In der Schweiz leben 2,2 Millionen Menschen mit chronischen Krankheiten, wobei ein Fünftel der über 50-Jährigen gleichzeitig an mehreren Krankheiten leidet (Multimorbidität).
Wie aus dem „Nationalen Gesundheitsbericht 2015“ hervorgeht, machen die materiellen Kosten der nicht-übertragbare Krankheiten über 51 Milliarden Franken oder 80 Prozent der direkten Gesundheitskosten der Schweiz aus (rund 65 Milliarden Franken). Die indirekten Kosten, die hauptsächlich durch Erwerbsunterbrüche, Frühpensionierungen und informelle Pflege (Übernahme von Tätigkeiten, die der Pflegebedürftige allein nicht mehr ausüben kann) entstehen, dürften sich in einer Grössenordnung von jährlich 30 bis 40 Milliarden Franken bewegen.
Die Risiken, an einer oder mehreren chronischen Krankheiten von Psyche und Körper zu leiden, sind laut Bericht ungleich verteilt. Je geringer die Bildung und die finanziellen Ressourcen und je tiefer der berufliche Status, umso höher ist das Risiko zu erkranken.
Die im Bericht verwendeten Zahlenangaben stammen aus Publikationen der Jahre 2011 und 2014.
(aufgeschaltet im August 2015)
Der Arbeitsmarkt verändert sich rasch - Jobs verschwinden, Jobs entstehen. Wie und ob die wichtigsten Pfeiler des Systems der sozialen Sicherheit diesen Wandel mittragen können, wird zum wahren Lackmus-Test des Sozialsystems, nicht die demografische Entwicklung.
Eine Reihe von Studien schätzt, dass der technische Wandel in Form der Digitalisierung langfristig 45 bis 70 Prozent der heute bekannten Berufsbilder verändert. Betroffen sind bei weitem nicht mehr nur Berufe für Niedrigqualifizierte, die der Automation zum Opfer fallen. In der Schweiz ist der Anteil an Arbeitsstellen mittleren Qualifikationsgrades zwischen 1995 und 2015 um über 15 Prozentpunkte gesunken, der Anteil an Jobs für hochqualifizierte Arbeitskräfte nahm um ungefähr dasselbe Ausmass zu – beides sind OECD-Spitzenwerte (OECD 2017).
Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 wechselten zwischen 10 und 15 Prozent der Erwerbstätigen innerhalb
eines Jahres die Branche und zwischen 7 und 10 Prozent den Beruf.
Bisher scheint die Schweiz den Strukturwandel dank Zugang zu fehlenden, spezialisierten Arbeitskräften aus dem Ausland, dem Qualifikationen und Kompetenzen fördernden Ausbildungssystem und einer relativ grossen Mobilität zwischen den Branchen und Berufen erfolgreich bewältigt zu haben. (Studie Nathan et al. 2017).
Die Europäische Union (EU) will Deutschland in der kommenden Haushaltsperiode rund 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Belastung durch den Flüchtlingszuzug zahlen. Das Geld ist dem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» zufolge Teil der Strukturfonds, mit denen die EU wirtschaftsschwache Regionen unterstützt. Deutschland solle für jeden seit 2013 angekommenen Nicht-EU-Bürger 2800 Euro erhalten. Abgezogen würden aber diejenigen Flüchtlinge, die das Land wieder verlassen haben.
Überall in Europa die gleichen drei Gründe, weshalb es schwerfällt bzw. unmöglich ist Menschen mit negativem Asyl-Entscheid in ihre Heimatländer zurückzubringen: 1. Sie haben keine gültigen Reisepapiere (Pass oder Identitätskarte); 2. Die Herkunftsländer wollen sie nicht zurücknehmen und 3. Sie sind gesundheitlich angeschlagen und damit schutzbedürftig (und nicht transportfähig).
Die AHV hat 2017 erneut insgesamt, also inklusive dem Erlös aus der Anlage der AHV-Gelder, mit schwarzen Zahlen abgeschlossen. Damit sind ihre - teils
vorübergehenden - strukturellen Probleme aber nicht vom Tisch. Was nun?
Es geht um die zwar nur noch geringfügig steigende und sich auf hohem Niveau einpendelnde Lebenserwartung von Mann und Frau. Und es geht um die Nachwuchs-Lücke der 13 Jahre zwischen 1975 und 1987 mit dem auf tiefem Niveau stagnierenden Kindersegen (Fertilität), der sich aber inzwischen nicht nur wegen der Migration bereits deutlich verbessert.
Unabhäng von dem, was in jüngster Zeit als "Kuhhandel" etikettiert aufgetischt worden ist, nämlich die umstrittene Unternehmenssteuer-Reform mit der AHV-Situation zu verquicken, gilt heute nach wie vor:
Es braucht lediglich die politische Einigung auf einen realistischen Mix aus Massnahmen, von denen jede einzelne für
sich das Umlageergebnis bis ins Jahr 2060 ausgleichen würde. Darauf verweist eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebenen Forschungsarbeit (BAK Basel Economics AG), die
vor ein paar Jahren unter dem Titel „Babyboom und AHV 2010-2060“ abgeschlossen worden und auch 2018 noch gültig ist.
Ausgeglichen wäre das AHV-Umlageergebnis nach den Annahmen dieser Studie, wenn
Fazit: Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist die AHV alles in allem betrachtet gut unterwegs. Dabei nahm der Anlagegewinn eine wichtige Rolle ein. Ob es auch 2018 gelingt, mit schwarzen Zahlen abzuschliessen, ist allerdings fraglich. Wie ein Blick auf die ersten drei Monate des Jahres zeigt, ist der Ausgleichsfonds compenswiss mit der Anlage der AHV-, IV- und EO-Gelder eher harzig gestartet. Vor allem der Februar hat massive Anlageverluste gebracht. Stand Ende März haben die drei Fonds folgende Betriebsergebnisse ausgewiesen: AHV minus 570 Millionen (inkl. 400 Mio. Anlageverlust), IV plus 60 Millionen (inkl. 45 Mio. Anlageverlust) und EO plus 20 Millionen (inkl. 11 Mio. Anlageverlust). In allen drei Monaten ist das Betriebsergebnis der AHV ohne Anlage zwar negativ, aber besser ausgefallen als vor einem Jahr!
Die Spitze der Lebenserwartung in der Schweiz scheint zumindest vorerst überschritten zu
sein. Trotzdem wechseln nach den Lebensversicherern auch die grossen selbständigen Pensionskassen vermehrt von der Periodensterbetafel auf die Generationensterbetafel – in der Annahme
weiter steigender Lebenserwartung. Der Trend zum Wechsel von der Generationentafel zur Periodentafel hat sich auch 2017 fortgesetzt.
Die Sterbetafeln spielen bei der Festsetzung der Höhe des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Teil eine wichtige Rolle:
Letztlich liefern beide Modelle Scheingenauigkeit, wozu eine auch unter Prognostikern verbreitete Redensart trefflich passt: «Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.» bzw. «Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt.» (Wilhelm Busch)
Im Jahr 2016 hatten 36,8% aller Personen der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Im Vergleich zu 2015 bedeutet dies einen Anstieg um fast 3%. Da es sich um Angaben handelt, die der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung entnommen werden konnten, sind 1'336'498 Personen zwischen 0 und 15 Jahren nicht erfasst worden.
Ende 2016 zählte die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz exakt 8'419'550 Personen. Der Anteil der Personen mit erfasstem Migrationshintergrund umfasste 2 602 000 Personen ab 15 Jahren. Ein Drittel dieser Bevölkerungsgruppe (936 000 Personen) besass die Schweizer Staatsangehörigkeit. Vier Fünftel der Personen mit Migrationshintergrund (2 104 000 Personen) gehören zur ersten Generation (d.h. sie sind selbst Migrantinnen und Migranten), während ein Fünftel (498 000 Personen) in der Schweiz geboren wurde (dabei handelt es sich um Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation sowie gebürtige und eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer).
Quelle: BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Fast 60 Prozent der in der Schweiz anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sind jünger als 25 Jahre alt. Aus einem Bericht der Konferenz der Kantonsregierungen vom Februar 2017 geht hervor, dass auf vier weibliche durchschnittlich sechs männliche Asylpersonen kommen. Allerdings ist das Geschlechterverhältnis nur in den Altersgruppen der Kinder (0-15) sowie bei den über 50-Jährigen ziemlich ausgewogen. Bei den Jugendlichen (16-25) und den 26-49-Jährigen überwiegen die Männer deutlich. Der Anteil der männlichen Jugendlichen hat sich in den letzten 15 Jahren fast verdreifacht.
Die Zahl der Asylgesuche von Eritreern im ersten Quartal 2017 betrug 939. Darin enthalten sind 320 Neugeborene. Bei 158 von ihnen wird das Asyl von einem alleinstehenden Erwachsenen beantragt. Wie viele Babys von Müttern stammen, die bereits als Schwangere einreisten, ist nicht bekannt.
Das SEM erhebt keine weitergehenden Informationen darüber, ob asylsuchende Frauen schwanger sind, erhält SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler auf die entsprechende Frage zur Antwort. Das SEM verweist darauf, dass sich per Ende März 2017 6347 eritreische Personen mit einem hängigen Asylgesuch in der Schweiz befunden haben, darunter 1484 Frauen im Alter zwischen 18 und 39 Jahren. «Entsprechend hoch ist die Anzahl der Geburten bei den eritreischen Asylsuchenden», schreibt das SEM.
Von Interesse mag in diesem Zusammenhang eine vor Jahresfrist fertiggestellte Studie der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich sein. Gemäss «NZZ am Sonntag» geht daraus hervor, dass rund 80 Prozent der in der Schweiz lebenden Eritreerinnen alleinerziehend sind.
In sieben Jahren, genau am 1. Januar 2025, wird das obligatorische Zwangssparen in der 2. Säule 40. Es ist ein besonderer Geburtstag. Denn das auf 40 Jahre ausgelegte Anspar-Modell der beruflichen Vorsorge wird den ersten vollständigen Durchlauf in der Praxis absolviert haben. Es ist der Lackmus-Test für die Versprechen, die 1972 im Vorfeld des Volksentscheides zugunsten des 3-Säulen-Modells und 1985 mit der Einführung der obligatorischen 2. Säule abgegeben worden sind.
2025 gehen die «1960er» in Rente – dicht bedrängt von den wirklich «fetten» Geburten-Jahrgängen des Babybooms. Es handelt sich um die 100’000er-Jahrgänge 1961 bis 1970. Besonders zahlreich ist der Jahrgang 1964, der nach Lage der Angstszenarien am wenigsten «Bares für Rares» erwarten kann: Die «1964er» sind mit 112'890 Lebendgeburten und einem Geburtenüberschuss von 59'281 gleichsam Doppelrekordhalter. Zusammengezählt werden es eine runde Million Versicherte sein, die Schlag auf Schlag an die «Honigtöpfe» der 2. Säule drängen.
Danach werden es - gemessen an den Lebendgeburten der 1960er-Spitzenjahre - lange Zeit pro Jahrgang bis zu 30'000 Versicherte weniger sein, die in Rente
gehen.
Dem Schwerpunkt „Langzeitbezug in der Sozialhilfe“ ist 2014 der Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in den Schweizer Städten gewidmet. Grund: Die 13 teilnehmenden Städte beobachten seit mehreren Jahren, dass die durchschnittliche Bezugsdauer in der Sozialhilfe steigt – von 32 Monaten 2006 auf 40 Monate im Jahr 2014.
Auf der Basis einer – wie es heisst – repräsentativen Stichprobenerhebung haben die Städteinitiative Sozialpolitik und die Fachhochschule Bern Sozialhilfefälle analysiert, die seit mehr als drei Jahren Sozialhilfe beziehen.
Danach sind typische Merkmale von Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe:
Im Durchschnitt aller Städte verfügen 57 Prozent der Langzeitbeziehenden über keine berufliche Ausbildung. Die letzte Erwerbstätigkeit liegt fast vier Jahre zurück und war oft im Niedriglohnbereich mit prekären Arbeitsbedingungen verbunden (Arbeit auf Abruf, befristete Stellen).
Die Erhebung zeigt, dass knapp 63 Prozent gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen. Davon sind etwa 40 Prozent physische Einschränkungen aufgrund von Unfall oder Krankheit, rund 20 Prozent haben ein akutes Suchtproblem, gut 10 Prozent eine ärztlich attestierte Depression und rund 30 Prozent eine andere psychische Krankheit.
Bei einer Mehrheit der Personen mit Gesundheitsproblemen haben die zuständigen Sozialdienste eine IV-Rente in Betracht gezogen. Im Durchschnitt aller Städte wurde ein Viertel der IV-Anträge von Langzeitbeziehenden abgelehnt. Keine IV-Anmeldungen erfolgen bei Suchtkrankheiten, da diese grundsätzlich keinen Anspruch auf IV begründen.
Der Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten umfasst 13 Städte aus der ganzen Schweiz und erscheint jährlich seit 16 Jahren.
Alle in der Schweiz bestehenden Sozialversicherungen (AHV, ALV, BV, EO, IV, FZ, KV, UV) knüpfen bei der Beanspruchung der Leistungen an die Ursache an: Alter, Familie, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit („Kausalprinzip“).
Die bedarfsabhängigen Leistungen wie jene der Sozialhilfe, die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV und die Verbilligung der Krankenkassenprämien richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt der wirtschaftlichen (Not)lage ("Finalprinzip"), und zwar unabhängig von deren Ursache.
Das letzte Auffangnetz im schweizerischen Sozialsystem ist die öffentliche Sozialhilfe. Sie wird mit kantonalen und kommunalen Steuermitteln finanziert.
Die Sozialhilfe unterstützt zeitlich begrenzt in- und ausländische Einzelpersonen und Familien in der Schweiz mit dem Ziel, ihnen eine menschenwürdige Existenz zu sichern, bis sie im Leben wieder Tritt gefasst oder das AHV-Alter erreicht haben. Sie garantiert mithin das Recht auf Existenzsicherung und kommt erst dann zum Tragen, wenn die übrigen Massnahmen der Sozialen Sicherheit wie die Grundversorgung, die Sozialversicherungen und die der Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen nicht greifen.
Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, welche auf Bundesebene geregelt sind, liegt die gesetzliche Regelung des sozialen Existenzminimums in der Zuständigkeit der Kantone. Sie werden bei der Definition des sozialen Existenzminiums vom Fachverband Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unterstützt, der im Sinne einer Empfehlung Richtlinien erarbeitet.
2013 haben in der Schweiz rund 260'000 Menschen Sozialhilfe im Umfang von 2,5 Milliarden Franken beansprucht.
Die in der Schweiz an Menschen aus wirtschaftlichen Gründen ausgerichtete Sozialhilfe hat sich zwischen 2003 und 2012 (letzte Erhebungszahlen) nahezu verdoppelt.
Von allen bedarfsabhängigen Sozialleistungen ist die Sozialhilfe mit 93,7 Prozent unter den drei grössten Brocken am stärksten gestiegen. Die Ergänzungsleistungen haben um 66,1 Prozent und die Prämienverbilligungen um 36,4 Prozent Prozent zugenommen.
Insgesamt sind die bedarfsabhängigen Sozialleistungen in zehn Jahren von 8,7 Milliarden auf 12,7 Milliarden Franken gestiegen, was einer Zunahme um 46,4 Prozent entspricht.
Dabei handelt es sich nur um die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, die durch Bund, Kantone und Gemeinden ausgerichtet worden sind. Hinzu kommt die finanzielle und materielle Unterstützung der rund 15‘000 Hilfsorganisationen, die es in der Schweiz gibt.
(aufgeschaltet im Juli 2015)
In der Mitte des 20. Jahrhunderts galten in der Schweiz selbst mittlere Einkommen noch als prekäre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Vier Jahrzehnte später, in den 1990er Jahren, erfreuten sich um die 40 Prozent der Bevölkerung eines Wohlstands, der vorher nur 4 bis 10 Prozent vergönnt war.
Trotz dieser Entwicklung diagnostizierten kritische Zeitgenossen eine „Krise des Wohlfahrtsstaates“ mit folgenden Hinweisen:
· Die bestehenden Institutionen der sozialen Sicherheit arbeiten ineffizient.
· Es besteht Ungewissheit, inwieweit die staatliche Sozialpolitik soziale Ungleichheiten vermindern konnte und kann.
· Die Konsequenzen für Steuerzahler und Zahler von Beiträgen an die Sozialversicherung zur Aufrechterhaltung des jetzigen Standes der sozialen Sicherheit sind zu hoch.
· Die Schwierigkeiten der Anpassung der Strukturen der sozialen Sicherheit an geänderte Bedürfnisse und Prioritäten sind zu gross.
· Die Systeme der sozialen Sicherheit schwächen das wirtschaftliche Leistungsvermögen.
· Die zunehmende Überalterung führt zu einer grösseren Belastung der Sozialversicherung, vor allem im Bereich der Altersvorsorge und des Gesundheitswesens.
Es sind, wie unschwer zu erkennen ist, die gleichen Hinweise wie sie auch heute die Debatte rund um das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz begleiten.
(Die sechs Hinweise sind einem Referat entnommen, das der St. Galler Professor Hans Schmid 1993 an der 54. Jahresversammlung der Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren gehalten hat.)
(aufgeschaltet im März 2015)
Ab 2017 liefert das Bundesamt für Statistik (BfS) einheitliche und vergleichbare Daten im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Zurzeit wird die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in drei Statistiken erfasst, was Vergleiche erschwert:
Asylbereich (eAsyl): erfasst Asylsuchende mit laufendem Verfahren und vorläufig aufgenommene Personen mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz.
Flüchtlingsbereich (FlüStat): erfasst Flüchtlinge mit Asyl mit weniger als 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der
Schweiz.
Sozialhilfebereich (SHS): erfasst Flüchtlinge mit Asyl (B) mit mehr als 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen mit mehr als 7
Jahren Aufenthalt in der Schweiz.
Das BfS stellt auf Anfrage von faktuell.ch fest, dass ein grosser Bedarf nach zuverlässigen und vergleichbaren statistischen Daten zur Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich besteht. Aus
diesem Grund werden in Zukunft alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche in der Schweiz Sozialhilfeleistungen beziehen, einheitlich im Rahmen der Schweizerischen
Sozialhilfestatistik erfasst werden. Die Vollerhebung der Daten für Personen aus dem Asylbereich (bisher Statistik eAsyl) soll erstmals für das Jahr 2016 mit der Methode der Schweizerischen
Sozialhilfestatistik (FlüStat / SHS) erfolgen und die Daten (verfügbar ab 2017) werden dann vergleichbar sein.
In der Datenerfassung der eAsyl-Statistik wird gegenwärtig eine andere Methodik angewendet, als bei den andern beiden Statistiken. Grund: Die Kantone handhaben die Unterstützung im Asylbereich
anders als in der Sozialhilfe. Im Asylbereich sind die Ansätze tiefer und die Anzahl der Bezüger schwankt stark. Und bei eAsyl werden jedes Jahr Stichproben im Juni durchgeführt, bei SHS und
FlüStat hingegen Vollerhebungen, die eine Jahresbetrachtung erlauben. Die unterschiedliche Methodik erschwert eine Gesamtsicht.
(aufgeschaltet im April 2015)
2.9 Prozent oder 257‘192 Mitglieder der Schweizer Bevölkerung haben 2013 Sozialhilfe bezogen. Die grösste Gruppe der Sozialhilfeempfänger/innen war die Altersgruppe bis 17 Jahre mit 31.4 Prozent oder 81‘000 Personen.
31‘120 oder 12.1 Prozent waren zwischen 18- und 25-jährig; 42‘179 oder 16.4 Prozent im Alter von 26 bis 35 Jahren; 16.6 Prozent oder 42‘694 waren 36- bis 45-jährig; 15.7 Prozent oder 40‘379 waren im Alter von 46 bis 55; 21‘861 oder 8.5 Prozent waren 56- bis 64 jährig, 1‘800 Personen oder 0.7 Prozent waren 65 bis 79 und 0.4 Prozent oder 1‘029 waren 80-jährig und mehr.
(aufgeschaltet im Juli 2015)