Die beitragsfinanzierte AHV sollte als nationale Versicherung die bis 1948 geltende kantonale Altersfürsorge mit dem Rechtsanspruch auf existenzsichernde Renten ablösen. Doch davon konnte nie die Rede sein. Das Verfassungsversprechen war von Anfang an ein "Papiertiger". Erst seit der definitiven Einführung der Ergänzungsleistungen (EL) 2008 wird diesem Verfassungsversprechen indirekt entsprochen - 60 Jahre nach den ersten Auszahlungen der AHV.