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Wem nützt das "frisierte" Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen?

Die im Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen 2015 ausgewiesenen Kosten sind unter den Stand von 2003 (!) gefallen. Was ist passiert?

 

Bei den «Sozialtransfers» handelt es sich um bedarfsabhängige Sozialleistungen. Es geht um Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Familienbeihilfen, Alters- und Pflegebeihilfen, Opferhilfe, Ausbildungshilfe, (unentgeltliche) Rechtshilfe, Jugendhilfe, Wohnbeihilfe und vorgeschossenen Alimenten. Alles Leistungen, die dem Gang zur eigentlichen Sozialhilfe vorgelagert sind.

Das 1997 eingeführte nationale Inventar der kantonalen bedarfsabhängigen Sozialleistungen basiert auf den Gesetzen und Verordnungen von 26 Kantonen und versucht nach einem einheitlichen Raster zu erfassen, was der Dschungel der   unterschiedlichen kantonalen Leistungen hergibt. 2002 folgt eine erste Aktualisierung und die Bundesstatistiker versprechen: «Grundsätzlich werden Sozialleistungen erfasst, die auf kantonaler Gesetzgebung basieren, bedarfsabhängig, personenbezogen und Geldleistungen sind.» Fortan wurden all die oben erwähnten Leistungen gesamtschweizerisch erfasst, zuzüglich der Kosten der klassischen Sozialhilfe und der Sozialhilfe im Asylbereich.

2012 wurde im nationalen Inventar mit diesen «Abgrenzungskriterien» der Höchststand von 12,7 Milliarden Franken erreicht, publiziert im Sommer 2014 unter dem Titel «Verlangsamtes Wachstum der Ausgaben.» Statt 5,8 Prozent wie 2011 betrug die Zunahme «nur» 3,6 Prozent. Danach gingen die Bundesstatistiker über die Bücher und während das interessierte Publikum auf das 2013er-Inventar wartete, tat sich zunächst gar nichts.

Dass sich etwas tat, konnte allenfalls dem Geschäftsbericht 2014 der Berner Informatik AG entnommen werden. Sie hatte sich beim BFS um einen Auftrag «zu Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Web-Applikation IBS (Internetplattform des Inventars und der Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen») beworben und schreibt dazu: «In der Submission zu diesem Millionenauftrag setzte sich die Bedag dank dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gegen nicht weniger als 27 Mitbewerber durch.» Von den Millionen findet sich allerdings weder 2015 noch 2016 in der Staatsrechnung, Abschnitt Bundesamt für Statistik, ein Hinweis.

Item, jedenfalls gab es vor Jahresfrist wieder einmal eine Medienmitteilung zur Sache, und zwar für die Jahre 2013 und 2014, betitelt: «Die Ausgaben steigen nach wie vor an.» Hinter diesem Titel verbarg sich – von den Medien völlig unbeachtet – ein kommunikatives Meisterstück der Faktenverdrehung. Interessierte rieben sich verdutzt die Augen: Die Bundesstatistiker hatten hatzfratz das detaillierte Inventar des Jahres 2012 durch eine Light-Version ersetzt. Abgespeckt wurden: Prämienverbilligung (4 Milliarden), Ausbildungsbeihilfe (300 Millionen), unentgeltliche Rechtspflege (120 Millionen), Zuschüsse Sozialversicherungsbeiträge AHV/IV/EO sowie Opferhilfe (zusammen 20 bis 30 Millionen) und die Sozialhilfe im Asylbereich, inkl. Nothilfe.

Summa summarum schmolz das Inventar 2012 wie Schnee an der Sonne: Aus 12,7 wurden 7,8 Milliarden, immerhin fast 5 Milliarden weniger. Möglich gemacht hat diesen Schnitt ein neu definierter, im Oktober 2017 (!) publizierter «Abgrenzungskatalog», der die News-Branche allerdings so wenig juckte wie der handstreichartige Wechsel zur Light-Version. Wieder sind es diverse im Internet hochgeladene Studien, die durch diesen Wechsel berührt sind, weil sie auf nicht mehr gültiges Zahlenmaterial abstellen. Ähnliches war vor ein paar Monaten mit der Statistik der Gesundheitskosten passiert, deren Zahlenmaterial kurzerhand zurück bis 1960 «korrigiert» wurde.

Neu richtet sich das nationale Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen auf folgende Definition aus: «Es muss sich um eine bedarfsabhängige, personenbezogene, kantonalgesetzlich geregelte Geldleistung in Form einer allgemeinen Unterhaltszahlung handeln, die auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet ist, und zu welcher der Zugang bei Erfüllung der personenbezogenen Anspruchskriterien gewährleistet ist.»

Genau dies ist bei Ausbildungsbeiträgen der Fall, wie dem fast gleichzeitig von den Bundesstatistikern veröffentlichten Bericht «Kantonale Stipendien und Darlehen 2016» wörtlich entnommen werden kann: «Die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen ist eine bedarfsabhängige Leistung, die der Verringerung der sozialen Ungleichheit im Bildungswesen dient.»

Fazit: Packt man die aus dem Raster gefallenen Bedarfsleistungen auf das Total der neuen Light-Version des Jahres 2015 (7,9 Milliarden) ergibt sich – wie nachstehende Zusammenstellung zeigt – schon fast locker die Summe von 14 Milliarden. Rechnet man weiter die Bedarfsunterstützung in Höhe von jährlich rund 3 Milliarden hinzu, die nicht-gewinnorientierte Organisationen im Bereich der sozialen Sicherheit beisteuern, erhöht sich der Betrag auf 17 Milliarden. Und, last but not least, als kleine Spielerei: Fügt man diesen 17 Milliarden keck noch die Summe hinzu, die von Menschen nicht bezogen werden, obschon sie Anspruch auf Bedarfsleistungen hätten, erhöht sich die Summe gar auf 20 bis 25 Milliarden Franken. Natürlich nur, wenn es stimmt, dass 15 bis 60 Prozent der möglichen Bezüger ihren Anspruch nicht nutzen.

 

Die Gesamtkosten und die grossen Einzelposten der Bedarfsleistungen

2003: 8,7 Mrd.; IPV: 3,1Mrd., EL: 2,7 Mrd., SH: 1,2 Mrd., SH Asyl: 599 Mio.

2004: 9,4 Mrd.; IPV: 3,2 Mrd., EL: 2,9 Mrd., SH: 1,5 Mrd., SH Asyl: 674 Mio.

2005: 9,7 Mrd.; IPV: 3,2 Mrd., EL: 3 Mrd., SH: 1,7 Mrd., SH Asyl: 596 Mio.

2006: 10 Mrd.; IPV: 3,3 Mrd., EL: 3,1 Mrd., SH: 1,9 Mrd., SH Asyl: 558 Mio.

2007: 10,2 Mrd.; IPV: 3,4 Mrd., EL: 3,3 Mrd., SH: 1,9 Mrd., SH Asyl: 547 Mio.   

2008: 10,3 Mrd.; IPV: 3,4 Mrd., EL: 3,7 Mrd., SH: 1,8 Mrd., SH Asyl: 337 Mio.

2009: 10,7 Mrd.; IPV: 3,5 Mrd., EL: 3,9 Mrd., SH: 1,8 Mrd., SH Asyl: 416 Mio.

2010: 11,6 Mrd.; IPV 4 Mrd., EL: 4,1 Mrd., SH: 2 Mrd., SH Asyl: 444 Mio.

2011: 12,3 Mrd., IPV 4,3 Mrd., EL: 4,4 Mrd., SH: 2,1 Mrd., SH Asyl: 471 Mio.

2012: neu 7,2 Mrd. (nach bisherigen Kriterien: 12,7 Mrd.); IPV: 3,908 Mrd., EL: 4,4 Mrd., SH: 2,4 Mrd., SH Asyl: 616 Mio.

2013: 7,5 Mrd.; IPV:  4 Mrd., EL: 4,5 Mrd., SH: 2,4 Mrd., SH Asylbereich: 601 Mio.

2014: 7,8 Mrd.; IPV: 4 Mrd.; EL: 4,7 Mrd., SH: 2,6 Mrd., SH Asylbereich 767 Mio.

2015: 8 Mrd.; IPV: 4 Mrd. (gesch) EL: 4,9 Mrd., SH: 2,6 Mrd., SH Asylbereich: 968 Mio.  

 

*) Im Kanton Bern wird seit 2012 nicht mehr der vollständige Beitrag zur Krankenkassenprämie von EL-Bezügern und Sozialhilfeempfängern als Prämienverbilligung betrachtet. Dadurch sind die Zahlen ab 2012 nur noch eingeschränkt mit den Zahlen vorangehender Jahre vergleichbar.

IPV = individuelle Prämienverbilligung

EL = Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV

SH Asyl = Sozialhilfe Asylbereich während fünf (anerkannte Flüchtlinge) und sieben (vorläufig Aufgenommene)

Quellen: BSV-Auftragsstudien, BFS-Statistiken, SEM/Staatsrechnung

 


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