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Bald 20 Milliarden für bedarfsabhängige Sozialunterstützung in der Schweiz?

Die in der Schweiz beanspruchen bedarfsabhängige Sozialleistungen, zusammengesetzt aus der Sozialhilfe im engeren und jener im weiteren Sinne, nehmen weiter zu. Alles in allem macht die schweizweite staatliche Unterstützung mittlerweile rund 14 Milliarden Franken aus. Rechnet man die private Hilfe im Bereich der sozialen Sicherheit hinzu, erhöhen sich die bedarfsabhängigen Ausgaben auf 17 bis 18 Milliarden Franken. Das sind, gemessen an den Leistungen aller Sozialversicherungen von 153 Milliarden Franken, deutlich mehr als 10 Prozent.

 

bedarfsabhängige Sozialleistungen

Die letzte Finanzstatistik des Bundesamtes für Statistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen, publiziert im Sommer 2014, betraf das Jahr 2012 und verhiess Erleichterung: «Verlangsamtes Wachstum der Ausgaben», lautete der Titel der Medienmitteilung. Tatsächlich hatten die bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Vergleich mit dem Vorjahr «nur» um 3,6 Prozent oder um eine halbe Milliarde Franken zugenommen – auf 12,7 Milliarden Franken. 2011 hatte die Zunahme 5,8 Prozent, 2010 gar 8,2 Prozent betragen.

 

Im Juni 2016 begehrte die SVP-Fraktion mit der Stimme von Neo-Nationalrätin Barbara Steinmann zu wissen: «Weshalb ist ein personell und finanziell derart gut ausgestattetes Bundesamt nicht in der Lage, aktuelle Zahlen benutzergerecht und unbürokratisch aufzubereiten und zu liefern?» Tatsächlich wartete man seit geraumer Zeit auf die Daten zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Jahre 2013 und 2014.

 

«Seit der Einführung der Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Jahr 2003», antwortete der Bundesrat ungewöhnlich rasch, «werden laufend Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und Reduktion des Erhebungsaufwandes umgesetzt.» Und: «Diese Optimierungsarbeiten haben zur Folge, dass die Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014 erst im Oktober 2016 veröffentlicht werden können.»

 

Tatsächlich, Anfang Oktober war es soweit: «Die Ausgaben steigen nach wie vor an», titelte das BFS über seine Medienmitteilung. Aber – o Wunder – aus den 12,7 Milliarden Franken waren 7,9 Milliarden Franken geworden. Hatten sich zwischen 2012 und 2014 rund 5 Milliarden Franken in Luft aufgelöst? Des Rätsels Lösung: Im Dschungel der bedarfsabhängigen Sozialleistungen ist den Bundesstatistikern quasi die Luft ausgegangen, ihre langjährige Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen ist kommentarlos zur «Light»-Version mutiert – zur «Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinne». Allerdings, gemäss «Wörterbuch der Sozialpolitik», würde zu dieser Version mehr gehören. Sie lässt sich nämlich in drei Gruppen gliedern:

  •  Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen zur Sicherung der allgemeinen Grundversorgung umfassen Ausbildungsbeihilfen, die Opferhilfe, die Rechtshilfe (unentgeltliche Rechtspflege3) und Zuschüsse an Sozialversicherungsbeiträge der AHV/IV/EO und der Krankenkasse (Prämienübernahme, Prämienverbilligung).
  • Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, welche ungenügende oder erschöpfte Sozialversicherungsleistungen ergänzen; sie reichen von den Beihilfen und Zuschüssen zur AHV/IV und EL (inklusive Beihilfen und individueller Zuschüsse für Heimunterbringung, die sogenannten ausserordentlichen Ergänzungsleistungen) über die Arbeitslosenhilfen, die Geburtshilfen, die Mutterschaftsbeihilfen, die Unterhaltszuschüsse für Familien mit Kindern bis zu den Beihilfen und Zuschüssen für Suchttherapien, bei Krankheit und häuslicher Pflege.
  • Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, zu denen in Ergänzung mangelnder privater Sicherung auch die Alimentenbevorschussung und individuelle Wohnkostenzuschüsse bzw. -beihilfen zählen.

 

Der Katalog, den das BFS für seine «Light»-Version zusammengestellt hat, umfasst: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (4,7 Mrd. Fr.), Alters- und Invaliditätsbeihilfen (200 Mio. Fr.), Arbeitslosenhilfen (30 Mio. Fr.), Familienbeihilfen (200 Mio. Fr.), Alimentenbevorschussung (120 Mio. Fr.), Wohnbeihilfen (30 Mio. Fr.) und die klassische Sozialhilfe im engeren Sinne (2,6 Mrd. Fr.), – summa summarum: 7,9 Milliarden Franken.

 

Gegenüber 2012 weggefallen sind im Umfang von 6,3 Milliarden Franken (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):

  • Krankenkassenprämienverbilligungen/Prämienübernahme: davon profitierten 2014 rund 2,2 Mio. Versicherte im Umfang von über 4 Milliarden Franken.
  • Alters- und Pflegebeihilfen (2012: knapp 400 Millionen Franken)
  • Sozialhilfe im Asylbereich, Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich, Asyl-Nothilfe (2012: rund 600 Millionen Franken, 2014: geschätzte 1,4 Milliarden Franken = 80'000 Asylpersonen à je 20'000 Fr./Jahr).
  • Unentgeltliche Rechtspflege (2012: knapp 115 Millionen Franken).
  • Ausbildungsbeihilfen (2012: leicht über 300 Millionen Franken).
  • Jugendhilfe (2012: 40 Millionen Franken).
  • Opferhilfe (2012:  3,5 Mio.).

Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen 2014, gerechnet nach dem 2012er-Katalog, betrugen somit 14,2 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme um 12 Prozent. Darin nicht erfasst sind die von nicht gewinnorientierten, privaten Organisationen erbrachten Sozialleistungen. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) hat vor drei Jahren für das BFS hochgerechnet, wie hoch der finanzielle und materielle Beitrag dieser Hilfe zu beziffern ist: 2,9 Milliarden Franken. Erfasst wurden dabei nur jene Organisationen, die klar definiert im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind. Daneben gibt es aber noch Tausende von privaten Organisationen, die in der Schweiz irgendwie helfend Menschen beistehen. Fazit: Für bedarfsabhängige soziale Leistungen dürften 2014 in der Schweiz zwischen 17 und 18 Milliarden Franken ausgegeben worden sein.   

 


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