Der AHV-Ausgleichsfonds ̶ Kürzel: «Compenswiss » ̶ verwaltet das Geld der AHV, der IV und der EO (Erwerbsersatzordnung). Mit über 30 Milliarden Franken Anlagevermögen könnte der Fonds so etwas wie ein Hai im Karpfenteich der institutionellen Anleger sein. Könnte? Ist! Während die Perspektiven des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) in den letzten sieben Jahren ein kontinuierlich erodierendes Vermögen voraussahen, hielten die Anlage-Renditen die AHV nicht nur über Wasser, sondern sie hievten das AHV-Vermögen auf einen Rekordstand. Ob all der Erfolgsmeldungen ging ganz vergessen, wie es um die Aufsicht des institutionellen Anlage-Riesen steht.
Die Finanzierung der AHV funktioniert nach dem Umverteilungssystem, d.h. die Ausgaben eines Jahres sollen durch die Einnahmen im gleichen Jahr bestritten werden. Dieses Prinzip wird jedoch durch eine zusätzliche Einrichtung ergänzt: einen Ausgleichsfonds, dessen Höhe im Prinzip den Betrag der jährlichen Ausgaben nicht unterschreiten sollte.
Über 8 Milliarden Franken an Renditen hat der AHV-Ausgleichsfonds von 2009 bis 2015 erwirtschaftet ̶ trotz konservativer Anlagestrategie, die von Compenswiss als Konsequenz der in den BSV-Perspektiven befürchteten, mit der demographischen Entwicklung erklärten Abflüsse begründet wird: kurzfristiger Anlagehorizont, vorsichtiges Risikoprofil. 2015 erzielte das BSV mit seinen Perspektiven, deren Berechnungsgrundlagen 2009 verfeinert worden waren, gleichsam den ersten ganzheitlichen Treffer: Zu Buche stehen ein negatives Umlageergebnis (-579 Mio. Fr.) und ein negatives Anlageergebnis (-237 Mio. Fr.).
Trotz Netto-Renditen, die mit Ausnahme des 2015er Ergebnisses (-0,9 Prozent) in den letzten sieben Jahren zwischen 1,2 und 11,5 Prozent des Vermögens schwankten, stellte die Anlage-Performance nicht immer alle zufrieden. So zeigte ein Vergleich mit der Anlage der Pensionskassen-Gelder, dass für den AHV-Ausgleichsfonds rund 5 Milliarden Franken mehr an Rendite dringelegen wären.
Besonders krass nimmt sich der Fall der 7 Milliarden Franken aus, die der AHV-Fonds 2007 aus dem Gold-Verkauf der Nationalbank erhalten hatte. Zwischen 2007 und 2011 wurde damit eine Rendite von mickrigen 0,7 Prozent oder knapp 50 Millionen Franken herausgeholt ̶ was nicht einmal die Teuerung ausglich.
Wo so viel Volksvermögen auf dem Spiel steht, stellt sich die Frage nach der Kontrolle der Geschäftstätigkeit wie von selbst. Antwort gibt ein «Schlagabtausch» zwischen Bundesrat und dem Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller, der seit ein paar Jahren unermüdlich die AHV-Vermögensanlage und mangelnde Transparenz in Vorstössen hinterfragt: «Der Compenswiss wird bewusst ein grosser Spielraum gelassen: Sie soll die strategische Vermögensanlage, die Organisationsstruktur sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Organe in der Vermögensbewirtschaftung festlegen. Sie soll auch weiterhin dafür verantwortlich sein, die geeignetsten externen Vermögensverwalter für die Umsetzung der Anlagestrategie zu bestimmen.» So soll es auch im künftigen Bundesgesetz über die Anstalt zu Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO («Ausgleichsgesetz») bleiben.
Aber wer verwaltet die Vermögen konkret und wo befinden sich die Depots des Geldes? Wer so fragt, spricht damit das Risiko an, dass z.B. eine ausländische Gerichtsbarkeit entscheiden könnte Vermögen einzufrieren, mithin keine mehr allzu ungewöhnliche Massnahme. Was für die Vermögensanlage der AHV-Gelder gilt, gilt noch mehr auch für die Anlage der Gelder der 2. Säule. "Modernes stoffwertes Geld ist eine Rechtsbeziehung und gleich verletzlich wie jeder andere Rechtsanspruch. (...) Ein Druckpotenzial für die Schweiz besitzen Länder, die militärische Macht haben, die umfangreiche natürliche Ressourcen beherrschen, in welchen unsere Auslandsinvestitionen liegen und mit denen wir intensiven Handel treiben." So nachzulesen in einem NZZ-Artikel "Macht und Ohnmacht von Staatsfonds" vom 26. Februar 2008 aus der Feder von Jörg Baumberger, Titularprofessor an der Universität St. Gallen, der u.a. Finanzgeschichte unterrichtet.
Compenswiss gibt an, dass Ende vergangenen Jahres 20,5 Milliarden in ausländischen Wertpapieren und Fremdwährungen und 13 Milliarden in Schweizerfranken angelegt waren. «Dies bedeutet», schreibt Nationalrat Feller, «dass ungefähr zwei Drittel des AHV-Vermögens bei Depotstellen im Ausland verwahrt werden, und zwar sowohl in entwickelten Ländern (Grossbritannien, USA usw.) als auch in Schwellenländern (wie zum Beispiel Russland und China).»
Den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung stellte der Bundesrat zunächst schlicht in Abrede: «Vierzehn Portfolios sind an externe Manager mit Sitz in den USA und Grossbritannien vergeben. Das gesamte Vermögen befindet sich aber in der Schweiz, bei der Depotbank UBS Zürich.» (Stellungnahme des Bundesrates vom 25.11.2015)
Drei Monate später ist diese Stellungnahme fast Schnee von gestern. Jetzt schreibt der Bundesrat: «Für US Equities nutzt die UBS Switzerland AG die SIX SIS AG, Olten, als Subcustodian, und diese verwahrt die US Equities bei der Citibank N.A., New York. Für japanische Equities nutzt die UBS Switzerland AG ebenfalls die SIX SIS AG, Olten, als Subcustodian, und diese verwahrt die japanischen Equities bei der Bank of Tokyo-Mitsubishi, Tokio.» (Stellungnahme des Bundesrates vom 24.2.2016)
Jetzt kann man sich natürlich aufgrund der nicht allzu lang zurückliegenden 60-Milliarden-UBS-Rettungsaktion fragen, ob die Depots in der Schweiz sicherer wären als in New York oder Tokio. Aber das ist eine andere Geschichte…
Bemerkenswerter ist ein anderer Aspekt, nämlich die Begründung des Bundesrates, weshalb 14 Mandate an externe Vermögensverwalter mit Sitz in den USA (New York, Newark, Boston, Pasadena, San Francisco) und mit Sitz im Vereinigten Königreich (London) vergeben worden sind ̶ USA: 8 Vermögensverwalter bewirtschaften 6,375 Milliarden Franken oder 19,3 Prozent des Gesamtvermögens; Vereinigtes Königreich: 6 Vermögensverwalter bewirtschaften 2,447 Milliarden Franken oder 7,4 Prozent des Gesamtvermögens.
Der Bundesrat schreibt: «Die Aufgabe der Compenswiss besteht darin, für die AHV- IV- und EO-Bezügerinnen und -Bezüger die bestmögliche Performance zu tiefst möglichen Kosten zu gewährleisten. (…) In der weltweiten Rangliste 2015 der grössten institutionellen Vermögensverwalter rangiert der erste Schweizer Vermögensverwalter lediglich auf Rang 23, und nur deren drei sind überhaupt unter den Top 100 aufgeführt. Die Fonds müssen von den besten Verwaltern betreut werden, unabhängig davon, wo auf der Welt sich diese befinden.» Und: «Compenswiss wird auch weiterhin dafür verantwortlich sein, die geeignetsten externen Vermögensverwalter für die Umsetzung der Anlagestrategie zu bestimmen.» (Stellungnahme des Bundesrates vom 4.3.2016)
Öffentlich ausgeschrieben werden diese lukrativen Mandate nicht. Und dies aus besonderem Grund: «Da es sich bei Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten um ordentliche Finanzvorfälle im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten handelt, fallen Letztere nicht unter das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ihrerseits gebeten hat, die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens nur für die Bereiche Immobilien und Informatik freiwillig zu befolgen, jedoch nicht für die Vermögensverwaltungsmandate.» (Stellungnahme des Bundesrates vom 11.2.2016)
Trotz solcher Freiheiten sehen die Verantwortlichen des AHV-Ausgleichsfonds Handlungsbedarf im Hinblick auf ein neues Ausgleichsfondsgesetz: «Die rechtliche Qualifikation des Fonds (‘selbständige Fonds’) ist unscharf und für die (internationalen) Gegenparteien nicht immer klar. Das führt zu Erschwernissen bei der Abwicklung von Finanztransaktionen.»
Nachtrag: Das kleinste und das grösste gegenwärtig in den USA oder Grossbritannien verwaltete Depot beträgt etwas mehr als 100 Millionen bzw. 2,2 Milliarden Franken.
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