Die Nettoausgaben für bedarfsabhängige
Sozialleistungen beliefen sich 2016/17 in der Schweiz auf 14,9 Milliarden Franken. Dies ergibt pro Kopf der Bevölkerung und Jahr 1775 Franken – finanziert aus kommunalen, kantonalen und
Bundessteuern. Der tatsächliche Bedarf ist aber noch viel grösser!
Die steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen steigen weiter. Unter bedarfsabhängigen Sozialleistungen werden diejenigen staatlichen Leistungen verstanden, bei welchen der ausbezahlte Betrag von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezüger abhängt.
Dazu gehören die nachstehenden Bedarfsleistungen (in Klammern die Nettobeträge):
Prämienverbilligung (4,3 Mrd.), Sozialhilfe im Asyl-+Flüchtlingsbereich (1,3 Mrd.), Wohnbeihilfen (35 Mio.), Arbeitslosenhilfe (16 Mio.), Kleinkinderbetreuungsbeiträge (33 Mio.), Alimentenbevorschussung (111 Mio.), Familienbeihilfen (182 Mio.), Alters- und Pflegebeihilfen (196 Mio.) , EL zur AHV/IV (4,9 Mrd.), kantonale Beihilfen zu den Ergänzungsleistungen (60 Mio.), kantonale Ergänzungsleistungen zu AHV/IV/EO (130 Mio.), unentgeltliche Rechtshilfe (150 Mio., geschätzt), Opferhilfe (5,3 Mio.) Ausbildungsbeihilfen (425 Mio.), Alters- und Pflegebeihilfen (450 Mio., geschätzt), Sozialhilfe (2,7 Mrd.). Die Liste könnte noch durch einzelne Leistungen wie Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern oder Mutterschaftsbeiträge etc. ergänzt werden, aber diese Beträge würden das Gesamtbild nicht gross ändern.
Bis 2012 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die hier gelisteten Sozialleistungen als Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen publiziert, übersichtlich aufgeschlüsselt nach Bundes-, Kantons- und Gemeindeausgaben je Kanton. Seither nicht mehr. Zwei der drei wichtigsten bedarfsabhängigen Leistungen wurde gleichsam über Nacht die Bedarfsabhängigkeit abgesprochen – und damit die Nettogesamtausgaben erheblich geschönt: 8,2 statt 14,9 Mrd. bedarfsabhängige Gesamtausgaben und 972 statt 1775 Franken jährliche Nettoausgaben pro Kopf.
Würden alle Bürger, die auf bedarfsabhängige Leistungen rechtlich Anspruch haben, davon Gebrauch machen, wäre die Gesamtsumme rund ein Viertel höher. Eine vor zwei Jahren veröffentlichte Studie taxierte den Nichtbezug im Kanton Bern auf 26,3 Prozent. Auf die Schweiz übertragen, ergibt dies für 2016 die Summe von 3,9 Milliarden. Das Anspruchspotenzial für bedarfsabhängige Sozialleistungen beträgt somit 18,8 Milliarden.
Doch damit nicht genug. Zu den 18,8 Mrd. kann man getrost geschätzte 3 Milliarden Franken an finanziellen und materiellen Beiträgen dazu rechnen, die nicht gewinnorientierte Organisationen im Bereich der sozialen Sicherheit beisteuern, wie das Büro BASS vor ein paar Jahren vorrechnete. Summa summarum kommt man damit auf einen Bedarf an Sozialleistungen von fast 22 Milliarden Franken!