Ergänzungsleistungen · 10. September 2018
EL-Bezüger sind unter dem Strich finanziell oft besser dran als erwerbstätige Geringverdiener. Denn EL sind steuerfrei.
Die grosszügigen Ergänzungsleistungen (EL) stehen dem Bestreben im Wege, die Arbeitskraft von Invalidenrentner bestmöglich und jene von Altersrentnern so lang wie möglich zu nutzen.
Die beitragsfinanzierte AHV sollte als nationale Versicherung die bis 1948 geltende kantonale Altersfürsorge mit dem Rechtsanspruch auf existenzsichernde Renten ablösen. Doch davon konnte nie die Rede sein. Das Verfassungsversprechen war von Anfang an ein "Papiertiger". Erst seit der definitiven Einführung der Ergänzungsleistungen (EL) 2008 wird diesem Verfassungsversprechen indirekt entsprochen - 60 Jahre nach den ersten Auszahlungen der AHV.
12,5 % aller AHV-Beziehenden und 45,2 % aller IV-Beziehenden waren 2015 auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die EL-Quote bei der AHV um 0,1 % auf 197'000 Personen und bei der IV um 1,1 % auf 114'000 Personen. Die Gesamtausgaben für EL von AHV und IV stiegen um 2,2 % auf 4,8 Mrd. Franken − das sind gut 1,8 Mrd. Franken mehr als vor zehn Jahren. Aber es sind kleine «Lichtblicke» zu vermelden, die in der verbreiteten Demographie-Hysterie leicht unterzugehen...
Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) von AHV und IV sind 2014 gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent auf 4,7 Mrd. Franken gestiegen – das sind 1,8 Mrd. Franken mehr als vor zehn Jahren. 1,7 Prozent aller Sozialleistungen sind EL zur AHV und 1,3 Prozent EL zur IV.