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Meilensteine IV

Die Meilensteine in der Geschichte der Invalidenversicherung (IV) seit 1925.

  • 1925: Verfassungsgrundlage für die AHV und die IV
  • 1959 Parlament verabschiedet IVGesetz
  • 1960: Inkraftsetzung des IVGesetzes
  • 1966: Einführung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
  • 1968: 1. IVRevision. Ausbau berufliche Eingliederungsmassnahmen und Sonderschulung für Kinder ;Hilfsmittel für Schwerinvalide; Verbesserung Hilflosen-Entschädigung
  • 1987/88: 2. IVRevision. 1. Juli 1987 erste Stufe: Einführung Taggelder für Jugendliche in Ausbildung; 1. Januar 1988 zweite Stufe: Einführung ¼Renten, Erhöhung Beiträge auf 1,2 Lohnprozente
  • 1992: 3. IVRevision. Schaffung von kantonalen IVStellen, Neuverteilung Aufgaben Bund/Kantone
  • 1995: Erhöhung Beitragssatz von 1.2 auf 1.4 Lohnprozente
  • 1998: 2.2 Mrd. Franken aus dem Fonds der Erwerbsersatzordnung (EO) zur IV 
  • 2003: 1.5 Mrd. Franken aus dem Fonds der EO zur IV
  • 2004: 4. IVRevision. Grundstein zur nachhaltigen Sanierung, Einführung regionale ärztliche Dienste (RAD), Anspruch auf Arbeitsvermittlung geschaffen, keine neuen Zusatzrenten mehr, Verdoppelung der Hilflosen-Entschädigung für Volljährige, Aufhebung der Härtefall-Rente
  • 2004: Volk und Stände lehnen 0,8 Prozent Mehrwertsteuer für Sanierung IV ab
  • 2007: Volk stimmt 5. IV Revision zu (59,1 Prozent Ja-Stimmen): Weiterführung der Sanierungsziele, Leitmotiv "Eingliederung vor Rente": Ausbau der Eingliederungsmassnahmen (Früherfassung, Frühintervention, Integrationsmassnahmen für Menschen mit psychischen Problemen) und gleichzeitig verstärkte Prüfung der verbleibenden Erwerbstätigkeit, bevor eine Rente zugesprochen wird; Anreize für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen
  • 2008: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund   und Kantonen (NFA): Finanzierung der Sonderschulung geht von der IV an die Kantone über, ebenso die Bau und Betriebsbeiträge an Eingliederungsstätten, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Aufhebung der Kantonsbeiträge an die IV
  • 2009: Volk und Stände stimmen der IV-Zusatzfinanzierung durch eine befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung von 0,4 Prozent vom 1.1.2011 bis 31.12.2017 zu; erwartet wird, dass damit der IV zur Sanierung ihrer Finanzen jährlich rund 1,3 Mrd. Franken zufliessen
  • 2010: IV schuldet AHV 14,9 Mrd. Franken
  • 2011: AHV/IV-Fonds wird in zwei eigenständige Fonds geteilt, IV-Fonds erhält von der AHV als Startkapital 5 Milliarden (nicht rückzahlbar), der Bund übernimmt bis Ende 2017 für die IV die Zinsen auf der 15-Milliarden-Schuld bei der AHV, die längstens bis 2030 sukzessive abgebaut werden soll
  • 2012: IVRevision 6a: Wiedereingliederung von Menschen aus der Rente in die Erwerbstätigkeit, Einführung des Assistenzbeitrags zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung, Einsparungen als massgeblicher Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV, Weiterführung des Sanierungsziele

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