Beiträge zu Kurz & Bündig

2025: Der Lackmus-Test der 2. Säule

In einem Jahr, genau am 1. Januar 2025, wird das obligatorische Zwangssparen in der 2. Säule 40. Es ist ein besonderer Geburtstag. Denn das auf 40 Jahre ausgelegte Anspar-Modell der beruflichen Vorsorge wird den ersten vollständigen Durchlauf in der Praxis absolviert haben. Es ist der Lackmus-Test für die Versprechen, die 1972 im Vorfeld des Volksentscheides zugunsten des 3-Säulen-Modells und 1985 mit der Einführung der obligatorischen 2. Säule abgegeben worden sind.

2025 gehen die «1960er» in Rente – dicht bedrängt von den wirklich «fetten» Geburten-Jahrgängen des Babybooms. Es handelt sich um die 100’000er-Jahrgänge 1961 bis 1970. Besonders zahlreich ist der Jahrgang 1964, der nach Lage der Angstszenarien am wenigsten «Bares für Rares» erwarten kann: Die «1964er» sind mit 112'890 Lebendgeburten und einem Geburtenüberschuss von 59'281 gleichsam Doppelrekordhalter. Zusammengezählt werden es eine runde Million Versicherte sein, die Schlag auf Schlag an die «Honigtöpfe» der 2. Säule drängen.

Danach werden es - gemessen an den Lebendgeburten der 1960er-Spitzenjahre - lange Zeit pro Jahrgang bis zu 30'000 Versicherte weniger sein, die in Rente gehen.


In der Schweiz ist mindestens jeder vierte chronisch krank

In der Schweiz leben 2,2 Millionen Menschen mit chronischen Krankheiten, wobei ein Fünftel der über 50-Jährigen gleichzeitig an mehreren Krankheiten leidet (Multimorbidität).

Wie aus dem „Nationalen Gesundheitsbericht 2015“ hervorgeht, machen die materiellen Kosten der nicht-übertragbare Krankheiten über 51 Milliarden Franken oder 80 Prozent der direkten Gesundheitskosten der Schweiz aus (rund 65 Milliarden Franken). Die indirekten Kosten, die hauptsächlich durch Erwerbsunterbrüche, Frühpensionierungen und informelle Pflege (Übernahme von Tätigkeiten, die der Pflegebedürftige allein nicht mehr ausüben kann) entstehen, dürften sich in einer Grössenordnung von jährlich 30 bis 40 Milliarden Franken bewegen.

 

Die Risiken, an einer oder mehreren chronischen Krankheiten von Psyche und Körper zu leiden, sind laut Bericht ungleich verteilt. Je geringer die Bildung und die finanziellen Ressourcen und je tiefer der berufliche Status, umso höher ist das Risiko zu erkranken.

 

Die im Bericht verwendeten Zahlenangaben stammen aus Publikationen der Jahre 2011 und 2014.

 

(aufgeschaltet im August 2015)

 


Sozialversicherungen: Einführung

  • Militärversicherung/MV (Verfassungsgrundlage: 1874, Gesetz in Kraft: 1903)
  • Kranken- u. Unfallversicherung/KVUG (Verfassungsgrundlage: 1890, Gesetz in Kraft: 1914, getrennte obligatorische Krankenversicherung/KV Gesetz in Kraft 1996)
  • Alters- und Hinterbliebenenversicherung/AHV (Verfassungsgrundlage: 1925, Gesetz in Kraft: 1948)
  • Invalidenversicherung/IV (Verfassungsgrundlage: 1925, Gesetz in Kraft: 1960)
  • Ergänzungsleistungen/EL zur AHV u. IV (Verfassungsgrundlage: 1925, Gesetz in Kraft: 1966)
  • Familienzulagen/FZ (Verfassungsgrundlage: 1945, Gesetz in Kraft für Arbeitnehmer Landwirtschaft 1953, für Arbeitnehmer ausserhalb Landwirtschaft: 2009)
  • Erwerbsersatzordnung/EO (Verfassungsgrundlage: 1945, Gesetz in Kraft für Dienstleistende: 1953, neu auch für Mutterschaftsentschädigung: 2005)
  • Arbeitslosenversicherung/ALV (Verfassungsgrundlage: 1947, Gesetz in Kraft: 1951)
  • Berufliche Vorsorge/BV (Verfassungsgrundlage: 1972, Gesetz in Kraft: 1985)

0 Kommentare

Kausal- und Finalprinzip in der Sozialpolitik

Alle in der Schweiz bestehenden Sozialversicherungen (AHV, ALV, BV, EO, IV, FZ, KV, UV) knüpfen bei der Beanspruchung der Leistungen an die Ursache an: Alter, Familie, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit („Kausalprinzip“).

 Die bedarfsabhängigen Leistungen wie jene der Sozialhilfe, die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV und die Verbilligung der Krankenkassenprämien richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt der wirtschaftlichen (Not)lage ("Finalprinzip"), und zwar unabhängig von deren Ursache. 

 




0 Kommentare