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Administration: Was kostet unser Sozialversicherungssystem wirklich?

Die Schweiz hat das vielleicht beste Sozialversicherungssystem der Welt. Es ist hauptsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg während der lange Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs auf- und ausgebaut worden. Eher mysteriös nehmen sich noch immer die Verwaltungskosten aus. Es wird viel geschätzt und wenig belegt. Der Mangel an Datensicherheit hat einen Preis: Was die Verwaltungskosten anbelangt, kann mehr oder weniger jeder behaupten, was er will.  Ganz so wie es der Wirtschaftswissenschafter Antonin Wagner 1985 in seinem Werk «Wohlfahrtsstaat Schweiz. Eine problemorientierte Einführung in die Sozialpolitik» zu Papier gebracht hat: «Oft ist im gegenwärtigen Finanzierungssystem nicht mehr erkennbar, wer wessen Hände in wessen Hosentaschen hält.»

2015 haben die neun Pfeiler des Schweizer Sozialversicherungssystems rund 135 Milliarden Franken ausgerichtet. Der Verwaltungs- und Durchführungsaufwand beliefen sich offiziell auf 8,7 Milliarden Franken, inklusive geschätzte 70 Millionen für die in der Bundesstatistik offen gelassenen Kosten für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.

Als besonders effizient geführt gilt die 1. Säule (AHV, IV und EO), die nach Strukturen funktioniert wie sie aus der im Zweiten Weltkrieg errichteten Lohn- und Verdienstersatzordnung (LVEO) hervorgingen. Die AHV (1948) wie später auch die EO (1953) und die IV (1966) übernahmen das Umlageverfahren und das System der Ausgleichskassen zur Abwicklung der Beitrags- und Rentenzahlungen.

 

Haupteinnahmequelle der Ausgleichskassen sind die Gebühren, die bei den Beitragspflichtigen (Arbeitgeber und Selbständigerwerbende) in Prozent der geschuldeten AHV/IV/EO-Beträge erhoben werden. Je nach Struktur der Beitragspflichtigen einer Ausgleichskasse ergeben sich unterschiedliche Verwaltungskostensätze. Das AHV-Gesetz steckt nur den Rahmen ab – zwischen maximal 0,8 Prozent (AHV-Jahresbeiträge von 300'000 Franken und mehr) und maximal 5 Prozent (AHV-Jahresbeiträge bis 5000 Franken).

 

Wieviel sich solcherart an Gebühren summiert, ist wie ein Buch mit sieben Siegeln. In den Betriebsrechnungen AHV/IV/EO sind die Gebühren nicht separat ausgewiesen. Sind es rund eine Milliarde Franken, nämlich so viel, wie für AHV (202 Mio.), IV (698 Mio.) und EO (3 Mio.) plus EL (70 Mio.) zusammen offiziell als Verwaltungs- und Durchführungskosten ausgewiesen werden, inklusive Kosten der Vermögensverwaltung? Eine Spurensuche.

 

Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und Geschäftsleiter Ausgleichskasse/IV-Stelle Schwyz, schrieb gleichsam als «Sprachrohr» der kantonalen Kassen in einem Beitrag der Zeitschrift «Schweizer Personalvorsorge» zu den offiziellen Verwaltungs- und Durchführungskosten: «In diesen Zahlen sind sämtliche Aufwendungen aller Ausgleichskassen, aller IV-Stellen, der Zentralen Ausgleichsstelle und des Fonds enthalten – konkret also alle Kosten vom Fachpersonal über die Informatik bis zum Porto.» Nicht enthalten seien die betriebsinternen Administrativkosten der Arbeitgeber und die Kosten der Bundesaufsichtsbehörden.

 

Was die betriebsinternen Administrativkosten der Arbeitgeber anbelangt, hilft eine Ende 2013 im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) verfasste Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) zu den Regulierungskosten der 1. Säule weiter: Die Kosten, die «in den Unternehmen selbst entstehen», fallen mit 95,8 Millionen Franken offenbar vergleichsweise gering aus. Geschätzt wird, dass der Arbeitsaufwand für die Einhaltung der Regulierungsauflagen weniger als 800 Vollzeitstellen pro Jahr beansprucht. Gut zwei Drittel der Regulierungskosten entfallen auf die vier Regulierungsauflagen «Beitragszahlung» (21,6 Mio.; 22.5 Prozent), «Abrechnung & Ausgleich» (16,1 Mio.;16,8 Prozent), «EO-Anmeldung Militär/Zivildienst» (14,4 Mio.; 15,1 Prozent) und «Lohndeklaration» (13 Mio.; 13.5 Prozent)

 

Noch bemerkenswerter ist eine andere Zahl: Arbeitgeber (für sich und ihre Arbeitnehmer) und Selbständigerwerbende zusammen schätzen die Gebühren (Verwaltungskostenbeiträge), die mit den AHV/IV/EO-Rechnungen geschuldet werden, auf nur rund 360 Millionen Franken/Jahr. Unterschätzen die Schweizer Arbeitgeber ihre Gebührenkosten? Wie erklärt sich die Differenz von einer Milliarden Franken zu bloss 360 Millionen Franken? Was stimmt da nicht?

 

Offiziell belegt ist, dass die Verwaltungs- und Durchführungskosten in den letzten 25 Jahren stets zugenommen haben, allerdings ist der Kostenanstieg bei der 1. Säule mit Ausnahme der IV vergleichsweise klein. Die Verwaltungs- und Durchführungskosten aller Zweige der Sozialen Sicherheit wurden 1990 mit 2,7 Milliarden Franken beziffert, jene der 1. Säule allein mit rund 190 Millionen Franken. Gesucht wird der Digitalisierungsgewinn, mithin der Gewinn der sich durch den Sprung vom Fichen- ins Computer-Zeitalter ergeben müsste.

 

Was an Einsparungen möglich scheint, zeigen die 2016 eingeführten Verwaltungskostenansätze der grössten Ausgleichskasse der Schweiz, der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich. Sie gibt nach Selbstdarstellung «Kundinnen und Kunden Einsparungen weiter, die wir durch optimierte Geschäftsprozesse haben erzielen können». Einsparungen bis zu 80 Prozent! Und das geht so: «Angenommen, eine Firma kommt 2016 auf eine AHV/IV/EO-Beitragssumme von CHF 50'000. Dies entspricht einer AHV-pflichtigen Bruttojahreslohnsumme von gegen CHF 490'000. Bei unserer Ausgleichskasse bezahlt die Firma auf diese CHF 50'000 einen Verwaltungskostenbeitrag von 0,8 Prozent (bisher 1,5 Prozent). Entscheidet sich die Firma für den elektronischen Datenaustausch, reduziert sich der Satz auf 0,6 Prozent. Wählt sie statt der elektronischen Services das Lastschriftverfahren, ist der Satz 0,5 Prozent. Kombiniert sie Datenaustausch und Lastschriftverfahren, sind es noch 0,3 Prozent. Gegenüber heute spart sie bis zu 80 Prozent.»

 

Die BASS-Studie hat punkto Regulierungskosten lediglich ein Einsparungspotenzial von 25,8 Millionen Franken ausgemacht. Das sind 5,7 Prozent der gesamten Regulierungskosten oder 26,9 Prozent der Kosten in den Unternehmen selbst.

Zusammengefasst gilt immer noch, was der «Beobachter» nach einer ähnlichen Spurensuche 2010 schrieb: «Was die AHV-Verwaltung uns wirklich kostet, weiss niemand. Ein Skandal.» Das BSV sieht es weniger dramatisch. Als Fazit der BASS-Studie hält das Amt fest: «Die effiziente Durchführung der 1. Säule gewährleistet gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Das heisst auch, dass von den Unternehmen kein Druck auf eine Anpassung bzw. Reduktion der Regulierungen in der 1. Säule ausgeht.»


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