Das Kapitalpolster der Erwerbsersatzordnung (EO) hat 2015 um 11,1 Prozent zugenommen und übertrifft mit 1,076 Mrd. Franken erstmals seit 2009 wieder die
Milliardengrenze. Die EO, die bis Ende Juni 2005 ausschliesslich für einen Teil des Lohnausfalls dienstleistender Personen im Militär, Zivilschutz und Zivildienst aufkam, wird mehr und mehr zur
Mutterschaftsversicherung für erwerbstätige Frauen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erwartet, dass 2016 die Ausgaben für die Mutterschaftsversicherung zum ersten Mal höher sein werden
als jener für Dienstleistend - 865 gegenüber 855 Millionen Franken.
2015 hat die EO wie im Vorjahr Entschädigungen von je etwas mehr als 800 Mio. Franken für Dienstleistende (50,3 Prozent) und für Mutterschaft (49,3 Prozent) ausgerichtet. 2006, dem ersten ganzen Jahr mit der neuen Mutterschaftsentschädigung, zählte man rund 60‘000 Mutterschaftsentschädigungen von maximal 196 Franken/Tag, 2014 (hier gibt es noch keine 2015er Zahlen) waren es rund 80‘000 – 20‘000 oder 35 Prozent mehr, Tendenz Jahr für Jahr steigend. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Entschädigungen für Armee-Dienstleistende: Von 185‘000 im Jahre 2003 auf noch 110‘000 im vergangenen Jahr. Das sind 75‘000 oder fast 40 Prozent weniger Entschädigungen für in der Armee Dienstleistende. Ausser bei den erwerbstätigen Müttern steigt die Anzahl der Entschädigungen in den verschiedenen Kategorien nur noch bei den Zivildienstleistenden: Seit 2003 um 13‘680 auf 18‘060 im Jahr 2014 (+285 Prozent).
Die EO, zu Beginn des Zweiten Weltkriegs eingeführt, hat seit Ende der 90er-Jahre eine wechselhafte Geschichte hinter sich. Während die Anzahl der zu entschädigenden Dienstleistenden sank, nahm der Kassenstand Jahr für Jahr zu. 1998 bediente sich die defizitäre Invalidenversicherung (IV) bei der EO und erhielt aus dem EO-Fonds 2,2 Mrd. Franken zugesprochen, 2003 nochmals 1,5 Mrd. Franken.
Als ab Juli 2005 auch die Mutterschaftsentschädigung in die EO aufgenommen wurde, waren die Jahre steten Wachstums vorbei und die Kasse neu im Defizit-Modus. 2011 wurde der EO-Beitragssatz um 0,2 auf 0,5 Lohnprozente erhöht, befristet bis Ende 2015. Mit dieser Erhöhung hat sich das EO-Kapitalpolster - die EO wird ganz mit Lohnbeiträgen finanziert - in wenigen Jahren fast verdoppelt. Bereits haben die Verfechter des bezahlten Vaterschaftsurlaubs die EO als mögliche Finanzierungsquelle ausgemacht. Erwerbstätige Mütter erhalten heute während längstens 14 Wochen Taggeldentschädigung. 2014 betrug das durchschnittlich ausbezahlte Taggeld 134 Franken.
Nach BSV-Annahmen wird die Mutterschaftsversicherung an den EO-Auslagen 2016 erstmals mehr als eine Milliarde Franken ausmachen; gleichzeitig wird sich jener für
Dienstleistende auf ein Rekordtief reduzieren: 775 Millionen Franken.
Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat den EO-Beitragssatz vorerst befristet für die Dauer von fünf Jahren von 0,5 auf 0,45 Prozent gesenkt. Damit soll sichergestellt
sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 50 Prozent einer Jahresausgabe (2015: 1,7 Mrd. Franken) erhalten wird.
Gemessen an allen Sozialausgaben ist die EO mit einem Anteil von 1,1 Prozent der kleinste Sozialversicherungszweig.
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