen von Kunden zu verlieren, die ihren Spot

 

zur vereinbarten Zeit sehen wollen. CNN und Fox sahnten in den Golfkriegen

 

kommerziell ab, die andern Sender hatten zwar höhere Einschaltquoten, sanken aber wirtschaftlich in den roten Bereich.

 

. schnell («instant history»)

 

Die Satellitentechnik macht Nachrichten in «real time» global verfügbar. In den Golfkriegen zeigte sich, dass es den Sendern mehr darum ging, zu zeigen was die

 

Technik hergab, Quoten zu bolzen, persönliche und wirtschaftliche Interessen zu befriedigen, als die Zuschauer zu informieren. Darunter litten Einschätzung,

 

fundiertes Kommentieren und die Überprüfbarkeit der Quellen.

 

. unanalytisch («routinization of news»)

 

Nachrichtenereignisse werden routinemässig behandelt, die Auswahl, redaktionelle

 

Bearbeitung und die Weiterverbreitung erfolgen nach dem immer gleichen Muster.

 

Als Kriterien dienen Aktualität, Gebrauchswert für den Zuschauer, Nähe zum eigenen

 

Geschehen oder die Person/Institution, die eine Nachricht in Umlauf gebracht hat.

 

. mit Agenda-Setting

 

Die «routinization of news» ist ein Teil des Agenda-Settings, also der Auswahl der

 

Themen über die ein Sender berichtet. Andreas Elter konstruiert zur Illustrierung

 

folgendes Beispiel: Ein Krieg im Sudan, der nicht auf die Agenda der Medien kommt,

 

findet im kollektiven Bewusstsein nicht statt. Kurz, worüber nicht berichtet wird, das

 

existiert nicht. Umgekehrt kann ein marginales Ereignis, wie die Scheidung eines

 

prominenten Schauspielers zum Top-Nachrichtenereignis werden, wenn diese

 

Scheidung von genügend TV-Sendern über mehrere Tage hinweg als Aufmacher

 

präsentiert wird.

 

. visualisiert («cyber war»)

 

Im Irakkrieg 2003 spielte das Internet bereits eine grosse Rolle und wird – so der Autor

 

 

 – zunehmend zur Ergänzung in Sachen «real time»–Berichterstattung der

 

Fernsehsender beitragen. Zugleich bot das Internet 2003 dem Militär einen weiteren

 

Kanal, um seine Sicht der Dinge zu verbreiten.

 

 

 

Aufgrund seiner Recherchen ortete der Autor nach dem Irakkrieg bei den amerikanischen Journalisten ein freiwilliges «mental embedding» und sieht die klassische Journalistenfunktion «sammeln, auswerten und gewichten» aufgrund der elektronischen Medien-Dominanz gefährdet. Im Kriegsfall dürften sich, so sein Fazit, die amerikanischen Journalisten auch künftighin dem Diktat von Regierung und Militär beugen, das lautet: «Was nicht sein darf, kann nicht sein.»

 

 

 

Elisabeth Weyermann

 

 

 

Andreas Elter

 

Die Kriegsverkäufer

 

Geschichte der US-Propaganda 1917 - 2005

 

edition suhrkamp 2415, 2005, 369 Seiten

 

nur noch gebraucht zu bekommen

 

 

 

Die Demografiekeule zeigt erste Abnützungserscheinungen

Die Bevölkerungswissenschaft hat das Potenzial, mit ihren statistischen Prognosen Angst und Schrecken zu verbreiten. Wann immer die künftige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen debattiert wird, ersetzt der Griff zur „Demografie-Keule“ das pragmatische Denken. Dabei gehen die positiven Entwicklungen im Umfeld der Sozialversicherungspalette gänzlich unter - zum Beispiel, dass die durchschnittliche Lebenserwartung von Mann und Frau in der Schweiz den Höhepunkt erreicht, vielleicht sogar überschritten haben könnte.

Demografiekeule

Vor nicht allzu langer Zeit hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingeräumt, dass die „wissenschaftlichen“ Finanzperspektiven der vergangenen Jahre „die finanzielle Lage der AHV in der Tendenz zu pessimistisch einschätzten“. Einer der Gründe: Die AHV-pflichtigen Durchschnittslöhne haben sich stärker entwickelt als der Schweizerische Lohnindex. Ein anderer Grund: Nicht nur die Löhne der vorhandenen Stellen steigen, sondern der Strukturwandel der Wirtschaft führt auch zu produktiveren und besser bezahlten Stellen, was die Einnahmen der Sozialversicherungen ebenfalls verbessert.

 

Selbstverständlich hat auch der Zuzug und Wegzug von Arbeitskräften Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherungen. Ein hoher Wanderungssaldo wirkt dämpfend auf den Altersquotienten, auf das Verhältnis zwischen Rentenberechtigten und Aktiven. Auch hier haben sich die Annahmen der Experten wiederholt als falsch herausgestellt: Erst liessen sie sich von der Annahme leiten, dass sich der Wanderungssaldo bis im Jahr 2030 auf der Höhe von 15‘000 Personen einpendeln würde. Dann, aufgrund der Entwicklung in den Jahren 2000 bis 2009 mit einem Wanderungssaldo von durchschnittlich 52‘000 Personen, hat das BSV seine Annahme korrigiert – neu soll sich der Wanderungssaldo bis 2030 bei jährlich 40‘000 einpendeln. Doch die Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt ein anderes Bild: Von 2009 bis 2014 betrug der Wanderungssaldo durchschnittlich 74‘000 Personen – gegen 25‘000 mehr als erwartet, mithin ein für die Einnahmen der AHV günstiges Signal.

 

Nur am Rande sei vermerkt, dass der positive Wanderungssaldo leicht getrübt wird, weil in den letzten sechs Jahren die Schweizer zahlreicher ausgewandert als wieder zurückgekommen sind. Der negative Wanderungssaldo der Schweiz macht in den Jahren 2009 bis 2014 jährlich rund 4000 Personen aus. Betrachtet man die Staatsangehörigkeit der auf 8,2 Millionen Personen gewachsenen Schweiz, so hat daneben nur ein Land, nämlich Kroatien, einen negativen Wanderungssaldo ausgewiesen (2010 und 2013).

 

Und auch der Nachwuchs stellt sich wieder zahlreicher ein: Mit 86‘559 Lebendgeborenen verzeichnen die Geburtenabteilungen 2015 eines der besten Ergebnisse in den letzten 45 Jahren, genauer: nur fünfmal gab es mehr Lebendgeburten. Dabei hat sich das Verhältnis zwischen Schweizer und ausländischem Nachwuchs nicht gross verändert: Auf drei Schweizer Babys kommt ein ausländisches.

 

Dem „Geburtenboom“ steht eine in den letzten Jahren mit 62-63‘000 Toten fast unveränderte Sterblichkeit gegenüber, was im Jahr 2014 einen rekordhohen „Geburtenüberschuss“ von 21‘349 ergab. 2015 ist sowohl die Zahl der Geburten gestiegen (86'559) wie auch jene der Todesfälle (67'606), der "Geburtenüberschuss" unter dem Strich mithin etwas kleiner  (18'953) als vor Jahresfrist.

 

Bemerkenswert ist auch, wie kräftig sich das Durchschnittsalter der Mütter in den letzten 45 Jahren verändert hat. 2015 ist es erneut um einen Zehntel auf 31,8 Jahre gestiegen.  Und der Trend zu "alten" Müttern bestätigt sich weiter: Im vergangenen Jahr waren 31,2 Prozent der Frauen bei der Geburt ihrer Kinder 34jährig oder älter, 38,1 Prozent 30- bis 34jährig. Diese grossen Veränderungen zeichnen sich seit dem Jahr 2000 ab. Damals haben die 30- bis 34jährigen die 25- bis 29jährigen anteilmässig an der Spitze abgelöst . Inzwischen sind selbst die Mütter im Alter von 34 Jahren und mehr deutlich zahlreicher als jene im Alter von 25 bis 29 Jahren. Die Mütter im Alter von 25 Jahren und jünger, die 1970 mit 33,1 Prozent den zweitgrössten Anteil ausmachten, sind 2015 noch auf einen Antei von 7,2 Prozent gekommen.

 

Viele für die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen positiven Nachrichten werden jetzt noch getopt: Das BFS hat – von den Medien weitgehend unbeachtet – zum 14. Mal seine Bildungsperspektiven in drei Szenarien für die Jahre 2015 bis 2025 veröffentlicht. Dabei führte die Aktualisierung des mittleren Szenarios zur Bevölkerungsentwicklung zu einer deutlichen Revision nach oben, und zwar sowohl der Geburtenzahl als auch der Anzahl Kinder, die in den kommenden Jahren ihre Schulzeit beginnen werden.

 

Die neuen Szenarien bestätigen, dass der seit zehn Jahren anhaltende Rückgang der „Lernenden-Bestände“ der gesamten obligatorischen Schule beendet ist und sich für das nächste Jahrzehnt bereits ein Anstieg abzeichnet. Gemäss dem Referenzszenario nimmt die Gesamtzahl der Lernenden der obligatorischen Schule (2013: 704‘000) wieder zu und dürften bis 2024 insgesamt 800‘000 Schüler umfassen. Und aufgrund der Geburtenzunahme in den letzten zehn Jahren, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen dürfte, geht das BFS davon aus, dass auf Vorschulstufe die seit 2017 gewachsenen „Bestände“ (2013: 162‘000) weiter zunehmen, von 2014 bis 2024 um 14 Prozent auf 190‘000.

 

Zu guter Letzt kommt auch noch das in der Sozialpolitik oft und gern eingesetzte demografische "Killerargument" ins Wanken, wonach die Menschen immer älter werden: Zum ersten Mal seit über 20 Jahren ist die statistische Lebenserwartung, wie sie das BFS jährlich publiziert, rückläufig: für 2015 geborene Frauen sinkt die Lebenserwartung um 0,3 auf 84,9 Jahre, für 2015 geborene Männer ebenfalls um 0,3 auf 80,7 Jahre.

 

Ähnliches wird aus den USA berichtet. Zum ersten Mal seit 1993 ist 2015 gemäss einer neuen Studie die Lebenserwartung bei der Geburt im Durchschnitt der gesamten Bevölkerung der USA gesunken, berichtete unlängst die "NZZ".

 

Eine Zufälligkeit oder mehr? Ist der Höhepunkt der durchschnittlichen Langlebigkeit erreicht oder gar schon überschritten? Noch scheinen die Gründe für den Rückgang der Lebenserwartung bei der Geburt im letzten Jahr nicht klar. Immerhin müsste all jenen, die in den Gazetten das grosse Wort über die ständig steigende Lebenserwartung führen, etwa zu denken geben: Auffällig ist in der amerikanischen Studie, dass die fallende Kurve der Sterberate bei sämtlichen wichtigen Bevölkerungsgruppe bereits seit einigen Jahren abflacht. (veröffentlicht am 16.12.2016)

 


Der Bedarf an Sozialleistungen sprengt in der Schweiz die 20-Milliarden-Marke

Die Nettoausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen beliefen sich 2016/17 in der Schweiz auf 14,9 Milliarden Franken. Dies ergibt pro Kopf der Bevölkerung und Jahr 1775 Franken – finanziert aus kommunalen, kantonalen und Bundessteuern. Der tatsächliche Bedarf ist aber noch viel grösser!

 

Die steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen steigen weiter. Unter bedarfsabhängigen Sozialleistungen werden diejenigen staatlichen Leistungen verstanden, bei welchen der ausbezahlte Betrag von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezüger abhängt.

 

Dazu gehören die nachstehenden Bedarfsleistungen (in Klammern die Nettobeträge):

 

Prämienverbilligung (4,3 Mrd.), Sozialhilfe im Asyl-+Flüchtlingsbereich (1,3 Mrd.), Wohnbeihilfen (35 Mio.), Arbeitslosenhilfe (16 Mio.), Kleinkinderbetreuungsbeiträge (33 Mio.), Alimentenbevorschussung (111 Mio.), Familienbeihilfen (182 Mio.), Alters- und Pflegebeihilfen (196 Mio.) , EL zur AHV/IV (4,9 Mrd.), kantonale Beihilfen zu den Ergänzungsleistungen (60 Mio.),  kantonale Ergänzungsleistungen zu AHV/IV/EO (130 Mio.), unentgeltliche Rechtshilfe (150 Mio., geschätzt), Opferhilfe (5,3 Mio.) Ausbildungsbeihilfen (425 Mio.), Alters- und Pflegebeihilfen (450 Mio., geschätzt), Sozialhilfe (2,7 Mrd.). Die Liste könnte noch durch einzelne Leistungen wie Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern oder Mutterschaftsbeiträge etc. ergänzt werden, aber diese Beträge würden das Gesamtbild nicht gross ändern.

 

Bis 2012 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die hier gelisteten Sozialleistungen als Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen publiziert, übersichtlich aufgeschlüsselt nach Bundes-, Kantons- und Gemeindeausgaben je Kanton. Seither nicht mehr. Zwei der drei wichtigsten bedarfsabhängigen Leistungen wurde gleichsam über Nacht die Bedarfsabhängigkeit abgesprochen – und damit die Nettogesamtausgaben erheblich geschönt: 8,2 statt 14,9 Mrd. bedarfsabhängige Gesamtausgaben und 972 statt 1775 Franken jährliche Nettoausgaben pro Kopf.

 

Würden alle Bürger, die auf bedarfsabhängige Leistungen rechtlich Anspruch haben, davon Gebrauch machen, wäre die Gesamtsumme rund ein Viertel höher. Eine vor zwei Jahren veröffentlichte Studie taxierte den Nichtbezug im Kanton Bern auf 26,3 Prozent. Auf die Schweiz übertragen, ergibt dies für 2016 die Summe von 3,9 Milliarden. Das Anspruchspotenzial für bedarfsabhängige Sozialleistungen beträgt somit 18,8 Milliarden.

 

Doch damit nicht genug. Zu den 18,8 Mrd. kann man getrost geschätzte 3 Milliarden Franken an finanziellen und materiellen Beiträgen dazu rechnen, die nicht gewinnorientierte Organisationen im Bereich der sozialen Sicherheit beisteuern, wie das Büro BASS vor ein paar Jahren vorrechnete. Summa summarum kommt man damit auf einen Bedarf an Sozialleistungen von fast 22 Milliarden Franken!

 


Bedroht das traditionelle Familien-Modell das Niveau der Sozialleistungen?

Die Schweiz ist ein Zweitverdienerinnen-Eldorado. Das schweizerische Sozialsystem privilegiert dabei verheiratete Frauen mit Kindern.

 

Mit 173'990 Euro durchschnittlichem Vermögen pro Kopf der Bevölkerung ist die Schweiz gegenwärtig vor den USA das reichste Land der Welt, schreiben die Ökonomen der deutschen Allianz-Versicherung in ihrem jüngsten «Global Wealth Report». Das ist für Menschen eines Landes, die sich und ihre Werte über ihre Erwerbstätigkeit definieren, gewiss bemerkenswert genug. Aber es könnte mehr sein. Punkto Erwerbstätigkeitsquote ist die Schweiz im OECD-Vergleich zwar absolute Spitze, punkto geleisteter Arbeitsstunden aber nicht einmal Mittelmass.

 

Gewiss nicht nur, aber zu einem guten Teil ist dieses Teilzeit-«Hängemattendasein» den Frauen geschuldet. Aber ihre Arbeitsverweigerung hat viel mit dem zu tun, was die Ökonomen «negative Arbeitsanreize» schimpfen, zusammengefasst im Satz: Je grösser das Nichterwerbseinkommen aus Leistungen der Sozialversicherungen ist, desto tiefer sind die Anreize eine Arbeit anzunehmen.

 

Gut 1,2 Milliarden Franken würden zusätzlich in die AHV-Kasse gespielt, wenn Alter 65 auch für Frauen gelten würde. Vielleicht zwei Milliarden, wenn sie gar ihr volles Erwerbstätigkeitsvolumen ausschöpften – selbstverständlich zu Männer-Löhnen.

 

Aber die Lust ist zurzeit nicht vorhanden. Sie können, aber müssen nicht. Sie tun es nicht, weil mehr Brutto durch erweiterte Erwerbstätigkeit aus steuerlichen Gründen nicht auch mehr Netto bedeuten würde. Und sie tun es nicht, weil sie vom Sozialsystem privilegiert behandelt werden, vor allem von der AHV.

 

Die AHV-Beiträge von verheirateten Nichterwerbstätigen gelten als bezahlt, wenn der Ehegatte Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages (956 Franken pro Jahr) bezahlt hat. Das während einer Ehe erzielte Einkommen wird beiden Ehegatten je hälftig zugeschrieben, also auch dem nichterwerbstätigen Teil (Splitting). Die Beitragsbefreiung und das vorgenommene Splitting führen dazu führen, dass ein gutverdienender Ehegatte eine volle zweite Rente generieren kann – ohne dass der Ehepartner je erwerbstätig gewesen wäre oder Kinder grossgezogen hätte.

 

Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben in unterschiedlichen Konstellationen Anspruch auf eine unbefristete Witwenrente im Umfang von 80 Prozent der Altersrente: Verheiratete, wenn sie ein oder mehrere Kinder haben (Alter irrelevant) oder wenn sie über 45 Jahre alt sind und während mindestens fünf Jahren verheiratet waren. Geschiedene, wenn sie Kinder haben und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung älter als 45 waren und die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat oder wenn das jüngste Kind nach dem 45. Geburtstag der Mutter das 18. Lebensjahr vollendet hat. Erfüllt eine geschiedene Frau keine dieser Voraussetzungen, hat sie Anspruch auf eine Witwenrente, solange sie minderjährige Kinder hat.

 

Ökonomen führen ins Feld, dass es diese – gerade für kinderlose Frauen – grosszügige Gewährung von Witwenrenten ist, die bei ihnen wenig Neigung aufkommen lässt, ihr Erwerbspotential auszuschöpfen.

 

Die Witwen am Pranger der unerbittlichen ökonomischen «Erbsenzähler»: Sie sind angeblich schuld, weshalb die seit Jahrzehnten durch Bundesgerichtsentscheid belegte «Heiratsstrafe» keine sein soll: Mit 1,6 bis 1,7 Milliarden Franken sind die Ausgaben für rund 150'000 Witwen- und 2000 Witwerrenten offenbar etwas grösser, als die Summe, mit der verheiratete Paar gegenüber Konkubinatspaaren bestraft werden. Kurz: «Heiratsstrafe» stimmt nur, wenn die Witwen und Witwer leer ausgehen würden oder mit geringeren Renten auskommen müssten.

 

Zusammengefasst: Neben dem Steuersystem gehen ungünstige Anreizwirkungen für Zweitverdiener unter anderem von der AHV aus.  Eine zukünftige AHV-Reform könnte deshalb das Splitting auf Paare mit Kindern beschränken und die Erziehungsgutschriften gemäss Kinderzahl abstufen. Ebenso denkbar wäre längerfristig die Einführung einer vom Zivilstand unabhängigen AHV sowie eine grundlegende Reform des Kinder- und Familiensubventionssystems zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie (so steht es in einer Studie Seco/Universität Luzern). Ob dies so stimmt, scheint allerdings fraglich.

 

Denn andere helfen mit, dass nicht sein muss, was allenfalls sein kann, nämlich das Erwerbspotenzial zu vergrössern, wo es möglich ist:

 

Berufliche Vorsorge (BV): Die ausgerichteten Ehegattenrenten, die in der Regel an Frauen gehen, machen in der BV annähernd vier Milliarden aus. Aber im Gegensatz zur AHV gelten bei der BV dafür dieselben Voraussetzungen für Witwen und Witwer.

 

Invalidenversicherung (IV): Knapp jeder zweite Rentenbezieher bezieht neben der IV auch noch eine Rente der BV. Ist die Invalidität Folge eines Unfalls, zahlt zudem die Unfallversicherung eine Rente. Gibt es unterhaltspflichtige Kinder, besteht auch Anspruch auf eine IV-Kinderrente von 40 Prozent der Hauptrente sowie eine Kinderrente der BV von 20 Prozent der Hauptrente. Nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) richtete allein die IV 2016 rund 72'400 Kinderrenten im Umfang von monatlich knapp 40 Millionen Franken aus, fast eine halbe Milliarde im Jahr

 

Ergänzungsleistungen (EL) zur IV: Geringe Erwerbsanreize bestehen nicht nur bei der (Wieder)-Eingliederung von Rentenbeziehenden, sondern überdies beim Partner. Grund dafür ist die bei Ehepaaren angewandte gemeinsame Ermittlung der EL. Einkommen des nichtinvaliden Ehegatten werden ebenfalls privilegiert nur zu zwei Dritteln angerechnet.

 

Unfallversicherung (UV): Ähnlich wie bei der AHV sind Witwen gegenüber Witwern bessergestellt. Und der Leistungsumfang von Witwen von Unfallopfern ist bedeutend weiter gefasst als für Witwer.

 

Familienzulagen: Auch Familienzulagen haben einen Einkommenseffekt, der – u.a. in Kumulation mit Leistungen anderer Sozialversicherungen – den Druck auf vollständige Erwerbstätigkeit schmälert und die traditionellen Geschlechterrollen zementiert.

 

Für weltweit 13 Millionen Migrationswillige ist die Schweiz Wunschdestination

Über 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht – elfmal mehr Menschen, nämlich 710 Millionen, haben aus ähnlichen Gründen wie die Flüchtigen das Bedürfnis, ihre Heimatländer möglichst bald zu verlassen und auszuwandern. Dies sind Zahlen, die das amerikanische Markt- und Meinungsforschungsinstitut Gallup Organization im Zeitraum 2013 bis 2016 mit 586’806 Interviews in 156 Ländern erhob und hochrechnete.

 

Die Gallup-Analyse hält dazu fest, dass die Einwanderungspolitik eines Landes massgeblich zum Migrationsverhalten bzw. der Wunschdestination beiträgt – mit positiven oder negativen Signalen.

 

Der jüngste Zeitraum der Gallup-Erhebung fällt in die Zeit der europäischen Migrationskrise, die 2015 einsetzte. Von 2013 auf 2016 hat die Zahl der Menschen, die nach Deutschland auswandern möchte, von 28 auf 39 Millionen zugenommen – eine direkte Folge der positiven Signale, die von der sogenannten «Willkommenskultur» Deutschlands ausgingen. Grossbritannien hingegen hat nach der Brexit-Abstimmung deutlich an Anziehungskraft verloren: von 43 auf aber immer noch hohe 35 Millionen.

 

Insgesamt möchten in 31 Ländern und Weltgegenden 30 (Peru, Lesotho) bis 62 Prozent (Sierra Leone) der erwachsenen Bevölkerung permanent auswandern, wobei die nochmalige Steigerung des Höchstwerts von Sierra Leone eine Folge der Ebola-Krankheit sein dürfte. Hier jene Länder, in denen sich seit der letzten Gallup-Erhebung in den Jahren 2010 bis 2012 das Migrationsbedürfnis signifikant vergrössert hat:

 

Sierra Leone: von 51 auf 62 Prozent; Albanien: von 36 auf 56 Prozent; Kongo: von 37 auf 50 Prozent; Honduras: von 41 auf 48 Prozent; Armenien: von 40 auf 47 Prozent; Syrien: von 32 auf 46 Prozent; El Salvador: von 34 auf 46 Prozent; Bosnien und Herzegowina: von 20 auf 36 Prozent; Italien: von 21 auf 32 Prozent; Zypern: von 25 auf 32 Prozent.

 

Bürgerkriege, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit mit anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und Krankheiten stehen im Vordergrund, wenn die Menschen die Risiken eines Neuanfangs anderswo ins Auge fassen. Aber wohin zieht es die 710 Millionen, die ihre Heimatländer verlassen möchten? Hier ist die Gallup-Erhebung ziemlich sicher nicht mehr auf dem jüngsten Stand, weil in den USA im fraglichen Zeitraum noch Barack Obama und nicht Donald Trump Präsident war. In der Vor-Trump-Ära zog es 147 Millionen weltweit in die USA, einer von fünf Migrationswilligen weltweit. Die Zahl dürfte inzwischen abgenommen haben, aber immer noch mit riesigem Abstand die Wunsch-Destination der meisten Migrationswilligen sein – wie seit zehn Jahren, als erstmals eine entsprechende Gallup-Erhebung durchgeführt wurde.

 

Neben Deutschland und Grossbritannien stehen folgende Länder zuoberst auf der Wunschliste jener Menschen, die fernab ihrer heimischen Wurzeln neu beginnen wollen: Kanada (36 Millionen, löst Grossbritannien auf Platz 2 ab), Frankreich (32 Mio.), Australien (30 Mio.), Saudiarabien (25 Mio), Spanien (20 Mio.), Italien (15 Mio), Schweiz (2 Prozent der Befragten, hochgerechnet 13 Millionen), Japan (12 Mio.), Vereinigte Arabische Emirate (12 Mio.), Singapur (10 Mio.), Südafrika und Schweden (je 8 Mio.), Russland, Neuseeland und China (je 7 Mio.), Holland und Brasilien (je 6 Mio.) sowie Türkei und Südkorea (je 5 Mio.).

 

Die Zunahme der Migrationswilligen unterliegt starken Veränderungen. Im Zeitraum 2007 bis 2009 waren es gar 16 Prozent, die aus unterschiedlichen Gründen das Bedürfnis nach Auswanderung hatten – deutlich hinterliess hier die globale Wirtschaftskrise von 2008 ihre Spuren.

Die Gallup-Befragung belegt das weltweite Migrationspotenzial. Von den Ländern, die im Erhebungszeitraum  in der Schweiz am meisten Asylgesuche stellten (Eritrea, Afghanistan, Syrien) ist nur Syrien explizit erwähnt - mit der bürgerkriegsbedingten starken Zunahme an Migrationswilligen.

 


Wem nützt das "frisierte" Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen?

Die im Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen 2015 ausgewiesenen Kosten sind unter den Stand von 2003 (!) gefallen. Was ist passiert?

 

Bei den «Sozialtransfers» handelt es sich um bedarfsabhängige Sozialleistungen. Es geht um Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Familienbeihilfen, Alters- und Pflegebeihilfen, Opferhilfe, Ausbildungshilfe, (unentgeltliche) Rechtshilfe, Jugendhilfe, Wohnbeihilfe und vorgeschossenen Alimenten. Alles Leistungen, die dem Gang zur eigentlichen Sozialhilfe vorgelagert sind.

Das 1997 eingeführte nationale Inventar der kantonalen bedarfsabhängigen Sozialleistungen basiert auf den Gesetzen und Verordnungen von 26 Kantonen und versucht nach einem einheitlichen Raster zu erfassen, was der Dschungel der   unterschiedlichen kantonalen Leistungen hergibt. 2002 folgt eine erste Aktualisierung und die Bundesstatistiker versprechen: «Grundsätzlich werden Sozialleistungen erfasst, die auf kantonaler Gesetzgebung basieren, bedarfsabhängig, personenbezogen und Geldleistungen sind.» Fortan wurden all die oben erwähnten Leistungen gesamtschweizerisch erfasst, zuzüglich der Kosten der klassischen Sozialhilfe und der Sozialhilfe im Asylbereich.

2012 wurde im nationalen Inventar mit diesen «Abgrenzungskriterien» der Höchststand von 12,7 Milliarden Franken erreicht, publiziert im Sommer 2014 unter dem Titel «Verlangsamtes Wachstum der Ausgaben.» Statt 5,8 Prozent wie 2011 betrug die Zunahme «nur» 3,6 Prozent. Danach gingen die Bundesstatistiker über die Bücher und während das interessierte Publikum auf das 2013er-Inventar wartete, tat sich zunächst gar nichts.

Dass sich etwas tat, konnte allenfalls dem Geschäftsbericht 2014 der Berner Informatik AG entnommen werden. Sie hatte sich beim BFS um einen Auftrag «zu Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Web-Applikation IBS (Internetplattform des Inventars und der Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen») beworben und schreibt dazu: «In der Submission zu diesem Millionenauftrag setzte sich die Bedag dank dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gegen nicht weniger als 27 Mitbewerber durch.» Von den Millionen findet sich allerdings weder 2015 noch 2016 in der Staatsrechnung, Abschnitt Bundesamt für Statistik, ein Hinweis.

Item, jedenfalls gab es vor Jahresfrist wieder einmal eine Medienmitteilung zur Sache, und zwar für die Jahre 2013 und 2014, betitelt: «Die Ausgaben steigen nach wie vor an.» Hinter diesem Titel verbarg sich – von den Medien völlig unbeachtet – ein kommunikatives Meisterstück der Faktenverdrehung. Interessierte rieben sich verdutzt die Augen: Die Bundesstatistiker hatten hatzfratz das detaillierte Inventar des Jahres 2012 durch eine Light-Version ersetzt. Abgespeckt wurden: Prämienverbilligung (4 Milliarden), Ausbildungsbeihilfe (300 Millionen), unentgeltliche Rechtspflege (120 Millionen), Zuschüsse Sozialversicherungsbeiträge AHV/IV/EO sowie Opferhilfe (zusammen 20 bis 30 Millionen) und die Sozialhilfe im Asylbereich, inkl. Nothilfe.

Summa summarum schmolz das Inventar 2012 wie Schnee an der Sonne: Aus 12,7 wurden 7,8 Milliarden, immerhin fast 5 Milliarden weniger. Möglich gemacht hat diesen Schnitt ein neu definierter, im Oktober 2017 (!) publizierter «Abgrenzungskatalog», der die News-Branche allerdings so wenig juckte wie der handstreichartige Wechsel zur Light-Version. Wieder sind es diverse im Internet hochgeladene Studien, die durch diesen Wechsel berührt sind, weil sie auf nicht mehr gültiges Zahlenmaterial abstellen. Ähnliches war vor ein paar Monaten mit der Statistik der Gesundheitskosten passiert, deren Zahlenmaterial kurzerhand zurück bis 1960 «korrigiert» wurde.

Neu richtet sich das nationale Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen auf folgende Definition aus: «Es muss sich um eine bedarfsabhängige, personenbezogene, kantonalgesetzlich geregelte Geldleistung in Form einer allgemeinen Unterhaltszahlung handeln, die auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet ist, und zu welcher der Zugang bei Erfüllung der personenbezogenen Anspruchskriterien gewährleistet ist.»

Genau dies ist bei Ausbildungsbeiträgen der Fall, wie dem fast gleichzeitig von den Bundesstatistikern veröffentlichten Bericht «Kantonale Stipendien und Darlehen 2016» wörtlich entnommen werden kann: «Die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen ist eine bedarfsabhängige Leistung, die der Verringerung der sozialen Ungleichheit im Bildungswesen dient.»

Fazit: Packt man die aus dem Raster gefallenen Bedarfsleistungen auf das Total der neuen Light-Version des Jahres 2015 (7,9 Milliarden) ergibt sich – wie nachstehende Zusammenstellung zeigt – schon fast locker die Summe von 14 Milliarden. Rechnet man weiter die Bedarfsunterstützung in Höhe von jährlich rund 3 Milliarden hinzu, die nicht-gewinnorientierte Organisationen im Bereich der sozialen Sicherheit beisteuern, erhöht sich der Betrag auf 17 Milliarden. Und, last but not least, als kleine Spielerei: Fügt man diesen 17 Milliarden keck noch die Summe hinzu, die von Menschen nicht bezogen werden, obschon sie Anspruch auf Bedarfsleistungen hätten, erhöht sich die Summe gar auf 20 bis 25 Milliarden Franken. Natürlich nur, wenn es stimmt, dass 15 bis 60 Prozent der möglichen Bezüger ihren Anspruch nicht nutzen.

 

Die Gesamtkosten und die grossen Einzelposten der Bedarfsleistungen

2003: 8,7 Mrd.; IPV: 3,1Mrd., EL: 2,7 Mrd., SH: 1,2 Mrd., SH Asyl: 599 Mio.

2004: 9,4 Mrd.; IPV: 3,2 Mrd., EL: 2,9 Mrd., SH: 1,5 Mrd., SH Asyl: 674 Mio.

2005: 9,7 Mrd.; IPV: 3,2 Mrd., EL: 3 Mrd., SH: 1,7 Mrd., SH Asyl: 596 Mio.

2006: 10 Mrd.; IPV: 3,3 Mrd., EL: 3,1 Mrd., SH: 1,9 Mrd., SH Asyl: 558 Mio.

2007: 10,2 Mrd.; IPV: 3,4 Mrd., EL: 3,3 Mrd., SH: 1,9 Mrd., SH Asyl: 547 Mio.   

2008: 10,3 Mrd.; IPV: 3,4 Mrd., EL: 3,7 Mrd., SH: 1,8 Mrd., SH Asyl: 337 Mio.

2009: 10,7 Mrd.; IPV: 3,5 Mrd., EL: 3,9 Mrd., SH: 1,8 Mrd., SH Asyl: 416 Mio.

2010: 11,6 Mrd.; IPV 4 Mrd., EL: 4,1 Mrd., SH: 2 Mrd., SH Asyl: 444 Mio.

2011: 12,3 Mrd., IPV 4,3 Mrd., EL: 4,4 Mrd., SH: 2,1 Mrd., SH Asyl: 471 Mio.

2012: neu 7,2 Mrd. (nach bisherigen Kriterien: 12,7 Mrd.); IPV: 3,908 Mrd., EL: 4,4 Mrd., SH: 2,4 Mrd., SH Asyl: 616 Mio.

2013: 7,5 Mrd.; IPV:  4 Mrd., EL: 4,5 Mrd., SH: 2,4 Mrd., SH Asylbereich: 601 Mio.

2014: 7,8 Mrd.; IPV: 4 Mrd.; EL: 4,7 Mrd., SH: 2,6 Mrd., SH Asylbereich 767 Mio.

2015: 8 Mrd.; IPV: 4 Mrd. (gesch) EL: 4,9 Mrd., SH: 2,6 Mrd., SH Asylbereich: 968 Mio.  

 

*) Im Kanton Bern wird seit 2012 nicht mehr der vollständige Beitrag zur Krankenkassenprämie von EL-Bezügern und Sozialhilfeempfängern als Prämienverbilligung betrachtet. Dadurch sind die Zahlen ab 2012 nur noch eingeschränkt mit den Zahlen vorangehender Jahre vergleichbar.

IPV = individuelle Prämienverbilligung

EL = Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV

SH Asyl = Sozialhilfe Asylbereich während fünf (anerkannte Flüchtlinge) und sieben (vorläufig Aufgenommene)

Quellen: BSV-Auftragsstudien, BFS-Statistiken, SEM/Staatsrechnung

 


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Was geächtete Produkte zum Wohle von AHV und IV beitragen

Fast ein Drittel der Einnahmen, die aus der Bundeskasse 2015 an AHV und IV gingen, waren im Kern vom Bundesamt für Gesundheit geächtete Einnahmen. Es handelt sich im Wesentlichen um die zweckgebundenen Einnahmen aus Alkohol-, Tabak- und Spielcasinokonsum.

Alkohol, Tabak und Spielcasinos finanzieren 75'650 maximale AHV-Paarrenten oder 113'475 maximale AHV-Einzelrenten

Die Beiträge des Bundes an AHV (8,2 Mrd.) und IV (3,5 Mrd.) beliefen sich auf total 11,7 Milliarden Franken. Davon machen die für AHV und IV zweckgebunden erhobenen Einnahmen rund 3,2 Milliarden Franken aus: Tabak 2,2 Mrd., Alkohol 223 Mio., Spielcasinos 309 Mio. sowie 472 Mio. aus dem 17-Prozent-Anteil des Bundes am MWSt-Demografie-Prozent der AHV. Diese zweckgebundenen Einnahmen entsprechen 27,4 Prozent der Beiträge des Bundes an AHV und IV bzw. 24 Prozent, wenn man noch die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen (1,5 Mrd.) und die vom Bund getragenen IV-Zinsen an die AHV-Schuld (160 Mio.) mitrechnet.

 

Bei den zweckgebundenen Einnahmen handelt es sich zur Hauptsache um Finanzquellen, die das Bundesamt für Gesundheit mit staatlichen Präventionskampagnen zu reduzieren trachtet, teilweise aus den Einnahmen der Tabaksteuer finanziert. 2015 sind die Einnahmen aus der Tabaksteuer um 2,6 Prozent oder 57,2 Millionen Franken und aus der Alkoholsteuer um 2,6 Prozent oder 6,9 Millionen Franken gesunken.

 

Mit 3,2 Milliarden Franken reichen zur Finanzierung von 75'650 maximalen AHV-Ehepaarrenten oder 113'475  maximalen AHV-Einzelrenten.

 


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Die militärische EO mutiert zur Mutterschaftsversicherung

Das Kapitalpolster der Erwerbsersatzordnung (EO) hat 2015 um 11,1 Prozent zugenommen und übertrifft mit 1,076 Mrd. Franken erstmals seit 2009 wieder die Milliardengrenze. Die EO, die bis Ende Juni 2005 ausschliesslich für einen Teil des Lohnausfalls dienstleistender Personen im Militär, Zivilschutz und Zivildienst aufkam, wird mehr und mehr zur Mutterschaftsversicherung für erwerbstätige Frauen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erwartet, dass 2016 die Ausgaben für die Mutterschaftsversicherung zum ersten Mal höher sein werden als jener für Dienstleistend - 865 gegenüber 855 Millionen Franken.

 

2015 hat die EO wie im Vorjahr Entschädigungen von je etwas mehr als 800 Mio. Franken für Dienstleistende (50,3 Prozent) und für Mutterschaft (49,3 Prozent) ausgerichtet. 2006, dem ersten ganzen Jahr mit der neuen Mutterschaftsentschädigung, zählte man rund 60‘000 Mutterschaftsentschädigungen von maximal 196 Franken/Tag, 2014 (hier gibt es noch keine 2015er Zahlen) waren es rund 80‘000 – 20‘000 oder 35 Prozent mehr, Tendenz Jahr für Jahr steigend. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Entschädigungen für Armee-Dienstleistende: Von 185‘000 im Jahre 2003 auf noch 110‘000 im vergangenen Jahr. Das sind 75‘000 oder fast 40 Prozent weniger Entschädigungen für in der Armee Dienstleistende. Ausser bei den erwerbstätigen Müttern steigt die Anzahl der Entschädigungen in den verschiedenen Kategorien nur noch bei den Zivildienstleistenden: Seit 2003 um 13‘680 auf 18‘060 im Jahr 2014 (+285 Prozent).

 

Die EO, zu Beginn des Zweiten Weltkriegs eingeführt, hat seit Ende der 90er-Jahre eine wechselhafte Geschichte hinter sich. Während die Anzahl der zu entschädigenden Dienstleistenden sank, nahm der Kassenstand Jahr für Jahr zu. 1998 bediente sich die defizitäre Invalidenversicherung (IV) bei der EO und erhielt aus dem EO-Fonds 2,2 Mrd. Franken zugesprochen, 2003 nochmals 1,5 Mrd. Franken.

 

Als ab Juli 2005 auch die Mutterschaftsentschädigung in die EO aufgenommen wurde, waren die Jahre steten Wachstums vorbei und die Kasse neu im Defizit-Modus. 2011 wurde der EO-Beitragssatz um 0,2 auf 0,5 Lohnprozente erhöht, befristet bis Ende 2015. Mit dieser Erhöhung hat sich das EO-Kapitalpolster  - die EO wird ganz mit Lohnbeiträgen finanziert - in wenigen Jahren fast verdoppelt. Bereits haben die Verfechter des bezahlten Vaterschaftsurlaubs die EO als mögliche Finanzierungsquelle ausgemacht. Erwerbstätige Mütter erhalten heute während längstens 14 Wochen Taggeldentschädigung. 2014 betrug das durchschnittlich ausbezahlte Taggeld 134 Franken. 

 

Nach BSV-Annahmen wird die Mutterschaftsversicherung an den EO-Auslagen 2016 erstmals mehr als eine Milliarde Franken ausmachen; gleichzeitig wird sich jener für Dienstleistende auf ein Rekordtief reduzieren: 775 Millionen Franken.

 

Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat den EO-Beitragssatz vorerst befristet für die Dauer von fünf Jahren von 0,5 auf 0,45 Prozent gesenkt. Damit soll sichergestellt sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 50 Prozent einer Jahresausgabe (2015: 1,7 Mrd. Franken) erhalten wird.

 

Gemessen an allen Sozialausgaben ist die EO mit einem Anteil von 1,1 Prozent der kleinste Sozialversicherungszweig.

 


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Bald 20 Milliarden für bedarfsabhängige Sozialunterstützung in der Schweiz?

Die in der Schweiz beanspruchen bedarfsabhängige Sozialleistungen, zusammengesetzt aus der Sozialhilfe im engeren und jener im weiteren Sinne, nehmen weiter zu. Alles in allem macht die schweizweite staatliche Unterstützung mittlerweile rund 14 Milliarden Franken aus. Rechnet man die private Hilfe im Bereich der sozialen Sicherheit hinzu, erhöhen sich die bedarfsabhängigen Ausgaben auf 17 bis 18 Milliarden Franken. Das sind, gemessen an den Leistungen aller Sozialversicherungen von 153 Milliarden Franken, deutlich mehr als 10 Prozent.

 

bedarfsabhängige Sozialleistungen

Die letzte Finanzstatistik des Bundesamtes für Statistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen, publiziert im Sommer 2014, betraf das Jahr 2012 und verhiess Erleichterung: «Verlangsamtes Wachstum der Ausgaben», lautete der Titel der Medienmitteilung. Tatsächlich hatten die bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Vergleich mit dem Vorjahr «nur» um 3,6 Prozent oder um eine halbe Milliarde Franken zugenommen – auf 12,7 Milliarden Franken. 2011 hatte die Zunahme 5,8 Prozent, 2010 gar 8,2 Prozent betragen.

 

Im Juni 2016 begehrte die SVP-Fraktion mit der Stimme von Neo-Nationalrätin Barbara Steinmann zu wissen: «Weshalb ist ein personell und finanziell derart gut ausgestattetes Bundesamt nicht in der Lage, aktuelle Zahlen benutzergerecht und unbürokratisch aufzubereiten und zu liefern?» Tatsächlich wartete man seit geraumer Zeit auf die Daten zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Jahre 2013 und 2014.

 

«Seit der Einführung der Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Jahr 2003», antwortete der Bundesrat ungewöhnlich rasch, «werden laufend Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und Reduktion des Erhebungsaufwandes umgesetzt.» Und: «Diese Optimierungsarbeiten haben zur Folge, dass die Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014 erst im Oktober 2016 veröffentlicht werden können.»

 

Tatsächlich, Anfang Oktober war es soweit: «Die Ausgaben steigen nach wie vor an», titelte das BFS über seine Medienmitteilung. Aber – o Wunder – aus den 12,7 Milliarden Franken waren 7,9 Milliarden Franken geworden. Hatten sich zwischen 2012 und 2014 rund 5 Milliarden Franken in Luft aufgelöst? Des Rätsels Lösung: Im Dschungel der bedarfsabhängigen Sozialleistungen ist den Bundesstatistikern quasi die Luft ausgegangen, ihre langjährige Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen ist kommentarlos zur «Light»-Version mutiert – zur «Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinne». Allerdings, gemäss «Wörterbuch der Sozialpolitik», würde zu dieser Version mehr gehören. Sie lässt sich nämlich in drei Gruppen gliedern:

  •  Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen zur Sicherung der allgemeinen Grundversorgung umfassen Ausbildungsbeihilfen, die Opferhilfe, die Rechtshilfe (unentgeltliche Rechtspflege3) und Zuschüsse an Sozialversicherungsbeiträge der AHV/IV/EO und der Krankenkasse (Prämienübernahme, Prämienverbilligung).
  • Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, welche ungenügende oder erschöpfte Sozialversicherungsleistungen ergänzen; sie reichen von den Beihilfen und Zuschüssen zur AHV/IV und EL (inklusive Beihilfen und individueller Zuschüsse für Heimunterbringung, die sogenannten ausserordentlichen Ergänzungsleistungen) über die Arbeitslosenhilfen, die Geburtshilfen, die Mutterschaftsbeihilfen, die Unterhaltszuschüsse für Familien mit Kindern bis zu den Beihilfen und Zuschüssen für Suchttherapien, bei Krankheit und häuslicher Pflege.
  • Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, zu denen in Ergänzung mangelnder privater Sicherung auch die Alimentenbevorschussung und individuelle Wohnkostenzuschüsse bzw. -beihilfen zählen.

 

Der Katalog, den das BFS für seine «Light»-Version zusammengestellt hat, umfasst: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (4,7 Mrd. Fr.), Alters- und Invaliditätsbeihilfen (200 Mio. Fr.), Arbeitslosenhilfen (30 Mio. Fr.), Familienbeihilfen (200 Mio. Fr.), Alimentenbevorschussung (120 Mio. Fr.), Wohnbeihilfen (30 Mio. Fr.) und die klassische Sozialhilfe im engeren Sinne (2,6 Mrd. Fr.), – summa summarum: 7,9 Milliarden Franken.

 

Gegenüber 2012 weggefallen sind im Umfang von 6,3 Milliarden Franken (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):

  • Krankenkassenprämienverbilligungen/Prämienübernahme: davon profitierten 2014 rund 2,2 Mio. Versicherte im Umfang von über 4 Milliarden Franken.
  • Alters- und Pflegebeihilfen (2012: knapp 400 Millionen Franken)
  • Sozialhilfe im Asylbereich, Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich, Asyl-Nothilfe (2012: rund 600 Millionen Franken, 2014: geschätzte 1,4 Milliarden Franken = 80'000 Asylpersonen à je 20'000 Fr./Jahr).
  • Unentgeltliche Rechtspflege (2012: knapp 115 Millionen Franken).
  • Ausbildungsbeihilfen (2012: leicht über 300 Millionen Franken).
  • Jugendhilfe (2012: 40 Millionen Franken).
  • Opferhilfe (2012:  3,5 Mio.).

Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen 2014, gerechnet nach dem 2012er-Katalog, betrugen somit 14,2 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme um 12 Prozent. Darin nicht erfasst sind die von nicht gewinnorientierten, privaten Organisationen erbrachten Sozialleistungen. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) hat vor drei Jahren für das BFS hochgerechnet, wie hoch der finanzielle und materielle Beitrag dieser Hilfe zu beziffern ist: 2,9 Milliarden Franken. Erfasst wurden dabei nur jene Organisationen, die klar definiert im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind. Daneben gibt es aber noch Tausende von privaten Organisationen, die in der Schweiz irgendwie helfend Menschen beistehen. Fazit: Für bedarfsabhängige soziale Leistungen dürften 2014 in der Schweiz zwischen 17 und 18 Milliarden Franken ausgegeben worden sein.   

 


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Die bedarfsabhängige Sozialunterstützung in der Schweiz kostet 16 Milliarden

Die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz ist nur eine von verschiedenen bedarfsabhängigen Sozialleistungen im schweizerischen Sozialsystem – und mit knapp 2,5 Milliarden Franken bei weitem nicht die kostspieligste. Alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen zusammen bewegen sich in den Grössenordnung von 16 Milliarden Franken.

Im Unterschied zu den Sozialversicherungen, die auf Bundesebene geregelt sind, fallen die bedarfsabhängigen Sozialleistungen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen, wie sie das Bundesamt für Statistik (BfS) für das Jahr 2012 (jüngste Erhebung) zusammengestellt hat, zeigt folgendes Bild: Total sind bedarfsabhängige Sozialleistungen im Betrag von 12,7 Mrd. Franken ausbezahlt worden, woran sich der Bund mit 4,12 Mrd., die Kantone mit 5,6 Mrd. und die Gemeinden mit 3 Mrd. beteiligt haben.

 

Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen werden vom BfS in vier Kategorien unterteilt:

 

  • Leistungen zur Sicherstellung der Grundversorgung: Stipendien, Opferhilfe, unentgeltliche Rechtshilfe, Zuschüsse an Sozialversicherungsbeiträge, Verbilligung und Übernahme von Prämien der obligatorischen Krankenversicherung. Diese Bedarfsleistungen sind in der Bundesgesetzgebung verankert und finden sich in allen Kantonen.
  • Leistungen in Ergänzung ungenügender oder erschöpfter Sozialversicherungsleistungen: Bestimmte bedarfsabhängige Sozialleistungen setzen dann ein, wenn die Leistungen der Sozialversicherungen den Bedarf nicht abdecken. So werden bedarfsabhängig Geburtsbeihilfen, Mutterschaftsbeihilfen und Familienbeihilfen als Ergänzung zu den Kinderzulagen ausgerichtet. Weitere Leistungen bestehen als Ergänzung zu AHV und IV (seit 2012 zwei getrennte Fonds), zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung. Diese Leistungen sind primär kantonal geregelt.
  • Leistungen in Ergänzung mangelnder privater Sicherung: Wo keine eigene Rücklagen vorhanden sind oder eine familiäre Unterhaltspflicht nicht geleistet wird, kommen bei Bedarf individuelle Wohnkostenzuschüsse oder die Alimentenbevorschussung zum Zug. Auch diese Leistungen sind primär kantonal geregelt.
  • Bedarfsabhängige Sozialleistungen im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe: Die „klassische“, aus den kantonalen und kommunalen Steuermitteln gespiesene Sozialhilfe als letztes Netz im System der sozialen Sicherheit, wie sie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) schweizweit definiert. Zu dieser Kategorie gehört auch die hauptsächlich aus Bundesmitteln finanzierte Sozialhilfe im Asyl- und im Flüchtlingsbereich sowie die Asyl-Nothilfe.

 

Die einzelnen Gesamtleistungen im Überblick:

 

  • 4,4 Mrd. Franken für Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV (Bund: 1,3 Mrd., Kantone: 2 Mrd., Gemeinden: 1,1 Mrd.)

 

  • 4,2 Mrd. Franken für Prämienverbilligung oder Übernahme (Bund: 2,2 Mrd., Kantone: 1,8 Mrd., nicht zuteilbar: 0,2 Mrd.).

 

  • 2,4 Mrd. Franken für Sozialhilfe „klassisch“ (Bund: 0,7 Mio., Kantone: 0,93 Mrd., Gemeinden: 1,4 Mrd.).

 

  • 398 Mio. Franken für Alters- und Pflegebeihilfen (Kantone: 263 Mio., Gemeinden: 135 Mio.).

 

  • 374 Mio. Franken für Sozialhilfe im Asylbereich (Bund: alles).

 

  • 302 Mio. Franken für Ausbildungsbeihilfen (Bund: 25 Mio., Kantone: 277 Mio.).

 

  • 154 Mio. Franken für Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich (Bund: alles)

 

  • 114 Mio. Franken für unentgeltliche Rechtspflege (Kantone: 114 Mio., Gemeinden: 26‘985 Franken). Bei einem Advokaten-Ansatz von 300 Franken/Std. ergibt dies über 380‘000 Rechtsberatungsstunden.

 

  • 109 Mio. Franken für Familienbeihilfen (Kantone: 63 Mio., Gemeinden: 19 Mio., nichtzuteilbar: 28 Mio.).

 

  • 96 Mio. Franken für Alimentenbevorschussung (Kantone: 28 Mio., Gemeinden 68 Mio.).

 

  • 67 Mio. Franken für Asyl-Nothilfe (Bund: 58 Mio., nicht zuteilbar: 9 Mio.)

 

  • 48 Mio. Franken für Wohnbeihilfen (Kantone: 48 Mio., Gemeinden 0,2 Mio.).

 

  • 39 Mio. Franken für Jugendhilfe (Kantone: alles).

 

  • 20 Mio. Franken Arbeitslosenhilfe (Kantone: 7,2 Mio., Gemeinden: 6 Mio. nicht zuteilbar: 6,4 Mio.).

 

  • 14 Mio. Franken für Zuschüsse Sozialversicherungsbeiträge AHV/IV/EO (Kantone: 10, 7 Mio., Gemeinden: 3,4 Mio.).

 

  • 3,5 Mio. für Opferhilfe (Kantone: 3,5 Mio., Gemeinden: 26‘241 Franken).

 

Zu diesen total 12,7 Mrd. kommen geschätzte 3,1 Mrd. Franken (finanzielle und materielle Beiträge), die nicht gewinnorientierte Organisationen im Bereich der sozialen Sicherheit – es sind landesweit über 15‘000 – beisteuern, wobei es teilweise Überschneidungen geben dürfte (bereits einberechnete Subventionen seitens des Bundes, der Kantone und Gemeinden). Summa summarum: Etwa 16 Milliarden Franken der Gesamtausgaben für das schweizerische System der sozialen Sicherheit in Höhe von 163 Milliarden Franken sind bedarfsabhängige Sozialleistungen. 

 

(aufgeschaltet im März 2015)


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